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Für verantwortungsbewusste Multis

Ein JA für Gerechtigkeit

Interview mit Dick Marty über die Konzernverantwortungsinitiative, über die wir am 29. November abstimmen werden. Der frühere Ständerat, Staatsrat des Kantons Tessin und Staatsanwalt setzt sich heute als Ko-Vorsitzender des Initiativkomitees vorbehaltlos für die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ein. Deren Ziel ist, dass multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und die Umwelt respektieren.

SEV-Zeitung: Im Grunde ist die Forderung der Initiative einfach: Jede/r muss sich für seine Handlungen verantworten.

Dick Marty: Natürlich muss in einer zivilisierten Gesellschaft jede/r für seine Taten geradestehen. Dies ist ein elementares Prinzip jeder sozialen Struktur und ein wesentliches Element des Zusammenlebens. Wir können nicht akzeptieren, dass multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die Augen verschliessen vor Menschenrechtsverletzungen oder schweren Verstössen gegen internationale Umweltstandards. Die Initiative fordert, dass auch in solchen Fällen ein Grundsatz unserer Rechtsstaatlichkeit gilt: Wer einen Schaden verursacht, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Um sicherzustellen, dass sich die Unternehmen an die neue Gesetzgebung halten, haben künftige Verstösse zivilrechtliche Folgen. Unternehmen werden sich daher für Verletzungen von Menschenrechten und internationalen Umweltstandards durch ihre Tochtergesellschaften verantworten müssen. Lieferanten und Subunternehmer, über die die multinationalen Unternehmen keine Kontrolle haben, sind ausgeschlossen.

Aber wenn enorme wirtschaftliche Interessen und Profite auf dem Spiel stehen, ist die Dynamik eine andere…

Tatsächlich werden heute wirtschaftliche Partikularinteressen aufgrund des Rechts des Stärkeren durchgesetzt. Die Globalisierung hat die Entstehung und Verbreitung von internationalen Wirtschaftsgiganten begünstigt, die keine wirkliche Verbindung mehr zu einem Land haben; kurz gesagt, sie kennen keine Grenzen.

Sie haben also grosse Handlungsfreiheit?

Die Aktionäre dieser multinationalen Giganten sind in der Regel anonym und verstecken sich hinter spekulativen Investmentfonds, deren Ziel die Gewinnmaximierung ist. Diese multinationalen Unternehmen, die vor allem im Bereich der Rohstoffe tätig sind, operieren oft in Ländern, die zwar eigentlich sehr reich, in Wirklichkeit aber sehr zerbrechlich sind und von Armut, Korruption und Gewalt verschlungen werden. Diese Länder verfügen über keine wirklich unabhängige Justiz und sind daher nicht in der Lage, ihre Bürger zu schützen. Gegenüber diesen nationalen Institutionen sind die multinationalen Konzerne daher viel mächtiger.

Eines der Argumente der Gegner bezieht sich auf eine mögliche Welle von Gerichtsverfahren.

Der von der Initiative geforderte rechtliche Mechanismus würde nicht zu einer Welle von Gerichtsverfahren oder zu einer Umkehr der Beweislast führen, wie von den Gegnern behauptet wird. Eine geschädigte Person müsste drei Dinge beweisen: dass sie einen Schaden erlitten hat; dass die Handlungen, die diesen Schaden verursacht haben rechtswidrig sind; und dass es einen Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Handlung gibt. Nur dann, wenn das betroffene multinationale Unternehmen keine angemessenen Massnahmen zur Verhinderung eines solchen Schadens ergriffen hat, wird es für schuldig befunden und muss dem Opfer eine Entschädigung zahlen. Wenn auch nur eines dieser Elemente fehlt, wird die Klage abgewiesen. Die Wirkung der Konzernverantwortungsinitiative ist deshalb auch primär präventiv: Multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz werden nicht mehr die Augen verschliessen können vor Menschenrechtsverletzungen oder schwerwiegenden Verstössen gegen internationale Umweltstandards, sondern präventiv handeln müssen, um Schäden für Mensch und Umwelt zu verhindern.

Aber wie können die oft sehr armen Opfer sich einen Rechtsfall leisten, der sehr kostspielig sein kann?

Nichtregierungsorganisationen sind wie bis anhin bereit, Gruppen oder Einzelpersonen zu unterstützen, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind. Sie werden nicht allein gelassen – weder heute noch morgen. Wenn ein multinationales Unternehmen durch die Ausbeutung von Kinderarbeit oder durch die Verschmutzung von Flüssen, die für die Lebensgrundlage ganzer Gemeinschaften lebenswichtig sind, reich wird, muss es dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die betroffenen Menschen haben in ihren Länder oft sehr geringe Chancen auf eine Entschädigung, weshalb wir ihnen die Möglichkeit verschaffen müssen, sich an ein Zivilgericht in der Schweiz zu wenden.

Wir nehmen an, dass die Multis und ihre Lobbyisten dabei nicht tatenlos zusehen werden…

Natürlich nicht. Sie gehen aggressiv gegen die Initiative vor. Vor allem einige multinationale Unternehmen, deren Namen im Zusammenhang mit verschiedenen Skandalen immer wieder auftauchen, fürchten sich davor: Glencore, Syngenta, Lafarge-Holcim. Internationale Giganten, die seit Jahren mit der Art und Weise, wie sie in fragilen Ländern arbeiten, beweisen, dass sie glauben, über dem Gesetz zu stehen; ungestraft Umwelt- und/oder Gesundheitsschäden bei der lokalen Bevölkerung verursachen zu können. Freiwillige Massnahmen reichen da nicht aus. Um ihrem skrupellosen Verhalten ein Ende zu setzen, müssen wir alle an der Urne ein «Ja» für die Initiative einlegen. Unternehmen dürfen nicht nur Gewinne einstreichen und gleichzeitig die Augen vor Verstössen und Zerstörungen durch ihr Handeln verschliessen: Sie müssen sich für ihr Handeln verantworten. Frankreich beispielsweise hat bereits ein ähnliches Gesetz eingeführt, während in Grossbritannien, Kanada und den Niederlanden Menschen, die einen Schaden erlitten haben, bereits vor Gericht eine Entschädigung fordern können. Auf EU-Ebene sollte 2021 eine neue Gesetzgebung in Kraft treten, die die von der Initiative geforderte Haftung festschreibt. Die Schweiz darf hier nicht das Schlusslicht spielen!

Françoise Gehring / Übersetzung: Jörg Matter
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130

Die breite Koalition zur Unterstützung der Initiative umfasst 130 Verbände, NGO, Kirchen, Gewerkschaften, Organisationen, die in den Bereichen Entwicklungshilfe, Umweltschutz, Förderung von Frauen- und Menschenrechten tätig sind. Ausserdem gibt es drei Unterstützungskomitees von Unternehmern und Politikern aller Ausrichtungen.