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Fahrvergünstigungen für das Personal

FVP: «Wir haben den Status quo für 2022 und 2023 verteidigt»

Der SEV hat hartnäckig dafür gekämpft, die Qualität des FVP-Angebots für die öV-Mitarbeitenden, ihre Angehörigen sowie für die Pensionierten aufrechtzuerhalten. SEV-Gewerkschaftssekretär Vincent Brodard erläutert die neue Vereinbarung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

«Finger weg von den FVP!»: Schon vor der Pandemie hat die SEV-Basis klare Zeichen ausgesandt.

Vincent, du bist unser FVP-Experte beim SEV. Was sind nun die wichtigsten Änderungen, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten?

Die erste Änderung betrifft den Preis der Generalabonnements, der den Transportunternehmen von Alliance Swiss Pass in Rechnung gestellt wird. Diese Preise werden erheblich steigen und sich zum Teil sogar verdreifachen. Die Mitarbeitenden sind davon a priori nicht betroffen, weil ihnen ihre Arbeitgeber – gemäss Empfehlung des Verbands öffentlicher Verkehr, die vom Bund explizit unterstützt wird – grundsätzlich ein Generalabonnement 2. Klasse kostenlos abgeben sollen, genauso wie bisher. Der Grundsatz sieht auch vor, dass die Unternehmen, die Anspruch auf die FVP haben, für die GA-FVP 1. Klasse die derzeit bestehende Lösung im Jahr 2022 weiter anwenden. Der gewährte Rabatt beim Kauf eines GA-FVP 1. Klasse ist jedoch Sache der Unternehmen. In den kommenden Monaten und Jahren werden wir die Praxis der Unternehmen besonders aufmerksam verfolgen. Das FVP-Angebot ist ein Bestandteil des Lohns und für das Personal sehr wichtig!

Besteht die Gefahr, dass diese Preiserhöhung auf das Personal abgewälzt wird?

Die zusätzlichen Einnahmen, die aus der den Unternehmen in Rechnung gestellten Preiserhöhung hervorgehen, speisen den gemeinsamen Topf der Generalabos. Dieser Erlös wird anschliessend gestützt auf einen von der Netzlänge abhängigen Verteilschlüssel an die Transportunternehmen zurückverteilt. Deshalb ist die finanzielle Auswirkung auf die Unternehmen geringer. Es gibt überhaupt keinen Grund, diese Preiserhöhung auf das Personal abzuwälzen.

Das ist also die erste Änderung. Gibt es noch andere?

Ja, aber sie betreffen keine Sektoren, in denen wir Mitglieder haben. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde eingeschränkt. Vorher hatten bestimmte Unternehmen oder Organisationen im Umfeld des öffentlichen Verkehrs Anspruch auf das FVP-Angebot. In Zukunft haben darauf nur jene Unternehmen Anspruch, die ihren Umsatz zu mindestens 80 Prozent im öffentlichen Verkehr erzielt haben.

Aber die Angehörigen der öV-Angestellten und die Pensionierten haben immer noch Anspruch auf das derzeitige Angebot, trotz des Drucks des Bundesamtes für Verkehr?

Das BAV wollte tatsächlich nur 20 % Rabatt für die Aktiven gewähren und den Anspruch auf FVP für Angehörige und Pensionierte streichen. Unsere Mobilisierung hat sich ausbezahlt. Mit mehr als 26 000 Unterschriften für unsere Petition konnten wir den Status quo für 2022 und 2023 beibehalten. Das bedeutet 50 % Rabatt für alle auf das FVP-Angebot. Und für Partner:innen/Ehepartner:innen der Mitarbeitenden sowie für Pensionierte, die bis am 31.12.2023 ein GA-FVP besitzen und dieses ohne Unterbruch erneuern, bleibt der Rabatt von 50 % bestehen.

Für die anderen ändert sich die Situation am 1. Januar 2024 …

Ab diesem Datum beträgt der Rabatt auf den GA-FVP für die Anspruchsberechtigten grundsätzlich nicht mehr 50 %, sondern 35 %. Das ist der negative Punkt, aber man muss ihn im Verhältnis zum ursprünglichen Abbauplan sehen. Das Glas ist eher halb voll als halb leer.

Was die Rabatte für Tageskarten, Tagesklassenwechsel und das Gratis-Halbtaxabo betrifft, sind noch Diskussionen im Gang. Wir werden unsere Anstrengungen fortsetzen, um gute Leistungen für unsere Mitglieder aufrechtzuerhalten. Man muss es immer und immer wieder betonen: In diesem Dossier ist unser hoher Organisationsgrad ausschlaggebend.

Das FVP-Angebot ist ein Angebot zu reduziertem Preis für die Mitarbeitenden, ihre Angehörige und die Pensionierten, das mindestens das Sortiment GA-FVP, FVP-Halbtaxabo, FVP-Tageskarten und -Tagesklassenwechsel umfasst.

Grundsätzlich sollen die Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein GA-FVP 2. Klasse kostenlos abgeben und die derzeitige Praxis beim GA-FVP 1. Klasse im Jahr 2022 beibehalten.

Der Rabatt auf das GA-FVP für Angehörige und Pensionierte bleibt bei 50 % für 2022 und 2023 – und sinkt ab 1. Januar 2024 auf 35 %. Jedoch für Partner:innen/Ehepartner:innen der Mitarbeitenden sowie für Pensionierte, die bis am 31.12.2023 ein GA-FVP besitzen und dieses ohne Unterbruch erneuern, bleibt der Rabatt von 50 % bestehen und damit ihr Besitzstand gewahrt.

Vivian Bologna (Originalsprache: Französisch)
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FVP-Vereinbarung 2022

Hier zusammengefasst die wichtigsten Punkte der FVP-Vereinbarung 2022, die der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), Alliance Swiss Pass und die Gewerkschaften/Berufsverbände abgeschlossen haben:

  • Das FVP-Angebot ist ein Angebot zu reduziertem Preis für die Mitarbeitenden, ihre Angehörige und die Pensionierten, das mindestens das Sortiment GA-FVP, FVP-Halbtaxabo, FVP-Tageskarten und -Tagesklassenwechsel umfasst.
  • Grundsätzlich sollen die Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein GA-FVP 2. Klasse kostenlos abgeben und die derzeitige Praxis beim GA-FVP 1. Klasse im Jahr 2022 beibehalten.
  • Der Rabatt auf das GA-FVP für Angehörige und Pensionierte bleibt bei 50 % für 2022 und 2023 – und sinkt ab 1. Januar 2024 auf 35 %. Jedoch für Partner:innen/Ehepartner:innen der Mitarbeitenden sowie für Pensionierte, die bis am 31.12.2023 ein GA-FVP besitzen und dieses ohne Unterbruch erneuern, bleibt der Rabatt von 50 % bestehen und damit ihr Besitzstand gewahrt.

Kommentare

  • Jürg Schärer

    Jürg Schärer 24/11/2021 05:11:25

    Der «Wegfall»-Brief für unsere Fahrvergünstigungen ist prompt eingetroffen, nach 40 Jahren SBB, 5 ½ Jahren PK SBB und einem «wohlverdienten» Ruhestand. Die Frustration ist gross; der Stolz ein (Ex-)Eisenbahner zu sein ist weg. Die SEV-Mitgliederbeiträge hätte man besser für einen Wegfall der FAVE auf die Seite gelegt! Nebst einem kurzfristigen Einzug der Ausweise (kurz vor Weihnachten) fehlen jegliche Hinweise, was mit den bereits gelösten Multi-Tageskarten/Mehrfahrtenkarten zu geschehen hat. Wir sind traurig und schwer enttäuscht!

  • Heinz Niederer, Appenzeller Bahnen

    Heinz Niederer, Appenzeller Bahnen 25/11/2021 15:41:03

    @Jürg Schärer
    Ich kann deinen Frust gut verstehen.
    Nicht mehr benützbare FVP-Multi-Tageskarten können an einer beliebigen bedienten Verkaufsstelle mit elektronischem Verkaufsgerät vom 1. Januar - 28. Februar 2022 ohne Gebühr erstattet werden.