Finanzhilfe für den öV
Covid ist kein Grund, beim Personal zu sparen
National- und Ständerat haben beschlossen, mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid- 19-Krise die Geltungsdauer der Massnahmen aus dem ersten Massnahmenpaket auf das Jahr 2021 auszudehnen. Die Finanzhilfe soll im regionalen Personenverkehr, im Ortsverkehr, im touristischen Verkehr sowie im Schienengüterverkehr geleistet werden. Dafür an vorderster Front gekämpft hat im Parlament «unsere» Nationalrätin Edith Graf-Litscher, die als SEV-Gewerkschaftssekretärin und Sektionsbetreuerin die Lage der Betriebe aus erster Hand kennt.
Die öffentliche Hand steht bei der Finanzierung der Covid-Verluste in der Pflicht, weil sie die Aufrechterhaltung des Verkehrsangebots erwartet, auch wenn weniger Passagiere mitfahren und somit Einnahmen fehlen, um die Fixkosten für Bahnanlagen und Rollmaterial zu decken.
Die Bundeshilfe bedeutet: Covid-Verluste sind für Verkehrsunternehmen kein Grund, beim Personal zu sparen, denn Geld ist vorhanden. Es geht nicht an, dass Busfahrer, Kundenbegleiterinnen, Reinigungsangestellte, Rangierer oder Lokführerinnen die Covid-Verluste bezahlen müssen, obwohl sie in der Pandemie schon Ausserordentliches leisten, nur schon um den Betrieb sicherzustellen.
Gerade jetzt nehmen Krankheits- und Quarantänefälle auch beim Verkehrspersonal wieder zu und haben bei gewissen Unternehmen bereits Angebotsreduktionen nötig gemacht. Wenn schon ohne Pandemie Mitarbeitende fehlen, ist man im Pandemiefall sofort am Anschlag. Darum ist ein genügender Personalbestand wichtig. Man kann von Mitarbeitenden nicht verlangen, dass sie ständig Freitage opfern, um für Kranke einzuspringen. Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität, vor der Gewährleistung des Angebots. Nötig werden aktuell auch wieder Schutzmassnahmen wie der Verzicht auf Billettverkauf im Bus, Absperrung der Vordertür, Installation von Plexiglasscheiben usw.
Im Hilfspaket des Parlaments fehlt der Fernverkehr, obwohl er als Rückgrat des Bahnverkehrs nicht geschwächt aus der Coronakrise hervorgehen darf, wenn die Klimaziele im Verkehr erreicht werden sollen. Darum muss der Fernverkehr rasch und nachhaltig ausfinanziert werden, und nicht auf dem Rücken des Personals. Der SEV wird die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Lösung genau prüfen.
Wichtig ist auch die Weiterführung der Kurzarbeit in der Tourismus- und Luftfahrtbranche.
Editorial von Giorgio Tuti, Präsident SEV