| Aktuell / SEV Zeitung

Pensionskasse SBB: Stiftungsratswahlen müssen wiederholt werden

Stiftungsrat nimmt SEV-Rekurs gegen unerlaubte Wahlwerbung an

Der SEV hat gegen die Wahlen rekurriert, weil die Kandidaten der Liste 3 «Wahlvor-schlag für eine generationsgerechte PK» Insider-Wissen für unerlaubte Wahlwer-bung genutzt haben. Diesen Rekurs hat nun der Stiftungsrat gutgeheissen. Dies be-deutet, dass die Wahlen nochmals durchgeführt werden müssen.

Die Wahlen hatten ein denkbar knappes Resultat ergeben. Dies, die Qualität des Rekurses und die Überzeugungsarbeit der SEV-Vertreter im Stiftungsrat haben sicher den Ausschlag gegeben dafür, dass der Stiftungsrat die Position des SEV teilt und stützt.

Ausschliesslich elektronische Wahl fördert Teilnahme nicht

Ein Kritikpunkt des SEV betraf auch die elektronische Wahl und die angebliche Ausnahme für 500 Personen. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass diese Personen nur die Zugangsdaten für die Wahl brieflich erhalten haben, aber ebenfalls elektronisch wählen mussten. Das Reglement für die Stiftungsratswahlen sieht «auch» die Möglichkeit der elektronischen Wahl vor. Nach Meinung des SEV benachteiligt der Zwang zur elektronischen Wahl diejenigen Berufsgruppen, die weniger «internet-affin» sind oder nicht den ganzen Tag am Computer sitzen. Er dürfte zur tiefen Wahlbeteiligung beigetragen haben.

Möglicherweise haben sich viele Wahlberechtigte zudem in der falschen Sicherheit gewiegt, dass schon die Richtigen gewählt würden. Sicher ist: Eine Wahlbeteiligung von nur 15,58 % ist eine Schande!

SEV garantiert bestmögliche Bedingungen

Zu meinen, dass es keine grosse Rolle spiele, welche Leute im Stiftungsrat sässen, ist ein Trugschluss. Natürlich können die Vertreter/innen des SEV im Stiftungsrat nicht zaubern, sie können die Bedingungen auf dem Finanzmarkt nicht in ihrem Sinn ändern. Aber sie werden sich wie in der Vergangenheit weiterhin dafür einsetzen, dass die Pensionskasse gute Leistungen ausrichtet – insbesondere an jene Leute, die im Alter wirklich auf eine gute berufliche Rente angewiesen sind.

Es muss dem SEV gelingen, bis zu den Wahlen aufzuzeigen, dass die SEV-Vertretung mit ihrer lösungs- und konsensorientierten Politik viel zum guten Funktionieren des Stiftungsrates beiträgt. Und im zweiten Anlauf muss unbedingt eine «anständige» Wahlbeteiligung erreicht werden. Auch ohne grosse Begeisterung für den Computer müssen alle an der Wahl teilnehmen.

Hast du einen Kommentar oder eine Frage zum Artikel? Schicke eine Mail an den/die Autor:in oder an