LPV SEV beschliesst Anträge an die Geschäftsleitung
Lokführer wollen Kampfmassnahmen vorbereiten
Wenn es nicht gelingt, vor Jahresende mit der SBB einen neuen GAV abzuschliessen, sind Kampfmassnahmen zu ergreifen: Dies ist die Haltung der Lokführer, die in der Gewerkschaft SEV organisiert sind. An ihrer heutigen Branchentagung in Olten haben sie klar gezeigt, dass sie zur Auseinandersetzung mit dem Unternehmen bereit sind.
Rund 200 Lokführer (und auch einige Lokführerinnen) aus allen Landesteilen haben sich heute an einer nationalen Tagung in Olten getroffen. Sie sind im Lokpersonalverband des Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verbands (LPV SEV) organisiert und haben über "Rechte und Pflichten im vertragslosen Zustand" diskutiert. Dieser vertragslose Zustand rückt immer näher, zumal die SBB den Gesamtarbeitsvertrag auf Ende Jahr gekündigt hat und die Verhandlungen über einen neuen GAV äusserst schleppend voran kommen. SEV-Vizepräsident François Gatabin hielt jedoch vor der Versammlung klar fest: "Unser Ziel ist und bleibt, vor Jahresende einen guten neuen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen."
Vizepräsidentin Barbara Spalinger informierte darüber, was im andern Fall geschieht: Im vertragslosen Zustand gelten die meisten Bestimmungen noch während drei Monaten weiter (insbesondere zu Lohn und Arbeitszeit, aber auch zur beruflichen Neuorientierung, so auch das Programm "Chance"); danach müssten Einzelarbeitsverträge ausgestellt werden. Das Unternehmen muss sich jedoch nicht mehr an den "Contrat social" halten, und die Gewerkschaft nicht an die Friedenspflicht, die jegliche Kampfmassnahmen verbietet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung zeigten sich äusserst kämpferisch und verlangten von ihrem Vorstand, Kampfmassnahmen ab dem 1. Januar vorzubereiten.
Diesem Auftrag kam der Zentralvorstand LPV nach, indem er an seiner anschliessenden Sitzung einen Antrag an die Geschäftsleitung SEV beschloss, der die Vorbereitung von koordinierten Kampfmassnahmen über alle Berufsgattungen der SBB verlangt.
Doch der Antrag des LPV geht noch weiter: Er verlangt von der Geschäftsleitung des SEV auch, die Vorbereitungen für eine Urabstimmung zu treffen. Eine Urabstimmung bei allen SEV-Mitgliedern, die im betroffenen Unternehmen arbeiten, ist nötig für Streiks, die länger als eine Stunde dauern, also beispielsweise einen ganzen Tag.