Reorganisation
SBB Infrastruktur: Projekt NEWI kostet 60 Stellen und schafft Unruhe
SBB Infrastruktur baut mit dem Projekt «Neuausrichtung Weiterentwicklung Infrastruktur» (NEWI) 60 Vollzeitstellen im Overhead per 1. Januar 2025 ab. Davon sind etwa 20 Stellen aufgrund von Abgängen und Wechseln von Mitarbeitenden bereits weggefallen und werden in die Gesamtzahl der Reduzierung einbezogen, wie SBB Infrastruktur dem Personal in einem Projekt-Update am 3. Juli mitteilte.
Betroffen sind Mitarbeitende in Bern, Zollikofen, Worblaufen und Ostermundigen. Sie arbeiten in der Prozess- und Transformationsleitung (I-PTL), die mit dem Projekt aufgelöst wird, sowie in den ebenfalls wegfallenden Geschäftssteuerungseinheiten (GST) der Geschäftsbereiche. «Die Weiterentwicklungsthemen der Infrastruktur sollen zukünftig in einer neuen ‹NEWI›-Struktur mit einer Divisionsentwicklungseinheit I-DET und vier Entwicklungsclustern verantwortet werden», wird in der Personalinformation erklärt.
Wie werden die neuen Stellen besetzt? Bereits im März sind die fünf Leute an der Spitze von I-DET und der vier Entwicklungscluster gewählt worden. Am 4. Juli hat nun die Ausschreibung von 13 weiteren Führungs- und Schlüsselpositionen begonnen. Und am 14. August beginnt die Besetzung aller weiteren Stellen mittels Ausschreibungen in einem vereinfachten Verfahren. «Ziel ist, dass per 31.10.2024 alle Mitarbeitenden ihre berufliche Zukunft ab 1.1.2025 kennen», heisst es in der Personalinformation.
Vorbehalte und Forderungen des SEV
Der massive Stellenabbau ist aus Sicht des SEV kaum nachvollziehbar: «Wir fragen uns, warum so viele Stellen überhaupt geschaffen wurden, dass nun eine so einschneidende Reorganisation nötig ist, die für die Betroffenen einiges an Ungewissheit und sonstigen negativen Auswirkungen bringt», sagt SEV-Gewerkschaftssekretär Michael Buletti, der beim SEV neu für die Infrastruktur zuständig ist. «Dass solche Reorganisationen eine Organisation stärken, ist zumindest fraglich.»
Der SEV fordert, dass die Direktbetroffenen unbedingt genügend Zeit erhalten müssen, damit für sie passende Lösungen gefunden werden können. «Dass dabei der GAV respektive das Anstellungsreglement für OR-Personal eingehalten werden, ist selbstverständlich. Doch sollen die darin vorgesehenen Fristen, wenn im Einzelfall nötig, verlängert werden, insbesondere falls eine mögliche Lösung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen sollte», verlangt Michael Buletti. «Die SBB muss dafür sorgen, dass infolge der Reorganisation nicht wichtiges Know-how aus der Unternehmung abfliesst.»
Markus Fischer