Rekurs des SEV wird geschützt – PK-Stiftungsratswahlen müssen wiederholt werden
Unfaire Werbung abgestraft
Der SEV hat sich gegen das Resultat der Wahl in den Stiftungsrat der Pensionskasse SBB gewehrt. Und er hat Recht bekommen.
Bei der Wahl in den Stiftungsrat der Pensionskasse der SBB ist einiges schief gelaufen: Die Kandidaten der Liste 3, die sich «Wahlvorschlag für eine generationsgerechte PK» nannte, nutzten Insider-Wissen für unlautere und unerlaubte Wahlwerbung. Dies war der Hauptgrund für den Rekurs des SEV gegen das Resultat der Stiftungsratswahlen. Der Stiftungsrat hat nun diesen Rekurs gestützt, was bedeutet, dass die Wahlen nochmals durchgeführt werden.
In der letzten Ausgabe von kontakt.sev sagte Aroldo Cambi, 500 Personen hätten brieflich gewählt. Wie sich in der Zwischenzeit herausgestellt hat, ist die Sache etwas komplizierter: 500 Personen haben die Zugangsdaten für die Wahl brieflich erhalten, aber auch sie mussten elektronisch wählen. Dies ist ein weiterer Kritikpunkt des SEV: Das Reglement für die Stiftungsratswahlen sieht «auch» die Möglichkeit der elektronischen Wahl vor. Nach Meinung des SEV benachteiligt der Zwang zur elektronischen Wahl diejenigen Berufsgruppen, die weniger «internetaffin» sind oder nicht den ganzen Tag am Computer sitzen. Er dürfte zur tiefen Wahlbeteiligung beigetragen haben.
Wahl wird wiederholt
Die Wahlen für den Stiftungsrat hatten ein denkbar knappes Resultat. Dies, die Überzeugungsarbeit der SEV-Vertreter im Stiftungsradie messerscharfe juristische Argumentation im Rekurs haben sicher den Ausschlag gegeben, dass der Stiftungsrat die Position des SEV teil und stützt. Nun gilt es aber, bei der Wiederholung der Wahl ein besseres Ergebnis anzustreben. Sicher ist: Eine Wahlbeteiligung von nur 15,58% ist eine Schande! Wahrscheinlich haben sich viele Wahlberechtigte in der falschen Sicherheit gewiegt, dass schon die Richtigen gewählt würden – oder vielleicht auch, dass es eigentlich keine grosse Rolle spiele, welche Leute im Stiftungsrat sässen.
SEV garantiert die besten Bedingungen
Genau dies ist ein Trugschluss. Natürlich können die Vertreter/innen des SEV im Stiftungsrat nicht zaubern, sie können die Bedingungen auf dem Finanzmarkt nicht in ihrem Sinn ändern. Aber sie setzten sich in der Vergangenheit schon und werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Pensionskasse gute Leistungen ausrichtet, insbesondere an jene Leute, die im Alter wirklich auf eine gute berufliche Rente angewiesen sind.
Es muss dem SEV gelingen, bis zu den Wahlen aufzuzeigen, dass die SEV-Vertretung mit ihrer lösungs- und konsensorientierten Politik viel zum guten Funktionieren des Stiftungsrates beiträgt – deshalb braucht es eine starke SEV-Vertretung für das ganze Personal. Und im zweiten Anlauf muss unbedingt eine «anständige» Wahlbeteiligung erreicht werden. Auch ohne grosse Begeisterung für den Computer müssen alle an der Wahl teilnehmen.
pan.