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Verkehrsunternehmungen gründen neue Pensionskasse

Symova startet planmässig am 1. Juli

Rund 65 Unternehmungen, die bisher der Pensionskasse der Ascoop angeschlossen waren, sind mittels Anschlussvereinbarung zur neuen Sammelstiftung Symova übergetreten. Nachdem nun das Bundesamt für Sozialversicherungen die Aufsicht über die neue Pensionskasse definitiv übernommen hat, kann die Symova wie geplant am 1. Juli operativ starten. In den nächsten Wochen finden die Stiftungsratswahlen statt.

Von Urs Niklaus, Direktor der Pensionskasse der Ascoop und der neuen Sammelstiftung Symova

Mit mehr als 6200 Aktivversicherten, 3500 Rentenbezügern und einem Vorsorgevermögen von über 1,75 Milliarden Franken wird die neue Sammelstiftung der Verkehrsunternehmungen auch künftig zu den rund 100 grössten Pensionskassen in der Schweiz gehören, von M über 2000 registrierten Personalvorsorgeeinrichtungen.

Einige Vorsorgewerke der Symova werden einen Deckungsgrad von über 100 % haben. Die anderen befinden sich auf dem vorgeschriebenen Sanierungsweg. Die Ascoop-Geschäftsführung ist überzeugt, dass die Symova den angeschlossenen Unternehmungen und deren Versicherten in Zukunft eine gute, transparente und kostengünstige Vorsorgelösung anbietet, welche den Sozialpartnern ermöglicht, eine auf den Betrieb zugeschnittene nachhaltige Altersvorsorge anzubieten.

Viele Austritte aus der Ascoop – nicht nur rational begründet

Leider haben seit dem 1. Januar 2006, nachdem die Restrukturierung der Pensionskasse der Ascoop und die Massnahmen zu ihrer Sanierung bereits eingeführt respektive umgesetzt waren, über die Hälfte der Unternehmungen und rund ein Drittel der Versicherten die Ascoop-Pensionskasse verlassen. Dies zum Teil mit sehr «lauten Nebengeräuschen» in den Medien. Die Gründe für den Weggang von Unternehmungen sind für die heutige Geschäftsführung nicht nachvollziehbar, denn die Ascoop hat aus den Fehlern der Vergangenheit die Lehren gezogen, und es kochen grundsätzlich alle Pensionskassen nur mit Wasser.

Vier Fragen an Ascoop- und Symovadirektor Urs Niklaus

kontakt.sev: Was bleibt neben der Stiftungsratswahl noch zu tun, damit die Symova am 1. Juli starten kann?

Urs Niklaus: Wertschriften für rund 1,75 Milliarden Franken müssen von der Ascoop an die Symova übertragen und kontrolliert werden, ob sie den heutigen Ansprüchen entsprechen. Für alle Versicherten müssen Dossiers angelegt und die rund 20 000 Ascoop-Dossiers archiviert werden. Hinzu kommen weitere administrative Arbeiten und ein neuer Internet- Auftritt, bei dem wir vor allem auf die interne Information im Login- Bereich setzen wollen. Vorsorgewerke mit weniger als 21 Versicherten dürfen der Symova wegen des Mutationsrisikos nur beitreten, wenn sie nicht in Unterdeckung sind.

Welche Lösungen gibt es für Kleinunternehmungen sonst?

Grundsätzlich sollten sich Kleine zusammenschliessen, um das Risiko von Unterdeckungen als Folge von Austritten (Mutationsrisiko) zu reduzieren. Vier Unternehmungen prüfen, ob sie ein gemeinschaftliches Vorsorgewerk gründen wollen. Sie hätten dann zusammen einen Anschlussvertrag, müssten sich auf den gleichen Leistungsplan einigen und wären auch sonst solidarisch miteinander verbunden. In diesem Fall würde das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Unterdeckung zulassen, nicht aber bei einem Gemeinschaftsvorsorgewerk. Dabei hätten die Unternehmungen eigene Anschlussverträge und könnten verschiedene Leistungspläne haben.

Was geschieht mit den in der Ascoop verbleibenden Kleinstvorsorgewerken?

Wir wollen die Ascoop liquidieren, da ihre Kleinheit mit vielen Nachteilen verbunden ist. Die Vorsorgewerke müssen in die Symova oder in andere Kassen überführt werden. Falls dies nicht geht, weil für ihre Sanierung niemand bezahlen kann oder will und sie daher keine Kasse aufnimmt, müssen sie durch die Auffangeinrichtung übernommen werden. Der Sicherheitsfonds springt erst ein, wenn eine Unternehmung in Konkurs geht, und übernimmt den Fehlbetrag nicht. In der Ascoop verbleiben vor allem noch Rentner/innen ohne Arbeitgeber.

Wer muss bei diesen die Deckungslücke ausfinanzieren?

Das vorhandene Kapital für diese Rentner/innen wird nicht bis zum Ableben von allen reichen, denn der Deckungsgrad liegt bei 60 % und die nötige Jahresrendite von über 8 % kann nicht erreicht werden. Zuständig ist klar der Sicherheitsfonds. Wir orientieren ihn seit vier Jahren, doch hat er bisher nicht gesagt, wann er diese Rentner/ innen übernehmen wird und was mit den Renten passiert, die über dem BVG-Minimum liegen. Er muss nun endlich Klarheit schaffen.

Fragen: Fi

Viele gute Gründe für die Symova

Die Unternehmungen, die sich der Symova angeschlossen haben, sind insbesondere zu folgenden Schlüssen gekommen:

  • Aktivversicherte und Rentenbezüger haben unabhängig von der Wahl der Vorsorgestiftung in etwa die gleiche Lebenserwartung.
  • Die Rendite auf Vorsorgevermögen ist bei gleicher Anlagestrategie und Umsetzung bei allen Stiftungen gleich hoch.
  • Unterscheiden tun sich die Stiftungen bei den Verwaltungskosten für die Geschäftsführung und die Vermögensverwaltung. Hinzu kommen allfällige Kosten für den Vertrieb: Werbeaufwand, Entschädigungen an Versicherungsbroker etc. Und hier wird die Sammelstiftung Symova – wie die Pensionskasse der Ascoop in den letzten fünf Jahren – weiterhin den Weg verfolgen, dass sie nicht gewinnorientiert arbeitet, d. h. Überschüsse aus der Verwaltungskostenrechnung und Risikoversicherung an die angeschlossenen Vorsorgewerke zurückerstattet. Werbekosten und Entschädigungen an Versicherungsbroker werden keine ausgerichtet. Dies alles soll den Unternehmungen und Versicherten transparent aufgezeigt werden. Zusammengefasst: Für die Verwaltung wird nur so viel Aufwand verrechnet, wie effektiv anfällt.
  • Ein entscheidender Punkt ist zudem, dass alle versprochenen Leistungen vollumfänglich finanziert werden, sodass verhindert wird, dass die künftige Generation die Leistungsansprüche der heutigen Versicherten zu tragen hat, dies im Einklang mit dem Verfassungsauftrag der 2. Säule.

Aufgrund dieser Fakten muss die ketzerische Frage gestellt werden: Wer kann die Vorsorge günstiger anbieten als die Sammelstiftung Symova? Mit all diesen Grundsätzen, die nun seit einigen Jahren verfolgt werden, sind wir überzeugt, dass sich ein Fall Ascoop nicht mehr wiederholen kann.

Über 6200 Aktivversicherte sind in die Symova übergetreten. Zudem werden rund 3000 Aktivversicherte auf den 1. Juli in eine andere Stiftung wechseln.

Wie geht es mit der Pensionskasse der Ascoop weiter?

In der Pensionskasse der Ascoop verbleiben noch rund 10 Unternehmungen mit 80 Aktivversicherten sowie rund 420 Rentenbezüger. Bei diesen handelt es sich insbesondere um Rentenbezüger, die keinem Arbeitgeber mehr zugewiesen werden können, der entsprechende Sanierungsmassnahmen leisten könnte.

Mit anderen Worten: Dieser Rentnerbestand wird in ein paar Jahren – abhängig von der Anlagerendite – nicht mehr über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Rentenleistungen auszurichten.

Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Ascoop hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, dem Aufsichtsorgan BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) die Liquidation der Stiftung zu beantragen. Falls dieser zugestimmt wird, muss anschliessend unverzüglich der Kontakt zum Sicherheitsfonds BVG aufgenommen werden, damit die heutigen Leistungsansprüche bis zum Ableben garantiert werden können. Auch für die wenigen verbleibenden Aktivversicherten muss nach Vorsorgelösungen (Symova?) gesucht werden, damit die Ansprüche dieser Versicherten nicht gefährdet werden.