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Gesuche der etwas speziellen Art

Zuweilen erreichen das SEV-Rechtsschutzteam kuriose Anfragen.

Bereits berichtet haben wir vom Kollegen, der wollte, dass der SEV seinem missratenen Sohn mitteilt, dass er ihn enterben will. Aber auch weniger krasse Fragen geben öfters einmal Anlass zum Schmunzeln.

Die Sippenmitgliedschaft

Ein langjähriges Mitglied meldet ein arbeitsrechtliches Problem seiner Frau, die nicht in der Branche des öffentlichen Verkehrs arbeitet, und verlangt für sie einen Anwalt. Mit grosser Verwunderung nimmt er zur Kenntnis, dass die SEVMitgliedschaft nicht automatisch die ganze Familie einschliesst.

Immerhin können wir ihm so auch noch den Hinweis geben, dass der gemeinsame Sohn, der als Lokführer arbeitet, ebenfalls keinen Rechtsschutz beanspruchen kann, wenn er nicht eine eigene Mitgliedschaft beim SEV hat.

Der Trottel

Ein Kollege meldet sich beim SEV und verlangt, die Gewerkschaft solle einen Brief an seinen Arbeitgeber schicken mit der Forderung, seinen direkten Vorgesetzten zu entlassen. Auf die Frage, warum dieser Mann denn entlassen werden sollte, kommt die kurze, bündige Antwort: «Weil er ein Trottel ist.» Weitere Begründungen gibt er keine.

Es versteht sich von selbst, dass der SEV diesen Brief nicht geschrieben hat.

Der «Gebosste»

Und wenn wir gerade bei Vorgesetzten sind: Es gibt darunter ja auch einige SEVMitglieder.

Nicht beim SEV organisiert war allerdings jener Chef, der dem SEV ein dickes Dossier mit teilweise sehr vertraulichen E-Mails zustellte, das nachweisen sollte, dass hier ein klarer Fall von Bossing vorlag. Bossing nennt man das Mobben eines Vorgesetzten. Wie beim Mobbing gibt es zuweilen Unklarheiten, was darunter zu zählen ist.

Ein aufgebrachtes, aber im Ton anständig gehaltenes EMail an den direkten Chef erachtete der SEV nicht als Bossing. Das Dossier landete im Aktenvernichter und der nichtorganisierte Vorgesetzte ist auch heute noch nicht SEV-Mitglied.

Flötentöne

Und dann war da noch jene Kollegin, die mit ihrem abgeschlossenen Rechtsschutzfall sehr zufrieden war und extra nochmals anrief, um sich für die gute Unterstützung zu bedanken. Dabei betonte sie mehrfach, wie ausdrucksstark der für sie zuständige Gewerkschaftssekretär in seiner Formulierungsgabe gewesen sei, was diesem natürlich schmeichelte.

Nur so ist zu erklären, dass das kleine, zum Schluss noch vorgebrachte Anliegen, ob er nicht eventuell der Hausverwaltung der Kollegin einen ebenso toll formulierten Brief mit der Bitte um eine neue Waschmaschine schreiben könne, mindestens teilweise Gehör fand: Der formulierungsstarke Gewerkschaftssekretär bot der Kollegin nämlich an, einen Text am Telefon zu diktieren. Ob sie daraufhin eine neue Waschmaschine erhielt, hat er allerdings nie erfahren.

Rechtsschutzteam SEV