Philipp Hadorn antwortet
Ein Gericht soll die Mängel der Swiss prüfen
SEV-GATA hat Anfang Mai eine Klage gegen Swiss angekündigt wegen mangelhafter Information und Konsultation der Gewerkschaften vor der Massenentlassung. Wurde die Klage inzwischen eingereicht?
Nein, aber sie ist in Vorbereitung. Als Gewerkschaft legten wir Wert darauf, dass unsere Mitglieder sich unter Einhaltung aller Fristen vorerst um die eigene, persönliche Zukunft kümmern konnten. Der Erhalt einer Kündigung ist eine Hiobsbotschaft und bedeutet für Betroffene meist auch eine persönliche Krise.
Im Wissen, dass bei Geltendmachung der Missbräuchlichkeit von Entlassungen selbst bei einem Prozessgewinn keine Wiederanstellung erfolgt, sondern «lediglich» eine Entschädigung fällig wird, hatten Stellensuche und Neuorientierung erste Priorität. Fristgerecht haben wir als Gewerkschaft für die Klagewilligen die Einsprachen sichergestellt. Jetzt gilt es, innert 180 Tagen nach Austritt aus der Unternehmung die Klage einzureichen. Diese bereiten wir nun in sorgfältiger Rücksichtnahme auf die individuelle Situation der Betroffenen vor.
SEV-GATA ist es wichtig, dass ein Gericht die Mängel seitens der Swiss beim gesetzlichen Konsultationsverfahrens zur Massenentlassung in diesem Frühling prüft. Die Swiss hat den Gewerkschaften entscheidende Grundlagen zur Erarbeitung von Vorschlägen, wie Kündigungen vermieden werden können, vorenthalten. Das war klar eine Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen gemäss OR Art. 335 d ff. Wir bleiben dran – für unsere Mitglieder!
SEV-Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn präsidiert SEV-GATA, den Luftverkehrsbereich des SEV.
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