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Wann und wie erhalte ich SEV-Rechtsschutz?

In welchen Fällen gewährt der SEV seinen Mitgliedern Berufsrechtsschutz?

Der Berufsrechtsschutz wird für Fälle gewährt, die sich während der Dauer der Mitgliedschaft beim SEV ereignen, und zwar

  • bei Streitigkeiten zivil- oder strafrechtlicher Natur, die mit der beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit des Mitglieds zusammenhängen;
  • bei Strassenverkehrsunfällen auf dem direkten Weg zu oder von der Arbeit;
  • bei ausserdienstlichen Vorkommnissen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis des Mitglieds ergeben.

Ausgenommen vom Berufsrechtsschutz sind in der Regel:

  • Ereignisse, die vor dem Eintritt in den SEV stattgefunden haben oder erst während einer gekündigten Mitgliedschaft angemeldet werden;
  • Streitigkeiten zwischen SEV- Mitgliedern;
  • Vorfälle, die das Mitglied vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat.

Wie wird ein Rechtsschutzgesuch gestellt?

  • Rechtsschutzgesuche sind innert zehn Tagen, vom Vorfall an gerechnet, beim Zentralsekretariat einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt in der Regel der Anspruch auf den Berufsrechtsschutz. Der Vorfall kann auch beim Sektionsvorstand gemeldet werden, der die Anmeldung umgehend an das Zentralsekretariat SEV weiterleitet.
  • Die Meldung hat wahrheitsgetreu und mit dem offiziellen Anmeldeformular «Gesuch für den Berufsrechtsschutz» zu erfolgen. Dieses Formular kann man beim Zentralsekretariat SEV anfordern unter 031 357 57 57 oder unter www.sev-online.ch abrufen. Dort findet man auf der Homepage rechts den Link «Rechtsschutzgesuch» für den Download eines PDF-Dokuments.

Dieses umfasst

  • das Reglement (für die persönliche Information, muss also nicht mitgeschickt werden);
  • das eigentliche Formular;
  • die Beschreibung des Vorfalls: Sie dient dazu, den Sachverhalt zusammenfassend wiederzugeben. Bitte das Feld nicht leer lassen, aber auch nicht einen Roman schreiben;
  • die Vollmachtserklärung zugunsten des SEV: bitte mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.

Nachdem das Formular, die Beschreibung des Vorfalls und die Vollmachtserklärung ausgefüllt und unterschrieben sind, schickt man sie per Post an folgende Adresse:

Zentralsekretariat SEV
Steinerstrasse 35
Postfach
3000 Bern 6

Also bitte keine Dokumente per Mail, WhatsApp etc. schicken. Bei Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit kann vom Mitglied verlangt werden, nochmals ein Gesuch einzureichen. Aus Datenschutzgründen informiert der SEV-Rechtsschutz die Vorstehenden der Sektion bzw. des Unterverbandes nicht über das Rechtsschutzgesuch. Wenn das Mitglied dies will, muss es selbst aktiv werden oder die Vollmacht seiner Sektion bzw. seinem Unterverband geben.

Der SEV entscheidet, ob und in welcher Form der Berufsrechtsschutz gewährt wird.

Welche Leistungen umfasst der Berufsrechtsschutz?

  • Rechtsberatung;
  • Intervention eines/einer Gewerkschaftssekretär/in (bei Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern und/oder den Verwaltungen) oder Zuteilung eines Rechtsbeistands durch das Zentralsekretariat. Vorschläge des Mitglieds für einen Anwalt werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Achtung: Sofern das Mitglied sich anderweitig anwaltlich vertreten lässt, wird das Rechtsschutzdossier nicht eröffnet bzw. wird es geschlossen. Nur im dringenden Fall, wo das Mitglied einen «Anwalt der ersten Stunde» benötigt, also z.B. nach einem nächtlichen Busunfall mit Personenschaden, darf das Mitglied für die Polizeieinvernahme direkt einen Anwalt beiziehen, dessen Kosten der SEV dann grundsätzlich übernimmt.

  • Der SEV übernimmt in der Regel den Aufwand des Zentralsekretariats und die Anwalts- und Gerichtskosten, wogegen Bussen und Schadensbeteiligungen vom Mitglied selbst zu tragen sind.