STEUERPOLITIK
Letzte Tage zum Unterschreiben des Referendums gegen das neue Steuerloch
Wir können es nicht oft genug sagen: NEIN zur Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen! Es ist dringend nötig, uns gegen dieses neue Steuergeschenk für die Wohlhabendsten zu wehren. Unterschreib also bitte auch du, zusammen mit Angehörigen, Freundinnen und Freunden, und schick uns den Bogen bis zum 20. März an die angegebene Adresse. Für diejenigen, die noch zögern, hier einige Argumente.
Heute wird auf Vermögenszinsen die Verrechnungssteuer automatisch abgezogen und nach dem Ausfüllen der Steuererklärung wieder zurückerstattet – ausser wenn Vermögen nicht deklariert wurden. Nun hat das Parlament beschlossen, Obligationen von der Verrechnungssteuer zu befreien. Davon profitieren Vermögende, die sich Obligationen leisten können. Wer nur ein Sparkonto hat, bleibt der Verrechnungssteuer unterstellt.
«Einmal mehr nutzen die Vermögenden ihren Einfluss im Parlament, um sich zu bedienen», hält der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fest. «Nur sie profitieren von dieser Steuerreform, wie schon von zahlreichen anderen Steuersenkungen in den letzten Jahren. Das verstösst gegen alle Gerechtigkeitsgrundsätze und die Steuervorgaben in der Bundesverfassung. Und es öffnet der Steuerhinterziehung für Vermögende Tür und Tor. Denn die Verrechnungssteuer ist eine Art Strafsteuer für Personen, die ihre Vermögenserträge nicht deklarieren.»
Der SEV und die anderen SGB-Gewerkschaften lehnen diese Reform auch deshalb ab, weil sie ein Loch in die öffentlichen Kassen reisst. «Wenn die Zinsen wieder steigen, könnten Bund und Kantone jährlich bis zu einer halben Milliarde Franken an Steuereinkommen verlieren», warnt der SGB.
Einen Rückgang der Steuereinnahmen bekommen der öffentliche Verkehr und die übrigen Bereiche, die von den Kantonen und/oder vom Bund mitfinanziert werden, unmittelbar zu spüren, weil Bund und Kantone entsprechend sparen müssen. Damit droht zusätzlicher Spardruck bei den Transportunternehmen und somit für deren Mitarbeitende.
Für den SGB wäre die richtige Lösung jedoch recht einfach: «Es braucht keine Verrechnungssteuer, wenn die Steuerpflichtigen ihre Kapitalerträge korrekt melden müssen. Die Verrechnungssteuer ist nur eine Sicherungssteuer, damit Anlegerinnen und Anleger mit Schwarzgeld wenigstens 35 Prozent ihres Ertrags abliefern müssen (das Vermögen bleibt unversteuert). Die Schweiz müsste nur den automatischen Informationsaustausch im Inland einführen. Für die Banken ist der so genannte AIA mit den meisten Ländern bereits Realität. Für sie ist es eigentlich administrativ nur mühsam, wenn sie für Schweizerinnen und Schweizer eine Ausnahme machen müssen.»