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Der Ablauf beim SEV-Rechtsschutz

«Ich habe festgestellt, dass mir mein Vorgesetzter seit einiger Zeit nicht mehr alle Aufgaben zuteilt, die ich gemäss Stellenbeschreibung zu übernehmen hätte. Ein Grund hierfür wurde mir nie genannt. Auch hatte ich in der Personalbeurteilung immer ein C (und jetzt?). Beunruhigt bin ich wegen des mündlichen Hinweises, ich hätte ja ohnehin eine Lohngarantie zugut. An wen kann ich mich wenden, was soll ich tun, können Sie mir helfen? Brauche ich einen Anwalt und was kostet der?»

Soweit die telefonische Schilderung eines Kollegen. Unsere Antwort: «Wir senden Ihnen ein Rechtsschutzgesuch und eine Vollmacht. Beides füllen Sie aus, beides unterschreiben Sie und senden alles, zusammen mit allfälligen weiteren Unterlagen, an das Zentralsekretariat SEV nach Bern. Nach Bewilligung des Gesuchs wird ein Gewerkschaftssekretär oder eine Gewerkschaftssekretärin zusammen mit Ihnen beim Arbeitgeber versuchen, die Angelegenheit zu klären.»

Formeller Ablauf bei Anmeldung eines Rechtsschutzfalles

  • SEV-Mitglieder haben Anspruch auf Berufsrechtsschutz. Diese Dienstleistung ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.
  • Betroffene melden uns ihr Problem möglichst innert 10 Tagen. Verschiedentlich reicht bereits eine telefonische Beratung, sonst startet der oben beschriebene Ablauf. Das Formular «Gesuch für den Berufsrechtsschutz » findet sich auch im Internet unter www.sevonline. ch, «Leistungen».
  • Das Zentralsekretariat entscheidet, ob Rechtsschutz bewilligt wird, sei es in Form einer Intervention oder mittels Rechtsbeistand. Nach Möglichkeit wird eine fachlich zuständige Person (Gewerkschafssekretärin/- sekretär) des Zentralsekretariats oder eines Regionalsekretariats den «Fall» übernehmen, die Situation mit dem betroffenen Mitglied analysieren und die weiteren Schritte besprechen.

Diese Form der Intervention wird bei umstrittenen arbeitsrechtlichen Massnahmen gewählt, bei Differenzen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungen (Suva, IV, KK, PK). Ist ein Rechtsbeistand (SEV-Vertrauensanwalt/- anwältin) nötig, teilt ihn das Kompetenzzentrum Recht im Zentralsekretariat zu.

Rechtsbeistand wird bewilligt bei Berufsunfall, Strafanzeigen und Klagen, bei Strafverfahren, bei betrieblichen Ereignissen, beispielsweise Störung oder Gefährdung des öffentlichen Verkehrs, bei Fällen, die durch ein Arbeitsgericht beurteilt werden müssen und situationsbezogen auch bei Sozialversicherungsfällen.

Damit gute Ergebnisse erzielt werden können, sind wir auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Mitglied angewiesen. Dazu gehören Meldungen über läangere Abwesenheiten (Ferien etc.), aber auch die Orientierung über neue Vorkommnisse oder Entwicklungen im gemeldeten Fall. Auch Adressänderungen oder neue Telefonnummern müssen uns gemeldet werden!

Vollmacht öffnet Türen und Akten

Zum Berufsrechtsschutz-Gesuch gehört eine unterschriebene Vollmacht. Nur mit dieser sind wir berechtigt, im Auftrag der Mitglieder zu handeln. Für eine eingehende Beurteilung der Situation ist es meistens nötig, beim Arbeitgeber das Personaldossier anzufordern.

 Qualitätskontrolle

Bei Abschluss des Rechtsschutzfalls versenden wir einen Fragebogen. Die Rückmeldungen über Zufriedenheit oder Unzufriedenheit werten wir anonymisiert aus. Namen gehören in keine Statistik. Positive wie negative Rückmeldungen motivieren uns, weiterhin engagiert gegen Missstände im Arbeitsbereich einzutreten.

Rückzahlungspflicht bei Austritt aus dem SEV

Bei Kündigung der SEV-Mitgliedschaft besteht eine Rückzahlungspflicht der Anwaltskosten, sofern die Abrechnung des Rechtsschutzfalles vor weniger als zwei Jahren erfolgte.

Berufsrechtsschutz oder Privatrechtsschutz?

Die Abgrenzung scheint oft nicht einfach. Der SEV gewährt Berufsrechtsschutz. Er umfasst alle Themen, die mit dem Beruf und dem Arbeitsplatz zusammenhängen, auch bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg. Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz der Multirechtsschutz- Versicherung verhelfen sowohl den Mitgliedern als auch deren Familie in den Bereichen des privaten Lebens. Details können auch im Internet nachgelesen werden: www.sev-online.ch oder www.cooprecht.ch.

Rechtsschutzteam SEV