Vorstand SEV: Grosse Aufgaben stehen an
Neues Datenschutzgesetz, Mitgliederbeiträge, Sektionsfusion, Resolution. An der Sitzung des Vorstands vom 9. Juni diskutierten die Vorstandsmitglieder intensiv. Dann nahmen sie einige wichtige Beschlüsse vor, worunter eine Erhöhung des Grundbeitrages um 1,60 Franken ab 2024.
Seit zehn Jahren sind die Beiträge für den SEV nicht mehr angepasst worden. Leider haben sich verschiedene Kosten in der Zwischenzeit negativ entwickelt. So erlebte der SEV letztes Jahr eine Teuerung von rund 3,5 %. Die Aufgaben, die der SEV bewältigen muss, sind indes nicht kleiner geworden. Deshalb kämpft der SEV im Moment mit einem Budgetdefizit. Für die Geschäftsleitung und den Vorstand ist klar, nur mit einer kleinen Anpassung der Mitgliederbeiträge, bleibt der SEV gut aufgestellt. Nach längeren Diskussionen stimmt der Vorstand einer Erhöhung des Grundbeitrages um 1,60 Franken einstimmig zu, also von 30,40 auf 32 Franken pro Monat ab dem 1.1.2024. Die Geschäftsleitung verpflichtet sich im Gegenzug dazu, den Personalbestand auf dem heutigen Stand belassen. Die einzige Ausnahme betrifft Jürg Hurni und Urs Huber, die nächstes Jahr in Pension gehen werden. Deren Nachfolge muss frühzeitig geregelt werden und könnte zu einer Doppelbesetzung während maximal eines Jahres führen. Zudem beschliesst der Vorstand, keine weitere Beitragserhöhung bis 2030 vorzunehmen.
Eine grosse Aufgabe, die der SEV im Moment angehen muss, betrifft das revidierte Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt. Die Leiterin des Rechtsdienstes des SEV, Franziska Schneider, erklärt die Details. Im Gesetz werden die Bestimmungen zum Schutz von Personendaten und von besonders schützenswerten Daten sowie das Recht auf Einsicht, das Recht auf Korrektur und das Recht am eigenen Bild zusätzlich ausgebaut. Die Mitgliedschaft einer Gewerkschaft gilt als besonders schützenswert. Das heisst, Mitgliederdaten, aber auch Daten von Mitarbeitenden, von Mieterinnen und Mietern sowie aus Rechtsschutzfällen und Darlehen des SEV müssen geschützt sein. Mit dem neuen Gesetz ändert sich dieser Schutz zum Teil grundlegend:
1. Was nicht explizit erlaubt wurde, darf nicht gemacht werden (altes Gesetz: Was nicht explizit abgelehnt wurde, darf gemacht werden).
2. Der Verwendungszweck der Daten muss explizit offengelegt und transparent dargestellt werden (altes Gesetz: Informationen über die Verwendung der Daten können sumerisch gemacht werden).
3. Die Datenschutzverantwortlichen haften persönlich für Verstösse (altes Gesetz: Die Unternehmung haftet für Verstösse der Mitarbeitenden).
Schon vor einem Jahr hat der SEV die Arbeit aufgenommen, Abläufe, Formulare und andere Unterlagen anzupassen. Zudem läuft im Moment die Einholung von Einwilligungen von Mitgliedern, wie ihre Daten in Zukunft genutzt werden dürfen. Der Vorstand beschliesst einstimmig, Anpassungen bei diversen Statuten und Reglementen.
Ebenfalls einstimmig stimmt der Vorstand der Fusion der Sektionen VPT FW Bahn und VPT Appenzellerland zu, die am 1. August in Kraft treten wird. Und der Vorstand beschliesst, eine Resolution gegen Kürzungen beim Regionalen Personenverkehr zu verabschieden. Sollte Bundesrätin Karin Keller-Sutter daran festhalten, die Zuschüsse für den RPV um 7,8 % zu kürzen, wird der SEV alles Mögliche unternehmen, um diese Fehlentscheidung rückgängig zu machen.
Michael Spahr
Wichtiger Aufruf
Neu muss der SEV für besondere Dienstleistungen, wie den Berufsrechtsschutz, vom betroffenen Mitglied eine spezielle Einwilligung einholen. Auch die Zusammenarbeit mit Partnern wie der Helvetia, der KPT oder der Reka muss neu geregelt werden. Aus diesem Grund holt der SEV von allen Mitgliedern eine Einwilligungserklärung für die direkte Weitergabe ihrer Daten ein. Jedes Mitglied hat im April ein entsprechendes Formular erhalten.
Der SEV bittet alle Mitglieder, die dieses Formular zum Datenschutz noch nicht ausgefüllt haben, dies bis zum 31. Juli 2023 zu tun und per Post an SEV, Steinerstrasse 35, 3006 Bern oder per E-Mail an zurückzuschicken. Danke.