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Swiss-Bodenpersonal

GAV-Verbesserungen als Meilenstein

Während verschiedene Airlines unter Ertragserosion ächzen, fährt die Swiss ansehnliche Gewinne ein. Daran wird nun auch das Bodenpersonal beteiligt: In herausfordernden, langwierigen Verhandlungen hat SEV-GATA, der Luftfahrtbereich des SEV, nachhaltige Verbesserungen des GAV auf den 1. Januar 2018 erreicht.

Das Swiss-Bodenpersonal erhält Anfang 2018einen verbesserten Gesamtarbeitsvertrag.

Die Sparprogramme haben das Arbeitsklima beim Swiss-Bodenpersonal in den vergangenen Jahren geprägt. Die nicht wenigen Reorganisationen, welche durch den Mutterkonzern Lufthansa ausgelöst wurden, haben im kaufmännischen Bereich kaum einen Stein auf dem anderen gelassen. Kaum eine Funktion war nicht von tiefgreifenden Veränderungen geprägt.

Diese anhaltenden Reorganisationen gab die Swiss als Grund an, weshalb das Karriere-Modell (Funktionszuordnungen) nicht gemäss dem gültigen GAV umgesetzt werden konnte. Nur in der Technik gelang es, das Modell vertretbar einzuführen. Daher bat die Swiss während laufendem GAV, diesen «gordischen Knoten» mit einer GAV-Anpassung zu lösen. Im Gegenzug erarbeitete SEV-GATA mit den Mitgliedern einen Forderungskatalog.

Das Verhandlungsresultat lässt sich sehen

Folgende Anpassungen treten per 1. Januar 2018 in Kraft:

Pensionskasse: Der Beitrag des Arbeitgebers steigt auf 60%, derjenige der Arbeitnehmenden sinkt auf 40% (bisher 50:50).

Variable Vergütungen (EBM): Das System wird durch das Modell «LH Success» ausgetauscht. Bei Zielerreichung 100% beträgt der Auszahlungsbetrag 1000 Franken, der maximale Betrag bei 200% wird auf 3200 Franken erhöht.

Mutterschaftsurlaub: Erhöhung um 2 Wochen auf 16 Wochen in den ersten zwei Dienstjahren (80% Lohnersatz) bzw. auf 18 Wochen ab dem zweiten Dienstjahr (100% Lohnersatz).

Vaterschaftsurlaub: Erhöhung um 5 Tage auf 10 Tage.

Lizenzzulagen: werden neu in den GAV aufgenommen (Höhe unverändert, bisher aber ausserhalb GAV).

Sozialplan: tiefgreifende Verbesserungen (gültig ab nächsten Ereignissen).

Lohnsystem: Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, zuhanden der GAV-Verhandlungsdelegation ein umsetzbares «Job Level Concept» zu erarbeiten. Dessen Eckwerte sollen sein:

Kompetenzraster und Zuordnung werden nicht einseitig von der Firma festgelegt, sondern gemeinsam mit den Sozialpartnern;

innerhalb des Salärbandes wird eine Weiterentwicklung geregelt;

signifikante Mehrkosten durch das neue Lohnsystem sollen vermieden werden.

Nachzahlungen zur Lohntabelle 2017

Zudem hat SEV-GATA darauf gepocht, dass Swiss die Lohntabelle 2017 mit rückwirkenden Nachzahlungen per 1. Juli 2017 korrekt umsetzt. Denn entgegen der Vereinbarung und vertraglicher Bestimmungen wurden Mitarbeitende noch in den Lohnklassen des vorgängigen GAV eingestuft. Swiss sicherte nun zu, diese umgehend per 1. Juli 2017 zu überführen und die daraus resultierenden Anpassungen ihrer Lohnminima nachzuzahlen.

Noch ist die Redaktion des GAV und einzelner Anhänge ausstehend. Die unterzeichnete Abschlussvereinbarung setzt einen Meilenstein, dass in Zukunft der Begriff «Sozialpartnerschaft» auch für das Bodenpersonal der Swiss seiner eigentlichen Bedeutung näherkommt.

Philipp Hadorn, Präsident SEV-GATA und Gewerkschaftssekretär SEV

Kommentare

  • Thomas Krause

    Thomas Krause 31/08/2017 12:52:47

    Vielen Dank liebes SEV GATA Team, für euren Einsatz/ Kampf. Ich denke in Zukunft sind wir nicht schlecht aufgestellt, jetzt heisst es Kräfte bündeln und weitermachen wo wir aufgehört haben.