Schiedsgericht verbessert SBB-Lohnangebot nur leicht
Keine nachhaltige Lohnerhöhung bei SBB
Das Schiedsgericht in Lohnfragen hat entschieden, dass die SBB für 2010 keine generelle Lohnerhöhung ausrichten muss. Es stehen somit nur bescheidene 0,5 Lohnprozent für individuelle Anpassungen zur Verfügung. Immerhin hat das Schiedsgericht die Prämie fürs gute Geschäftsjahr 2009 auf 650 Franken pro Mitarbeitenden erhöht.
SEV-Vizepräsident Manuel Avallone, der die Verhandlungsgemeinschaft der Gewerkschaften angeführt hat, beurteilt das Resultat zwiespältig: «Das Schiedsgericht hat die faktische Nullrunde bestätigt, aber die Erhöhung der Prämie bringt immerhin gerade für Leute mit tiefen Löhnen etwas hinzu. Insofern war es richtig, das Schiedsgericht anzurufen.»
Dennoch kann der SEV mit dem gesamten Resultat nicht zufrieden sein: «Es ist unpassend, dass die SBB so gut abschliesst und überhaupt keine generelle Lohnerhöhung spricht», findet Avallone. Das Personal ist ohnehin schon stark belastet, trägt es doch seit Anfang Jahr zusätzlich zwei Lohnprozent an die Sanierung der Pensionskasse bei. Der SEV war mit dem Ziel in die Lohnverhandlungen gegangen, einen Kaufkraftverlust fürs Personal zu vermeiden; dies ist nun unter diesen Umständen nicht gelungen.