Angriff auf die FVP
FVP: Das BAV schwimmt gegen den Strom

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) greift die Fahrvergünstigungen des Personals (FVP) an und will die Leistungen für einen Teil des öV-Personals sowie für die Pensionierten kürzen. Für den SEV ist dies ein inakzeptabler Vorschlag, denn die FVP sind integraler Bestandteil des Lohns und eine wohlverdiente Anerkennung der Pensionierten. In einer Zeit, in der Umweltfragen präsenter sind denn je, schwimmt das BAV mit seinem Vorschlag gegen den Strom.
Die Fahrvergünstigungen des Personals sind in einer Vereinbarung zwischen dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und den Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden geregelt. Gespräche mit dem VöV sind angesetzt. Der SEV wird dabei die Interessen der Mitarbeitenden des öffentlichen Verkehrs und der Pensionierten verteidigen und daran erinnern:
- dass die FVP dem Personal auf unkomplizierte Weise Dienstreisen ermöglichen.
- dass ohne FVP der administrative Aufwand zur Abrechnung der Dienstreisen und damit die Lohnsumme erheblich steigen würden.
- dass die FVP kein Geschenk sind, sondern ein Lohnbestandteil, der von den einzelnen Mitarbeitenden sowie den Pensionierten auf ihrer Steuererklärung anzugeben und zu versteuern ist. Weil diese Besteuerung einfach möglich ist, wird sie von den Steuerbehörden auch konsequent durchgesetzt – konsequenter als die Besteuerung anderer Vergünstigungen.
- dass die Bedingungen für den Bezug des GA-FVP nicht luxuriös sind, sondern den üblichen Fahrvergünstigungen in mittleren und grossen Betrieben entsprechen.
- dass andere Unternehmen in der Schweiz ihrem Personal Möglichkeiten des privaten Gebrauchs von Dienstwagen und Vergünstigungen bieten zu Konditionen, die jenen für das GA-FVP keineswegs nachstehen und steuerlich günstiger sind.
öV-Branche lässt sich nicht unter Druck setzen
«Nicht alles, was das BAV will, ist ein Auftrag zur Umsetzung», sagt Ueli Stückelberger, Direktor des VöV gegenüber der «Sonntagszeitung». In Tarifangelegenheiten entscheide die Branche. «Mit unserem Entscheid kann das BAV einverstanden sein oder nicht. Allenfalls muss es dann halt Rechtsmittel gegen uns einsetzen.» Auf den vom BAV geforderten konkreten Umsetzungsvorschlag bis Ende Jahr werde man nicht eingehen: «Wir lassen uns nicht unter Druck setzen», so Stückelberger.
Elisa Lanthaler
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