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Was 2016 bei den Sozialversicherungen ändert

Seit dem Jahreswechsel gelten in den Schweizer Sozialversicherungen mehrere neue Bestimmungen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

1. Säule

Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Personen ohne Erwerbseinkommen und Studierende sinkt von bisher 480 Franken auf 478 Franken. Der Grund dafür ist die Senkung des EO-Beitragssatzes von bisher 0,5 auf 0,45%.

Unfallversicherung

Der Bundesrat hat den maximal versicherten Verdienst von 126000 auf 148200 Franken pro Jahr angehoben. Mit dieser neuen Obergrenze sind rund 95 Prozent der Versicherten zum vollen Lohn gegen Unfall versichert.

Arbeitslosenversicherung

Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung entspricht dem maximal versicherten Lohn in der Arbeitslosenversicherung ALV. Das bedeutet, dass neu auch auf Löhnen zwischen 126 000 und 148 200 Franken ALV-Beiträge zum normalen Beitragssatz von 2,2%, hälftig aufgeteilt auf Arbeitnehmende und Arbeitgebende, zu leisten sind. Für Lohnteile über dem maximal versicherten Verdienst von 148200 Franken bezahlen Arbeitnehmende und Arbeitgebende je 0,5% Solidaritätsbeitrag. Dieser Solidaritätsbeitragssatz wie auch der normale ALV-Beitragssatz von je 1,1% für Arbeitnehmende und -gebende sind unverändert geblieben.

Berufliche Vorsorge (2. Säule)

Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz per 1. Januar von bisher 1,75 auf 1,25% gesenkt. Dieser Mindestzins gilt nur für die Lohnbestandteile, die dem BVG-Obligatorium unterstehen, also bis zum maximal zu versichernden Verdienst von aktuell 84 600 Franken (= dreifache maximale AHV-Rente). Auf Lohnbestandteilen, die darüber liegen, können die Vorsorgewerke den Zinssatz frei festlegen.

Krankenversicherung (KVG)

Die Standardprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG) steigt 2016 um durchschnittlich 4%, wie schon 2015. Dies bedeutet monatliche Mehrkosten von 16 Franken 30 pro Person. Die Erhöhung der Standardprämie variiert je nach Kanton zwischen 2,2 und 8,2%. Die durchschnittliche Erhöhung von 4% bezieht sich auf die Standardprämie, das heisst auf die Grundversicherung einer erwachsenen Person mit 300 Franken Franchise inklusive Unfalldeckung.

Rechtsschutzteam SEV