SOB: GAV- und Lohnverhandlungen gescheitert
Bei der Südostbahn (SOB) drehten sich die diesjährigen GAV-Verhandlungen um die Revision des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und der AZG-Verordnung. Die SOB forderte deren Nachvollzug im GAV, wo die bisherigen Bestimmungen von AZG und AZGV relativ explizit festgehalten sind. Neue Arbeitszeitregelungen können deshalb nur im Einverständnis mit SEV, VSLF und Transfair eingeführt werden.
Der folgenreichste Vorschlag der SOB betraf die Pausen. Neu wären nur noch Arbeitsunterbrechungen bis 29 Minuten Dauer bezahlt gewesen. Gemäss bisherigem GAV gelten alle Pausen unter 50 Minuten als Arbeitszeit. Das Personal (vor allem das fahrende) hätte dadurch massive Zeitverluste in Kauf nehmen müssen. Die SOB aber hätte Produktivitätsgewinne von mehreren Arbeitstagen pro Mitarbeiter/in erzielen können. Die Gewerkschaften verlangten deshalb Kompensationen, u.a. eine Erhöhung der Sonntagszulage von 13 auf 16 Franken pro Stunde wie bei der SBB. Doch die SOB lehnte Kompensationen ab und offerierte bloss individuelle Lohnerhöhungen gemäss GAV. Eine generelle Erhöhung, wie von den Gewerkschaften gefordert, lehnte sie ebenso ab und versuchte die Verschlechterungen bei der Arbeitszeit durchzudrücken, obwohl die Gewerkschaften warnten, dass diese die Rekrutierung von Lok- und Zugpersonal für die neuen SOB-Fernverkehrslinien Chur–Zürich– Bern und über die Gotthard-Bergstrecke behindern würden. So blieben die GAV- und die Lohnverhandlungen ohne Einigung. Die individuelle Lohnerhöhung von 1% wird die SOB trotzdem gewähren müssen, da der GAV diese jährlich vorsieht.
Ein weiterer Konflikt betrifft den allzu langsamen Lohnaufstieg des Lok- und Zugpersonals: Die SOB behauptet, die Maximaldauer von 20 Jahren dank Basteleien einhalten zu können. Doch der SEV wird zusammen mit der Verhandlungsgemeinschaft in dieser Sache wohl Anfang 2019 das Schiedsgericht anrufen.
fb/Fi