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Matthias Hartwich antwortet

Bilaterale III: Schweizer Recht auf Schweizer Schienen

Parteien und Verbände haben in den letzten Wochen ihre Position zu den Bilateralen III mit der Europäischen Union bekannt gegeben. Wie sieht die Position des SEV zu den EU-Verträgen konkret aus?

Matthias Hartwich (© Manu Friederich)

Auch der SEV hat seine Vernehmlassungsantwort beim Bundesrat eingereicht. Unsere Position ist und bleibt klar: In der Schweiz müssen Schweizer Bedingungen gelten: «Schweizer Recht auf Schweizer Schienen.» Das heisst für uns: Vorrang des Taktverkehrs, Anerkennung der Schweizer Billette (Halbtax und GA), keine Einmischung in den innerschweizerischen Verkehr von aussen, Trassenhoheit in der Schweiz, auch weiterhin Möglichkeit von Kooperationen wie auch heute schon. Für uns das Herzstück bei der möglichen Zulassung ausländischer Unternehmen beim internationalen Schienenpersonenfernverkehr: Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei den Eisenbahnunternehmen, die diese Verkehre fahren, haben Schweizer Bedingungen zu folgen.

Wir müssen aber auch sagen: Die Öffnung des grenzüberschreitenden Verkehrs hat die Schweiz schon vor über zwanzig Jahren versprochen. Es geht also nicht darum, ob wir den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr – und nur diesen – öffnen, sondern wie , zu welchen Bedingungen. Und da glauben wir, alles zu tun, was erreichbar ist.

Wir haben auch in der Vernehmlassung klar gesagt: Annahme des Pakets nur, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Daran arbeiten wir mit aller Kraft – in Gesprächen mit Politik, Unternehmen und dem BAV. Da ist noch ein weiter Weg vor uns, besonders, was die Kontrolle der Einhaltung der Schweizer Löhne und Arbeitszeiten angeht. Das haben wir auch der Politik klar mitgeteilt. Da gibt es nichts zu rütteln und zu wackeln: Uns reichen keine schönen Worte, wir brauchen belastbare Garantien, um am Ende Ja sagen zu können.

Matthias Hartwich ist SEV-Präsident. Hast du Fragen? Schreib uns an .