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Busse und Verwarnung
Wer den Ablauf eines Verfahrens nicht kennt, sollte sich auf fachkundige Hilfe verlassen.
Am Anfang ging es nur um einen banalen, alltäglichen Zwischenfall: ein Kollege – nennen wir ihn Georg – ist auf einer etwas engen Strasse als Schulbusfahrer unterwegs. Hinter einer Kurve taucht plötzlich ein breiter Sattelschlepper auf. Um einen Zusammenstoss zu verhindern, steuert Georg scharf nach rechts und touchiert einen Zaun, die vordere Tür wird weggerissen. Zum Glück wird keine/-r der Mitfahrenden verletzt. Die Polizei erstellt ein Protokoll, in dem sie Georg vorwirft, die Herrschaft über das Fahrzeug verloren zu haben. Als der SEV-Rechtsschutz über den Vorfall orientiert wird, beauftragt er einen Anwalt, die Interessen von Georg im folgenden Verfahren zu wahren. Schon kurze Zeit später, nach einem Monat, erfolgt die erste Verurteilung: Georg wird der einfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig gesprochen und zu einer Busse und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Fast etwas erleichtert vergisst er, den Anwalt darüber zu informieren und bezahlt die Rechnung, ohne aufzumucken. Das Problem besteht darin, dass die Administrativmassnahme noch nicht ausgesprochen wurde. Dies dauert noch einige Monate. Eine Verwarnung tadelt das Verhalten von Georg. Dieser ist nicht damit einverstanden und fürchtet dieses Damoklesschwert. Bei einem erneuten Vorkommnis droht der Entzug des Führerausweises, was den Verlust der Arbeitsstelle zur Folge hätte. Doch jetzt kommt das Problem: Wird nicht gegen die Busse (strafrechtliche Verfolgung) opponiert, wird es anschliessend schwieriger, die Administrativmassnahme anzufechten. Und dies, obschon grundsätzlich die zwei Verfahren nichts miteinander zu tun haben und die Beurteilung des Falles unabhängig erfolgen muss.
Der vom SEV beauftragte Anwalt teilt seine Überlegungen der kantonalen Behörde mit und versucht, die Verwarnung aufheben zu lassen. Doch die Verwarnung ist unter den gegebenen Umständen die mildeste Sanktion, und die Behörde bestätigt sie.
Für Georg bleibt es dabei. Der SEV vergütet ihm die administrativen und strafrechtlichen Kosten, er muss aber die Busse selber übernehmen und in der Folge gut achtgeben, um nicht Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren. Deshalb sei einmal mehr wiederholt: Vergesst nicht, den Anwalt oder die Gewerkschaft zu allen über den Fall betreffenden Schreiben zu orientieren. Es ist die Mühe wert, um Situationen zu vermeiden, die schwierig oder gar unmöglich zu korrigieren sind.
Rechtsschutzteam SEV