Zugsbegleiter
Genugtuung, zumindest moralisch
Wenn es um die Zahlung von Genugtuungssummen geht, sind Gerichte sehr zurückhaltend. Für eine Zugbegleiterin und einen Zugbegleiter hat der SEV dies jedoch erreicht.
Zwei Fälle, ganz verschieden und doch gleich: Zugbegleiterin A. trifft in der 1. Klasse auf ein Pärchen mit 2.-Klass-Billetten. Die Aufforderung, einen Klassenwechsel zu zahlen, ist erfolglos, statt dessen gehen die beiden auf A. los und folgen ihr, auch als sie sich zurückziehen will. Sie wird angespuckt, geschlagen und gewürgt. Schliesslich muss sie sich im WC einschliessen, bis die Polizei sie herausholt.
Zugbegleiter B. steht in Zürich um Mitternacht bei seinem Zug. Eine Gruppe Jugendlicher hat auf dem Perron einen heftigen Streit. Als sie sich zum Zug begeben, schreit einer von ihnen B. im Vorbeigehen ohne Anlass laut ins Ohr. Im Wagen verpasst er ihm eine Ohrfeige, worauf B. den Kopf an der Wand anschlägt. Bei der Billettkontrolle werden er und seine Kollegin erneut angegriffen und verletzt.
Erfolg vor Gericht
Der SEV beauftragte in diesen beiden Fällen einen Anwalt mit der Vertretung der Mitglieder, die beide längere ärztliche Behandlung brauchten. Inzwischen haben die Gerichtsverhandlungen stattgefunden, die Täter wurden verurteilt; beides sind Leute mit einem längeren Strafenregister.
Der SEV-Anwalt liess es aber aufgrund der körperlichen und seelischen Verletzungen der Opfer nicht bei der strafrechtlichen Verurteilung bewenden, sondern beantragte auch Genugtuungszahlungen, bei A. 1000, bei B. 500 Franken. Die Gerichte erachteten diese Forderung in beiden Fällen als angemessen und sprachen die Summen den beiden im jeweiligen Urteil zu.
Für die beiden Opfer ist dies tatsächlich eine Genugtuung; das Gericht hält damit eindeutig fest, dass sie beträchtliches Leiden durchgemacht haben. Ob sie das Geld jemals sehen werden, steht auf einem anderen Blatt, denn die Täter sind beide bankrott.
Für den SEV haben die Urteile Signalwirkung, auch wenn weiterhin nicht in jedem Fall mit einer Genugtuungszahlung gerechnet werden kann.
Rechtsschutzteam SEV