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Abstimmung vom 19. mai

STAF: eine komplexe Vorlage

Der SEV-Vorstand hat am 12. April beschlossen, die Stimmfreigabe des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zur Abstimmung vom 19. Mai über die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) zu übernehmen. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Vorlage und die wichtigsten Argumente des Ja- und Nein-Lagers.

Kern des Bundesgesetzes über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung (STAF), die das Parlament am 28. September verabschiedet hat, ist die von EU und OECD verlangte Abschaffung von (vor allem kantonalen) Steuerprivilegien für internationale Firmen. Würde die Schweiz darauf verzichten, drohten ihr Sanktionen. Zugleich sieht STAF aber für die betroffenen Firmen neue, international akzeptierte Steuerprivilegien vor, weil diese Firmen sonst künftig viel mehr Gewinnsteuern bezahlen müssten, z.B. in den Kantonen BS und GE rund viermal mehr, was sie zur Abwanderung veranlassen könnte. Dies würde auch den Bund schmerzen, da ihm diese Firmen heute jährlich ca. 5 Mia. Franken an direkten Steuern bezahlen. Von den neuen Steuerprivilegien profitieren auch Schweizer Firmen, was Bund, Kantonen und Gemeinden erhebliche Steuerausfälle beschert – wobei deren Höhe massgeblich von den jeweiligen kantonalen Regelungen abhängt. Folgende Steuerprivilegien sieht STAF vor:

  • Die Kantone können Erträge aus Patenten ermässigt besteuern («Patentbox»).
  • Die Kantone können den Firmen bis zu 150% des Aufwands für Forschung und Entwicklung (in der Schweiz) von den Steuern abziehen.
  • Erleichterungen sind auch bei der Kapitalsteuer und bei den stillen Reserven möglich.
  • Hochsteuerkantone (voraussichtlich nur ZH) können einen fiktiven Zins auf dem Eigenkapital von den Steuern abziehen. Diese «zinsbereinigte Gewinnsteuer» sah die im Februar 2017 mit 59,1% Nein abgelehnte Unternehmenssteuerreform III auch auf Bundesebene vor, STAF nun nicht mehr.

Im Vergleich zur USR III und auch zu heute bringt STAF aus SGB-Sicht weitere Verbesserungen:

  • Aktionäre müssen ihre Dividenden auf Bundesebene neu zu 70 statt 60% versteuern, was dem Bund rund 80 Mio. mehr Steuern bringt, auf kantonaler Ebene mind. zu 50%.
  • Firmen dürfen Kapitaleinlagereserven nur noch dann steuerfrei auszahlen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Damit steigen ihre Steuern etwa um 90 Mio.
  • Zudem erhalten die Kantone vom Bund rund 1,1 Mia. pro Jahr, indem ihr Anteil an den direkten Bundessteuern von 17 auf 21,2% steigt. Dieses Geld können sie für Senkungen der ordentlichen Gewinnsteuern oder sonst nach Belieben verwenden. Doch sie müssen damit die Auswirkungen von STAF für die Gemeinden abgelten.

2 Milliarden für die AHV

Dem Bund entgehen mit STAF jährlich total rund 700 Mio. Franken an Steuern, den Kantonen je nach Umsetzung schätzungsweise 1,3 Milliarden. Als sozialer Ausgleich erhält die AHV 2 Milliarden Franken an Zusatzeinnahmen pro Jahr: je 600 Mio. von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden über je 0,15 zusätzliche Lohnprozente sowie 800 Mio. aus der Bundeskasse, indem das 1999 eingeführte Mehrwertsteuerprozent zu 100 statt 83% an die AHV fliesst. Das kann sich der Bund leisten, denn er rechnet für die kommenden Jahre mit strukturellen Überschüssen von mehreren hundert Mio. Franken.

Vivian Bologna, Markus Fischer

Argumente für und gegen STAF

Das Hauptargument der Befürworter/innen, ob politisch links, in der Mitte oder rechts stehend, sind die 2 Milliarden Franken für die AHV als Kompensation der Steuerausfälle. In der Tat machen die grossen Babyboomer-Jahrgänge, die nun in Rente gehen, eine AHV-Zusatzfinanzierung nötig.

Zweitens verweist das Ja-Lager darauf, dass STAF auch beim Steuerregime gewisse Fortschritte bringt: «Künftig werden internationale Unternehmen gleich besteuert wie Schweizer KMU», erklärt etwa die SP Schweiz. «Dies bedeutet auch, dass Grosskonzerne künftig mehr Steuern bezahlen müssen. Sowohl gegenüber dem Ist-Zustand wie gegenüber der im Februar 2017 vom Volk abgelehnten USR III weist der Steuerteil der aktuellen Vorlage deutliche Verbesserungen auf. Dazu gehören eine höhere Dividendenbesteuerung und eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips.»

Drittens warnen die Befürworter/innen, dass die Ablehnung des Kompromisses zu einem Scherbenhaufen führt: «Bei einem Nein zur AHV-Steuervorlage drohen eine Erhöhung des AHV-Rentenalters und chaotischer Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen», schreibt die SP Schweiz.

Die Gegner/innen von STAF sehen die Dinge natürlich anders. Sie machen erstens geltend, dass STAF zwei Themen vermische, die eigentlich sachlich nichts miteinander zu tun hätten.

Für das Referendumskomitee, dem insbesondere die Grünen und der VPOD angehören, «heizt STAF das interkantonale und internationale Steuerdumping weiter an und führt damit nur noch weiter in die Sackgasse», wie Regula Rytz, Parteipräsidentin der Grünen, warnt. Für Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin des VPOD, «nützt STAF nur den Grossaktionären der profitabelsten Unternehmungen und würde die öffentliche Hand zu massiven Einsparungen zwingen – auf Kosten der Spitäler und der Betreuung der Senior/innen.»

Für VPOD-Zentralsekretär Agostino Soldini «ist es irreführend, ja betrügerisch, bei der AHV-Zusatzfinanzierung durch STAF von einer ‹sozialen Kompensation› zu sprechen, denn die bisherigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner erhalten damit keinen einzigen Franken mehr. Dabei müssen heute in unserer eigentlich reichen Schweiz Hunderttausende von Rentner/innen jeden Franken umdrehen, um über die Runden zu kommen.»

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