GAV BLS
Erfolgreicher GAV-Abschluss
Die Sozialpartner vereinbarten im Herbst 2016, im Zuge der Revision des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und der entsprechenden Verordnung (AZGV), wiederum GAV-Verhandlungen aufzunehmen. Nach vier konstruktiven Verhandlungsrunden wurde der angepasste GAV nun von der GAV-Konferenz des SEV genehmigt.
Die neuen Bestimmungen des AZG und der AZGV werden diesen Sommer durch den Bundesrat definitiv verabschiedet. Die Sozialpartner (die Gewerkschaften SEV, Transfair, VSLF sowie die BLS) haben in den letzten Wochen gemeinsam die Auswirkungen der Revision geprüft und den Anpassungsbedarf im Gesamtarbeitsvertrag BLS verhandelt. Nach vier Verhandlungsrunden lag am 31. Mai ein Verhandlungsergebnis vor, das die zuständigen Gremien der BLS (Verwaltungsrat) und der Gewerkschaften (GAV-Konferenz SEV) nun genehmigt haben.
Ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten
Der Fokus in den GAV-Verhandlungen lag bei den Bestimmungen, die Pausen und Ruhesonntage betreffen. Die neuen Pausenregelungen konnten durch eine Ausdehnung der Nachtdienstzuschläge abgefedert werden. In Bezug auf die neuen Regelungen für Ruhesonntage profitieren die betroffenen BLS-Mitarbeitenden insbesondere von garantierten, ganzen freien Wochenenden, was eine Verbesserung zur aktuellen Situation darstellt.
Für bestimmte Branchenteile wie die Schifffahrt, den Bau und Unterhalt, Werkstätten oder das Securitypersonal wurden neue Ausnahmebestimmungen aufgenommen oder bestehende Regeln angepasst.
Attraktiver für junge Mitarbeitende und Familien
Nebst den Anpassungen, die auf Basis der AZG/AZGV-Revision verhandelt wurden, haben die Sozialpartner gemeinsam auch weitergehende Massnahmen vereinbart, von denen insbesondere die jungen Mitarbeitenden im Gleisbau profitieren. Die BLS hat in den vergangenen Jahren festgestellt, dass die Einstellung von jungen, ausgebildeten Gleisbauern aufgrund der eher tiefen Einstiegslöhne sehr schwierig ist. Neu sollen die Löhne deutlich schneller ansteigen, was die Attraktivität der BLS beim jungen Gleisbaupersonal stark erhöht.
Weiter wurde der schon heute gewährte, zehntägige Vaterschaftsurlaub und der Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen im GAV verankert. Dies war Bestandteil des Vergleichs, der aus dem Schiedsgerichtsverfahren vom Dezember 2017 resultierte.
Konstruktive Diskussionen mit erfolgreichem Ausgang
In den Verhandlungen war Vertrauen auf beiden Seiten spürbar. Michael Buletti, SEV-Gewerkschaftssekretär sowie Verhandlungsleiter der Gewerkschaften, hält dazu fest: «Die Diskussionen fanden in einem konstruktiven Rahmen statt und waren sehr lösungsorientiert».
Wie meistens gibt es aber auch nach diesen Verhandlungen nicht nur Sieger. Ein kleiner Teil des Personals muss minimale Verschlechterungen hinnehmen. «Es war uns wichtig, dass das von den Änderungen betroffene Personal mindestens die Hälfte davon zurück erhält, was die BLS durch die Anpassungen infolge der AZG-Revision an Produktivität gewinnt. Dies konnten wir erreichen und werten die Verhandlungen deshalb grundsätzlich als Erfolg», so Buletti weiter.
Der angepasste GAV wird per Fahrplanwechsel 2018/2019 in Kraft treten.
Chantal Fischer
Kommentare
Erich Gerber 12/07/2018 10:33:18
Herbst 2016 ??? Was soll das...
Fehlerteufel oder ?
Kommunikation SEV 12/07/2018 11:06:54
Die Revision des AZG und der dazugehörigen Verordnung hat bereits im Sommer 2016 begonnen. Inzwischen war die Vorlage in der Vernehmlassung und soll auf den Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 in Kraft treten, weshalb der GAV jetzt entsprechend angepasst werden musste.