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SBB Historic

Klarheit nach langem Hin und Her

Nachdem SBB Historic den geltenden GAV mit dem SEV und dem KVöV per Ende 2019 gekündigt und Verhandlungen zur Weiterentwicklung abgelehnt hatte, rief der SEV das Einigungsamt für kollektive Arbeitsstreitigkeiten an. Da dieses den Verhandlungsanspruch des SEV bejahte, einigte man sich darauf, die Mitarbeitenden darüber abstimmen zu lassen, ob sie GAV-Verhandlungen wünschen. Es resultierte ein klares Ja.

Im Mai 2019 teilte SBB Historic dem SEV mit, sie wolle den bestehenden GAV kündigen, zugunsten von einem «zeitgemässen Anstellungsreglement». Obwohl die für SBB Historic zuständige SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger darauf hinwies, dass der SEV mit über 50% Organisationsgrad (Prozentsatz der Gewerkschaftsmitglieder unter den Mitarbeitenden, die dem GAV unterstellt sind) einen Verhandlungsanspruch hat, traf innert Frist die Kündigung seitens SBB Historic ein, ohne dass es zu Verhandlungen gekommen war. Die daraufhin einberufene Mitgliederversammlung erteilte Barbara Spalinger ein klares Verhandlungsmandat zur Erhaltung des GAV, was in der Folge zwar zu mehreren Gesprächen zwischen der Leitung von SBB Historic und dem SEV führte, aber zu keinen Verhandlungen.

Reglement statt GAV

Stattdessen setzte SBB Historic noch im Juni 2019 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Stiftungsratspräsidenten und des Geschäftsführers ein, in welcher Mitarbeitende das neue Reglement diskutierten. Auch wenn der SEV über diese Sitzungen und ihre Ergebnisse immer informiert wurde, konnten sie natürlich nicht als Verhandlungen angesehen werden. Im September 2019 erhielten die Mitarbeitenden gestützt auf das erarbeitete Reglement neue Arbeitsverträge, die per 1. Januar 2020 gelten sollten.

Zuständigkeitsprobleme unter den Einigungsämtern

Angesichts dieser Sachlage und weil die Leitung von SBB Historic von GAV-Verhandlungen weiterhin nichts wissen wollte, blieb dem SEV nichts anderes übrig, als ein Einigungsamt anzurufen. Er stellte den Antrag im Kanton Uri, da dort der Sitz der Stiftung SBB Historic ist. Der Kanton entschied, er sei nicht zuständig, da SBB Historic seine Geschäftsstelle im Aargau und seine Geschäftstätigkeit an mehreren Orten in der Schweiz habe, und überwies das Gesuch an die eidgenössische Einigungsstelle. Diese wiederum verwies das Gesuch an den Kanton Aargau. Da dies alles seine Zeit dauerte, fand die Einigungsverhandlung schlussendlich am 2. März statt.

Einigung und Abstimmung

Im Rahmen der Einigungsverhandlung wurde der Verhandlungsanspruch des SEV bejaht. Deshalb einigten sich SEV und SBB Historic darauf, die Mitarbeitenden darüber abstimmen zu lassen, ob sie trotz dem inzwischen in Kraft getretenen Reglement GAV-Verhandlungen wollen. Formell gesehen reicht dafür eine Mehrheit der SEV-Mitglieder, doch die Abstimmung sollte trotzdem mit allen Mitarbeitenden durchgeführt werden.

SBB Historic führte daraufhin eine Personalversammlung durch, erläuterte diese Sachlage und gab die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung ab. Am 12. März öffneten Geschäftsführer Stefan Andermatt und Barbara Spalinger die eingegangenen Couverts und zählten die Stimmen, wobei zwischen SEV-Mitgliedern und Nichtmitgliedern (Selbstdeklaration auf dem anonymen Abstimmungsformular) unterschieden wurde. Das Ergebnis war eindeutig: von den 18 Mitarbeitenden, die ihre Stimme abgaben, sprachen sich 11 für Verhandlungen aus.

Wie geht es weiter?

Als Erstes muss nun eine Versammlung der SEV-Mitglieder durchgeführt werden, die ein konkretes Verhandlungsmandat erteilen und eine Verhandlungsdelegation wählen muss. Dann wird ein formelles Verhandlungsgesuch eingereicht. Da die aktuelle Situation Versammlungen nicht zulässt, wird der Start der Verhandlungen wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen.

SEV
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