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Arztzeugnis: Das gilt!

Eine Grippe, ein Unfall, man geht zum Arzt und bekommt ein Arztzeugnis für den Arbeitgeber. Abgeben und fertig …

Doch manchmal ist es eben nicht so einfach. Sei es, weil trotz Zeugnis keiner glaubt, dass man krank war oder ist, oder sei es, weil sich Fragen über die Einsetzbarkeit stellen.

Wie sieht ein Arztzeugnis aus?

Ein Arztzeugnis hat keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Meistens wird aber der kleine blaue Zettel verwendet, den wir alle gut kennen. Das Arztzeugnis stellt ein wichtiges Beweismittel dar, und um der Beweispflicht zu genügen, muss es schriftlich vorliegen. Gemäss den Empfehlungen der Ärztegesellschaft ist ein Arztzeugnis erst dann gültig, wenn es Datum, Stempel und eigenhändige Unterschrift des behandelnden Arztes enthält. Es wird unterschieden zwischen einem einfachen Zeugnis – dem kleinen blauen Zettel – und einem detaillierten Zeugnis – in der Regel in der Form eines Briefes.

Das Zeugnis ist ein Dokument

Arztzeugnisse gelten als Urkunde, und das Ausstellen eines falschen ärztlichen Zeugnisses ist somit strafbar. Bevor also ein Arzt ein Zeugnis ausstellt, muss er sich sicher sein, dass er die attestierte Arbeitsunfähigkeit oder eben Arbeitsfähigkeit auch medizinisch belegen kann. Gefälligkeitszeugnisse sind unzulässig. Zudem müssen Arztzeugnisse transparent sein. Um Unklarheiten zu vermeiden, muss festgehalten werden, ab wann und in welcher Höhe die Arbeitsunfähigkeit besteht, und entweder ein Enddatum oder mindestens das Datum der nächsten Konsultation ist zu notieren. Rückdatierungen sind problematisch und nur dann zulässig, wenn sich der Befund mit medizinischen Untersuchungen klar beweisen lässt.

Arztzeugnisse enthalten grundsätzlich keine Diagnosen. Nur wenn der Patient den Arzt ausdrücklich von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet, darf eine Diagnose aufgeführt werden. Das gilt sowohl für einfache wie auch für detaillierte Zeugnisse.

Wann braucht es ein Arztzeugnis?

Meldet sich ein Arbeitnehmer telefonisch, per E-Mail oder SMS bei der Arbeit ab und erscheint die angegebene Krankheit nicht als glaubwürdig, darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis zur Bestätigung verlangen. Eine Pflicht zur unaufgeforderten Vorweisung eines Zeugnisses besteht nicht, ausser es ist im GAV oder einer individuellen Vereinbarung geregelt worden. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber ein Arztzeugnis ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Wurde aber vereinbart, dass ein Arztzeugnis erst ab dem dritten Tag vorgelegt werden muss, dann hat der Arbeitgeber für diese drei Tage zu beweisen, dass der Arbeitnehmer nicht krank war.

Wie schnell muss das Zeugnis eingereicht werden?

Ein Arztzeugnis muss dem Arbeitgeber grundsätzlich so schnell wie möglich zugestellt werden. Es reicht aber aus, dieses Zeugnis per Post zu schicken. Eine persönliche Übergabe ist nicht nötig. Besonders dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch andauert. Eine verspätete Einreichung ist per se kein Kündigungsgrund, kann aber entweder Auswirkungen auf die Lohnzahlung oder mindestens auf die Zeitaufschreibung haben.

Was ist, wenn das Zeugnis nicht genügt?

Das Arztzeugnis ist ein Anscheinsbeweis. Das heisst, es verbessert die Beweislage, muss aber auch durch weitere Unterlagen wie die Untersuchungsakten des ausstellenden Arztes belegt werden können. Bestehen dann immer noch Zweifel, kann der Arbeitgeber eine vertrauensärztliche Untersuchung veranlassen, natürlich auf seine Kosten. Der Arbeitnehmer kann diese Untersuchung verweigern, hat dann aber die Folgen zu tragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht bewiesen werden kann. Das kann bis hin zu einer Kündigung führen.

Im Notfall zum Berufsrechtschutz

So kompliziert, wie es hier tönt, ist es zum Glück im gelebten Alltag nicht. Die allermeisten Arztzeugnisse werden vom Arbeitgeber ohne Probleme entgegengenommen. Gibt es aber dennoch Schwierigkeiten, kann das SEV-Rechtsschutzteam weiterhelfen.

Rechtsschutzteam SEV

Kommentare

  • Markus Dick

    Markus Dick 20/11/2020 15:06:00

    Wie ist es ,wenn man ein Arztzeugnis hat aber.....wegen Cov.-19 aber der Arbeitgeber noch eine Arbeitgeberbescheinigung möchte?
    Freundliche Grüsse
    Markus Dick

  • Alex

    Alex 18/08/2021 12:18:29

    Guten Tag
    Wie ist es wenn im Arbeitsvertrag steht das die ersten 2 Kranheitstage zu lasten vom Arbeitnehmer sind d.h. Überstunden abgebaut oder dann Minusstunden. Ich habe jetz ein Arztzeugnis ab dem 1 Tag. Muss der Arbeitgeber nicht trotzdem ab dem 1 Arztzeugnistag bezahlen?

  • Lukas O. Bendel

    Lukas O. Bendel 09/12/2021 14:46:32

    @ Markus Dick: Der/Die Abeitnehmende hat bloss ein einfaches Arztzeugnis vorzulegen, um seine Beweispflicht zu erfüllen.
    Will der Arbeitgeber aber weitergehende Auskünfte dazu oder gar ein detaillierteres Arztzeugnis, so muss er diese/s einholen/einfordern sowie abgelten.
    Freundliche Grüsse
    Lukas O. Bendel
    lic.rer.publ. et lic.oec./dipl. Hdl.

    PS: Die Arbeitgeberbescheinigung ist ein Terminus aus dem Arbeitslosenversicherungsrecht.

  • Stark

    Stark 01/02/2022 18:54:36

    Seit 28 Jahren habe ich mich als Chauffeur B, dann BE, und seit 5 Jahren als C Chauffeur Hoch gearbeitet. Mein 1. damaliger Lohn war 4400 Brutto. Habe mich auf 5750 Brutto Hoch gearbeitet. Dann bin ich nach Zürich gezügelt wo es immer heisst, hier verdient man mehr. Ich musste mit 5500 Brutto anfangen ohne 13. Monatslohn. Es hiess die ersten 3 Jahren gibt's das nicht. Das muss man sich verdienen. Nach 2 Jahren ging die Firma Pleite und wir wurden verkauft. Konnten durch eine Übernahme des Vertrags 1 Jahr lang wie eh und je zu den gleichen Bedingungen weiterarbeiten. Jetzt kommt der Hammer: Ich musste einen Änderungsvertrag unterzeichnen für einen Lohn von 5050 Fr. brutto, sprich 4200 Fr. netto, soviel wie vor 28 Jahren, oder die Kündigung. Ist das noch normal?

  • Marie-Paule Elter

    Marie-Paule Elter 08/02/2023 18:26:21

    Guten Tag,
    erstaunlicherweise liest man überall nur über Arztzeugnisse im Arbeitsbereich.Wie rechtfertigen sich Arztzeugnisse, welche, während Monaten hintereinander und weiterhin auf unbestimmte Dauer ausgestellt werden (in diesem Fall von einer Psychiaterin) und das für eine Person ( Ausländerin, 39 Jahre alt, u.a. Schauspielerin, seit 2 Jahren wohnhaft in der Schweiz, bis dato keiner Arbeit nachgegangen, im Scheidungsprozess, gesund, weiterhin aber sehr arbeitsscheu, nicht zuletzt dank unserem weltweit bekannten spendierfreudigen Sozialsystem).Aus dem familiären ärztlichen Umfeld entnehme ich Erstaunen über die sich konstant wiederholenden Arztzeugnisse, während sich selbiges zudem fragt, wie glaubhaft eine Ärztin in einem solchen Fall noch sein kann. Wäre diese Patientin über diesen bereits langen Zeitraum ( 8 Monate) interniert gewesen, würde dies ein anders Bild abgeben, in diesem spezifischen Fall jedoch lebt die Frau auf Staatskosten wie auf der Tasche des von ihr getrennten Ehemannes sorglos weiter. Gerne erwarte ich eine mich aufklärende Stellungnahme. Mit freundlichen Grüssen und bestem Dank im Voraus.

  • Aynur Gül

    Aynur Gül 22/02/2023 13:40:19

    Guten Tag Damen und Herren
    dass ein Arztzeugnis erst ab dem dritten Tag vorgelegt werden muss ist korest , dann hat der Arbeitgeber für diese drei Tage zu beweisen klare Anweisung

    Freundliche Grüsse
    Aynur Gül

  • Artur

    Artur 15/02/2024 17:20:39

    In welchem neuen gesetzt ist es verankert das ein Arzt sie nur drei Tage krank schreiben darf bei einer Erkältung (Grippaler Viraler Infekt)? Es gibt Erkältungen die nach drei Tagen verfliegen oder erst nach einigen Wochen. (Drei Wochen hat der Arzt gesagt bis die Erkältung weg geht!) Hier stellt sich die Frage in drei Wochen werde Ich, sechsmal den Arzt im schlimmsten Falle aufsuchen müssen, allein schon wegen der Erneuerung der Krankmeldung. Ist das nicht eine reine Abzocke vom Staat wenn es gesetzlich so festgehalten ist.