Wie funktioniert eigentlich der Stiftungsrat einer Pensionskasse?
«Den Versicherten soll das Geld zugutekommen!»
Die Symova wurde 2010 gegründet; sie bietet Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und der Tourimusbranche Lösungen der beruflichen Vorsorge. kontakt.sev sprach mit SEV-Gewerkschaftssekretärin und Nationalrätin Edith Graf-Litscher, Mitglied des Stiftungsrates der Symova.
Edith Graf-Litscher, wenn das Unternehmen, bei dem ich arbeite, seine Pensionskassenlösung bei der Symova hat, kann man mir dann eher gratulieren oder muss man mir kondolieren?
In diesem Fall kann man dir gratulieren, da du bei einer finanziell gut aufgestellten Sammelstiftung versichert bist, bei der das Wohl der Versicherten und nicht der Profit im Vordergrund steht.
Das musst du als Stiftungsrätin natürlich sagen, aber kannst du es auch mit einigen «hard facts» untermauern?
Man kann das sehr gut aufzeigen. Deine Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab: von den Einzahlungen, der Verzinsung, den Rahmenbedingungen und der Solidarität. Bei der aktuellen Rentenreform, über die wir im September abstimmen werden, soll ja wegen der demografischen Entwicklung der Umwandlungssatz sinken – das heisst, dass du weniger Rente kriegst. Die Symova hat nun beschlossen, das Alterskapital auf deinem Konto als Gegenmassnahme aufzustocken.
Die Höhe des Alterskapitals hängt ja auch vom Zinssatz ab …
Genau. Heute ist das allgemeine Zinsniveau ja sehr tief. Das ist gut für dich, wenn du ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung besitzt und die Hypothek mit einem Zinssatz von einem Prozent oder sogar noch weniger bekommst. Auf der andern Seite kann aber das Kapital, das du ansparst für die Rente, nicht mehr so hoch verzinst werden. Die Symova hat im Vergleich mit andern Vorsorgeeinrichtungen eine überdurchschnittliche Performance, das heisst, dass dein Geld eine überdurchschnittliche Rendite erwirtschaftet. Trotzdem soll der sogenannte technische Zinssatz und damit der Zins, mit dem das vorhandene Rentendeckungskapital verzinst wird, gesenkt werden, da dieser Zins nicht höher als die erwartete Rendite ausfallen darf.
Was hat denn diese Rentenreform, von der alle sprechen und von der auch du gesprochen hast, für eine konkrete Auswirkung auf die Symova oder auf einen Versicherten der Symova?
Der Umwandlungssatz wird generell gesenkt, das betrifft alle Altersvorsorgeeinrichtungen. Aber trotzdem gehen die Vorsorgeeinrichtungen unterschiedlich damit um. Die Symova sagt: Es darf zu keinem Leistungsabbau für dich kommen, es kommt ja schliesslich darauf an, wie viel Geld du am Schluss im Portemonnaie hast. Deshalb hat die Symova beschlossen, das vorhandene Sparkapital zu erhöhen, und jetzt sind die einzelnen Unternehmen bzw. in vielen Fällen die Kantone als deren Eigentümer daran, ihren Anteil für den Leistungserhalt zu begleichen. Es kommt aber noch dazu, dass die Symova tiefe Vermögensverwaltungskosten hat: Diese betrugen bei der Symova 2016 nur 0,32%, während sie gemäss einer Erhebung der Swisscanto aus dem Jahr 2015 im Durchschnitt 0,51% ausmachen. Die Symova hatte Ende 2016 einen Gesamt-Deckungsgrad von 108,8%, auch das ist eine wichtige Grösse. Die Symova hat flankierende Massnahmen zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes und des technischen Zinssatzes ergriffen: Der Stiftungsrat hat beschlossen, den Versicherten die Altersguthaben im Umfang der Senkung zu erhöhen, sodass sie keine Leistungseinbusse erleiden.
Woher kommt dieses Geld?
Die Erhöhung geht zulasten des Deckungsgrades der einzelnen Vorsorgewerke. Dies wird durch das vorhandene Vermögen des einzelnen Vorsorgewerkes finanziert. Daher sinkt auch der Deckungsgrad.
Wen vertrittst du eigentlich im Stiftungsrat und von wem wurdest du gewählt?
Ich bin Arbeitnehmervertreterin und vertrete die Versicherten, also im weiteren Sinn (auch) die Mitglieder des SEV. Die Symova ist demokratisch organisiert, der Stiftungsrat hat gleich viele Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen, ist also paritätisch zusammengesetzt. Das ist wie bei der Pensionskasse der SBB, wo ja im Frühsommer die Wahlen stattgefunden haben.
Ich wähle ja periodisch die Mitglieder der Vorsorgekommission, ist das das Gleiche?
Nein, das ist etwas anderes: Wir haben jetzt vom Stiftungsrat der Symova gesprochen. Dessen Arbeitnehmervertreter/innen wählen die Arbeitnehmervertreter/innen der Vorsorgekommissionen, als Dele- gierte der Versicherten.
Was ist der Unterschied zwischen diesen Gremien?
Die Unterscheidung ist sehr zentral: Der Stiftungsrat ist zuständig für die Sammelstiftung, also das «Dach», und hier wird über die Vermögensanlagen beschlossen – natürlich im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbestimmungen. Das Geld soll eine gute Rendite abwerfen, aber man darf nicht spekulieren. Das macht die Geschäftsführung der Sammelstiftung. Wir legen generelle Rahmenbedingungen fest, also beispielsweise den technischen Zinssatz. Jede Unternehmung, die bei der Symova versichert ist, hat ein eigenes Vorsorgewerk mit einer eigenen Kommission, die ebenfalls paritätisch zusammengesetzt ist. Diese Vorsorgekommission kann den Vorsorgeplan individuell wählen und damit auf die Bedürfnisse der eigenen Versicherten Rücksicht nehmen.
Das ist sicher auch eine Frage, ob man sich das leisten kann. Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir Versicherten wählen können, wen wir wollen – am Schluss verschlechtern sich auf jeden Fall die Leistungen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!
Tatsache ist, dass – auch aufgrund der tiefen Zinsen – das Kapital, das du einschiesst, nicht mehr die nötige Rendite abwirft. Dazu kommt die an sich erfreulich hohe Lebenserwartung, die auch nach mehr Geld ruft. Deshalb ist es wichtig, dass wirklich das ganze Geld, das die Versicherten einbringen, ihnen zugutekommt, und nicht noch hohe Kosten abgezweigt werden.
Und wie viel kostet das konkret? Gehört die Symova eher zu den teuren oder billigen Kassen? Gibt es eine Benchmark, an der man sie messen kann?
Vergleiche von Pensionskassen sind immer schwierig. Es ist wie bei den Zusatzversicherungen der Krankenkassen: Die Preise und die Leistungen sind alle unterschiedlich. Man kann aber festhalten, dass die Symova ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Dies gilt nicht nur für die Vermögensverwaltungskosten, sondern auch für die Verwaltungskosten und insbesondere die Beiträge der Risikoversicherung gegen Tod und Invalidität. Nicht benötigte Beiträge werden übrigens den Vorsorgewerken jedes Jahr zurückerstattet. Hinzu kommen die über viele Jahre sehr guten Anlageergebnisse, die weit über dem Durchschnitt der Schweizer Pensionskassen liegen.
Die Vorsorgegesetzgebung wird ja laufend den neuen Gegebenheiten und den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst, und die Vorsorgekommissionen können dann auch entsprechend die Vorsorgepläne anpassen. Kann man denn nun sagen, welche dieser Pläne für mich als Versicherten besonders gut sind, bei welchen ich mit guten Leistungen rechnen kann?
Wichtig ist, dass man sich generell interessiert, etwas vorausschaut und bei Handlungsbedarf auch entsprechend reagiert. Als Arbeitnehmervertreter/in in der Vorsorgekommission sollte man darauf achten, dass sich bei Sanierungsmassnahmen auch der Arbeitgeber entsprechend engagiert. Und: Wie werden die Beiträge aufgeteilt, paritätisch, oder bezahlt der Arbeitgeber mehr als der Arbeitnehmer? Mitglieder der Vorsorgekommission sollten auch längerfristig denken, sich wirklich in die zur Verfügung gestellten Unterlagen vertiefen und allfällige Fragen stellen.
Kann ich als Angestellter denn die Situation der Pensionskasse, der zweiten Säule, für mich persönlich verbessern, oder bleibt mir nur die dritte Säule?
Eine gute Möglichkeit besteht darin, bei der entsprechenden Gelegenheit – wenn du vielleicht eine Erbschaft gemacht hast – zusätzliches Kapital in die Kasse einzuzahlen, also einen entsprechenden «Einkauf» zu machen. Das lohnt sich und ist eine langfristige Anlage, also vielleicht ein Einkauf von vielleicht 10000 oder 20000 Franken, womit du die Höhe der Rente verbessern kannst.
Und was ist eigentlich mit den ominösen 70 Franken, von denen jetzt im Zusammenhang mit der Rentenreform alle sprechen?
Erstmals wurden bei dieser Reform die Leistungen der ersten und der zweiten Säule gemeinsam betrachtet. Die Senkungen, die bei der zweiten Säule nicht immer vermieden werden können, werden mit der Erhöhung der AHV-Rente zumindest teilweise aufgefangen.
Die Fragen stellte Peter Anliker
Die Symova
Die Sammelstiftung Symova ist eine im Jahr 2010 gegründete und registrierte Vorsorgeeinrichtung gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Sie wurde von zehn Unternehmungen neu gegründet, welche früher der in Schieflage geratenen Pensionskasse der Ascoop angehörten.
Sie ist eine unabhängige Vorsorgeeinrichtung, der sich alle in der Schweiz tätigen Unternehmungen anschliessen können. Allerdings bietet sie insbesondere Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs, der Seilbahnen und des Tourismus «massgeschneiderte Lösungen» und «der Risikofähigkeit angemessene Anlagen». Die angeschlossenen Unternehmen haben die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Vorsorgeplänen das ihnen passende Produkt auszuwählen. Je nach Wahl ändern sich die Kosten und die Leistungen.
Die Symova stellt sich selber wie folgt dar: «Mit langjähriger Experti- se und persönlichem Engagement setzt sich die Symova in allen Be- langen der Vorsorge für die Interessen ihrer Vorsorgenehmer ein. Ein gepflegter, zweisprachiger, auf kurze Antwortzeiten bedachter und trotzdem kostengünstiger Service sind Markenzeichen der Symova. So wird zum Beispiel bewusst auf Entschädigungen an Versicherungsbroker und andere Mittelspersonen verzichtet. Kostentransparente Versicherungsleistungen und Anlagebewirtschaftung sind der Symova Verpflichtung. Sämtliche Anlagen werden im Mandatsverhältnis durch unabhängige Dritte bewirtschaftet, die in keinem Fall eine performanceabhängige Entschädigung erhalten. So wird sicher- gestellt, dass kein Beauftragter aus Eigeninteresse unverhältnismässige Risiken eingeht.»