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Wenn der Gelenkbus ausschwenkt
Ein Busfahrerkollege erhielt nach einem Zusammenstoss ungerechtfertigterweise eine Busse und die Verfahrenskosten auferlegt. Der SEV-Rechtsschutz verhalf ihm zu seinem Recht.
Einen Gelenkbus zu manövrieren ist keine einfache Sache. In einer engen Kurve oder auf einer Kreuzung geschieht es oft, dass der hintere Busteil über die Mittellinie ausschwenkt. Kommt dem Bus gerade dann jemand mit hohem Tempo entgegen, dann droht eine Kollision.
Einen solchen Zusammenstoss hat neulich unser Chauffeurkollege Max (Name geändert) erlebt. Nach dem «Schneiden» einer Kreuzung hatte er seinen Bus noch nicht gänzlich auf seine Strassenseite zurückgebracht, als ein entgegenkommendes Auto in den hinteren Busteil krachte. Dabei entstand zwar nur Sachschaden, doch Max erhielt wegen Missachtung des Strassenverkehrsgesetzes nicht nur eine Busse aufgebrummt, sondern sollte auch die Verfahrenskosten tragen.
Der Kollege suchte beim SEV um Rechtsschutz nach und erhielt einen Anwalt zur Seite gestellt. Dieser legte Berufung ein und machte in der Gerichtsverhandlung deutlich, dass es je nachdem sehr schwierig oder unmöglich ist, ein so langes Fahrzeug durch eine Kurve oder Kreuzung zu steuern, ohne dass es auf die Gegenfahrbahn ausschwenkt. Er wies auch nach, dass der Bus zum Zeitpunkt des Unfalls praktisch stillstand, und dass zwischen der rechten Seite des Busses und dem rechten Strassenrand nur sehr wenig Raum blieb. In der Folge sprach das Gericht Max frei.
Daraufhin forderte der SEV-Anwalt im Namen seines Klienten eine angemessene Entschädigung zur Deckung der Anwaltskosten, gestützt auf Artikel 429 der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung. Tatsächlich kam dann das Gericht zum Schluss, dass der Beizug eines Anwalts berechtigt war und dass dadurch beträchtliche Kosten entstanden waren. Es sprach Max eine Entschädigung zu, die die Anwaltskosten grösstenteils deckte, und gewährte ihm zudem eine Abfindung für seine Teilnahme an der Gerichtsverhandlung. Das war für den SEV eine gute Nachricht … Das Beispiel dürfte Schule machen.
Rechtsschutzteam SEV