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Postcom-Mindestlohn

18 Franken 27 reichen nicht zum Leben

Der Mindestlohn von 18 Franken 27 pro Stunde, den die Postmarkt-Regulierungsbehörde Postcom im Oktober für die Logistikbranche verfügt hat, liegt unter dem 20-Franken-Mindestlohn des Kantons Neuenburg, den das Bundesgericht als Minimum zum Leben stützte. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Fairlog-Allianz von SEV, Syndicom und Unia fordern daher eine Korrektur auf mindestens 20 Franken.

Von links: Daniel Münger, Paul Rechsteiner, Vania Alleva, Giorgio Tuti und Daniel Lampart.

Wer zu 100% arbeite, müsse davon leben können, betonte SGB-Präsident Paul Rechsteiner am 23. November an der Medienkonferenz von SGB und Fairlog. «Wer andere für sich arbeiten lässt, muss einen existenzsichernden Lohn zahlen, ohne dass der Staat die zu tiefen Löhne subventionieren muss.» Dieses Prinzip habe das Bundesgericht gestützt, indem es die Beschwerden gegen den Neuenburger Mindestlohn abwies. 20 Franken pro Stunde seien zwar ein tiefer Lohn, doch orientiere sich dieser an den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, begründete das Gericht. Wer erwerbstätig sei, solle nicht Sozialhilfe beanspruchen müssen.

Nicht nur dieses Grundprinzip unterlaufe die Postcom, sondern auch die Berechnungsmethode der Tripartiten Kommission für die Flankierenden Massnahmen, erklärte SGB-Chefökonom Daniel Lampart: Diese berechne anhand von Lohnerhebungen die mittleren 50% der Löhne und definiere die Grenze zu den untersten 25% (Quartil) als Mindestlohn. So wurden z.B. für die Hauswirtschaftsbranche Mindestlöhne festgelegt und zusätzlich nach Ausbildung und Berufserfahrung abgestuft.

Zu tief und undifferenziert

Das statistische Material, das die Arbeitsmarktexperten Yves Flückiger und Roman Graf im Auftrag der Postcom zur Logistikbranche zusammentrugen, hätte nach der üblichen Berechnungsmethode einen Mindestlohn von 22.30 ergeben, fuhr Lampart fort. «Die 18.27 sind wesentlich tiefer als die üblichen Löhne in dieser Branche.» Flückiger und Graf hätten zudem aufgezeigt, dass die Löhne mit der Ausbildung und der Berufserfahrung steigen. Somit wären abgestufte Mindestlöhne nötig.

«Die Postcom unter dem früheren Zürcher CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein ignoriert wissenschaftlich fundierte Grundlagen und bewährte Berechnungsgrundlagen», kritisierte Syndicom-Präsident Daniel Münger. «Sie macht es sich enorm einfach, indem sie den tiefstmöglichen Nenner als Mindestlohn nimmt. Das ist Arbeitsverweigerung und staatlich legitimiertes Lohndumping.» Die 18.27 seien nicht nur nach oben zu korrigieren, sondern nach Tätigkeiten und Sparten zu differenzieren. «Dieser tiefe Mindestlohn ist ein fatales Zeichen an die ganze Logistik- und Verkehrsbranche», warnte SEV-Präsident Giorgio Tuti, «denn sie wird die 18.27 künftig bei Verhandlungen als behördlich legitimierte Ausgangslage durchsetzen wollen.»

Online-Händler profitieren von Dumpingin Paketversand und Verteilzentren

Daniel Lampart befürchtet, dass Dumpinglöhne in der Postlogistik auch den Druck auf den Detailhandel erhöhen: «Dieser spürt schon heute die Tieflohnkonkurrenz von Online-Anbietern wie Amazon und Zalando. Es droht eine Digitalisierung auf Kosten der Berufstätigen.»

«Dass Zalando den Umsatz in der Schweiz seit 2012 auf 685 Mio. vervierfachen konnte, basiert auch auf der Ausbeutung der Arbeitnehmenden», sagte Unia-Präsidentin Vania Alleva. Bei den Subunternehmen von Zalando, die in der Schweiz die Retouren bearbeiten, seien Bruttolöhne von 18 oder 19 Franken, Arbeit auf Abruf und enormer Zeitdruck gang und gäbe. In deutschen Verteilzentren zahlt Zalando laut Medienberichten Einstiegslöhne von 12.79 Euro, Amazon gar von 10.50. Beim Versand arbeiten die Online-Anbieter mit Tochter- und Subunternehmen der deutschen Post DHL zusammen, wo die Löhne und Arbeitsbedingungen mies und in keinem GAV geregelt sind.

Markus Fischer 

Fairlog-Aktion gegen Essenslieferer Uber Eats

Die Fairlog-Allianz von SEV, Syndicom und Unia für den Logistikbereich hat am 22. November vor McDonald’s-Filialen in Bern und Genf gegen die Zusammenarbeit der grössten Fast-Food-Kette der Schweiz mit dem Dumping-Essenslieferer Uber Eats protestiert. Dessen Geschäftsmodell beruht – wie beim Uber-Taxidienst – auf der Ausbeutung von Scheinselbstständigen. Diese arbeiten zu Dumpinglöhnen auf Abruf, erhalten keine Sozialversicherungsbeiträge (Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung) und keinen Auslagenersatz für Arbeitsgeräte. Und sie sind nicht gegen Unfall versichert, obwohl das Fahren mit Velos und Scootern nicht ungefährlich ist. Fairlog fordert McDonald’s auf, selber Kurier/innen anzustellen, damit sie dem Landes-GAV für das Gastgewerbe unterstehen. Der L-GAV garantiert ein ordentliches Anstellungsverhältnis mit Mindestlöhnen, definierten Arbeitszeiten und fünf Wochen Ferien. Die Unia rief in Genf das Departement für Arbeit und Gesundheit auf, Uber Eats auf die Einhaltung des kantonalen Normalarbeitsvertrags zu kontrollieren bezüglich Mindestlöhnen, Sozialversicherungen, Arbeitszeit etc.

Kommentare

  • Beatrice C.

    Beatrice C. 19/12/2018 10:49:50

    Was für eine Schweinerei.....leider kann man das nicht anders sagen!!