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Tödlicher Arbeitsunfall bei der SBB

SUST-Zwischenbericht stützt unsere Forderungen

© SBB CFF FFS

Der Zwischenbericht der SUST zeigt, dass technische Defekte Ursache für den tödlichen Arbeitsunfall waren. Die Ergebnisse bestätigen, dass unsere Forderungen absolut gerechtfertigt sind.

Der Zwischenbericht der Schweizerischen Untersuchungsstelle (SUST) hat klar gezeigt, dass technische Defekte Ursache für den tragischen Unfall des Chef Kundenbegleiters am 4. August 2019 waren und der Fehler nicht beim Verunfallten lag.

Wir fordern, dass die SBB sich nun darauf fokussiert, zu gewährleisten, dass Personal und Kunden sicher sind. Die SBB unterzieht derzeit alle Türen des Wagentyps EW IV einer zusätzlichen Kontrolle. Bis Ende Woche sollen alle Wagen fertig überprüft sein, so die Aussage der SBB an der Sitzung mit dem SEV vom 14. August. Wir halten daran fest, dass Wagen, bei denen der Klemmschutz nicht funktioniert, dann aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

In einem zweiten Schritt soll, wie im Zwischenbericht der SUST beschrieben, das heutige System für die Inaktivschaltung des Einklemmschutzes durch ein zuverlässiges ersetzt werden. Zudem muss die SBB im Unterhalt zusätzliches qualifiziertes Personal einsetzen.

In ihrer Medienmitteilung vom Mittwoch, 21. August, schreibt die SBB, dass sie den Abfertigungsprozess überprüft und mit den Sozialpartnern diskutiert habe. Dies stimmt so nicht: Wir haben mit der SBB zwar über den Abfertigungsprozess gesprochen, haben dabei aber Änderungen im Prozess zur Erteilung der Abfahrerlaubnis gefordert: Der Kundenbegleiter soll die Abfahrerlaubnis erst nach dem Einsteigen und Schliessen der eigenen Türe erteilen. Dazu hat die SBB bislang noch nicht Stellung genommen. Aufgrund des Zwischenberichts der SUST muss dieser Prozess umgehend angepasst werden.

Wir warten noch immer auf den Termin mit der SBB, der für diese Woche angekündigt war. Die SBB wollte uns an dieser Sitzung über den aktuellen Stand der Überprüfungen informieren und das weitere Vorgehen vereinbaren.