Wagenladungsverkehr: SEV lehnt Hauruckübung ab
SBB Cargo will schon dieses Jahr 140 weitere Bedienpunkte des Wagenladungsverkehrs (WLV) «überprüfen» – zusätzlich zu den 35 im Berner Oberland und im Jura, die schon per Dezember 2018 geprüft und zum Teil auf unregelmässige Bedienung umgestellt oder ganz geschlossen wurden. Im März 2018 hatte Cargo noch von 170 Bedienpunkten bis 2023 gesprochen. «Damit verletzt die Cargo-Spitze Zusagen an die Sozialpartner und erhöht den Druck auf Kundschaft und Personal ohne Not», sagt Philipp Hadorn, der bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV für SBB Cargo zuständig ist.
In den nächsten Monaten würden schweizweit 140 Bedienpunkte überprüft, teilte SBB Cargo dem Personal am 19. Februar per «Cargoflash» mit. Mit den Kunden würden die Veränderungen per Fahrplanwechsel 2019/2020 umgesetzt.
Arrogantes, unnötiges Powerplay
«Wenn bis 2023 geplante Überprüfungstranchen nun bereits 2019 stattfinden, widerspricht dies den Informationen und Zusicherungen, die uns SBB Cargo im März 2018 gegeben hat», ärgert sich Gewerkschaftssekretär Hadorn. «Offensichtlich will der jetzige Cargo-Verwaltungsrat noch vor der Erarbeitung einer neuen Strategie kaum widerrufbare Fakten schaffen. Dies trotz der aktuellen Vakanz bei der Cargo-Produktionsleitung, ohne Berücksichtigung des Knowhows aufzunehmender Minderheitsaktionäre und noch vor der Neubesetzung des Verwaltungsratspräsidiums.»
Für den SEV ist klar, dass Haurückübungen die Sicherheit und Stabilität für die Kundschaft und das Personal nicht fördern – im Gegenteil. «Dank der Entspannung der wirtschaftlichen Situation von SBB Cargo im 2018 besteht auch gar kein Bedarf mehr nach solchem Powerplay», hält Philipp Hadorn fest.
Kurzsichtige Schrumpfung
«Nötig ist vielmehr eine strategische und politische Diskussion über die plumpe Fortsetzung der Schrumpfstrategie, die in den letzten Jahren nie zum Erfolg geführt hat, sondern zu einer Abwärtsspirale», betont Hadorn, der auch Mitglied der Verkehrskommission des Nationalrates ist. «Kapazitätsabbau ist auch falsch, weil für den Güterverkehr in der Schweiz bis 2040 ein Wachstum von 45% prognostiziert wird. Zudem werden die Mittel der Digitalisierung den Einzel-WLV wieder konkurrenzfähiger machen.» Der Einzel-WLV ist in der Praxis auch nicht so klar vom «System-WLV» zu unterscheiden, wie dies SBB Cargo vorgibt – zumal die kleineren Bedienpunkte in der Summe zur Auslastung des Gesamtsystems WLV beitragen.
Für weitere Auskünfte:
Philipp Hadorn, Gewerkschaftssekretär SEV und Nationalrat, 079 600 96 70
Wagenladungsverkehr
SBB-Cargo muss Abbau sistieren und Sozialpartner konsultieren
SBB Cargo will schon dieses Jahr 140 weitere Bedienpunkte des Wagenladungsverkehrs (WLV) «überprüfen», statt bis 2023. Damit verletzt die Cargo-Spitze Zusagen an die Sozialpartner. Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn erklärt, was der SEV nun von SBB Cargo erwartet.
SEV-Zeitung: Warum verletzt SBB Cargo mit der Überprüfung von weiteren 140 Bedienpunkten des Wagenladungsverkehrs (WLV) die Sozialpartnerschaft?
Philipp Hadorn: SBB Cargo hat dem Personal am 19. Februar in einem Newsletter mitgeteilt, dass die bis 2023 vorgesehene Phase 2 der Überprüfung der Bedienpunkte vorgezogen und per Dezember 2020 umgesetzt werde. Wir Sozialpartner aber wurden erst zwei Tage später im Rahmen eines ordentlichen Begleitausschusses informiert. Dort hielt ich seitens SEV klar fest, dass im Konsultationsverfahren, das im Frühjahr 2018 zur «Weiterentwicklung» von SBB Cargo stattfand, diese Phase 2 noch nicht enthalten war. Damals bezeichnete SBB Cargo in ihrer Präsentation vom 26. Januar 2018 die «weitere Fokussierung des Bedienrasters», mit der «bis 2023 insgesamt die Hälfte der Bedienpunkte überprüft» werden solle, ausdrücklich als «zusätzliche Massnahme, die nicht Bestandteil des Leitfadenverfahrens» sei. Das damalige Verfahren betraf also nur die Phase 1 des Projektes, d. h. die Überprüfung von 35 Bedienpunkten im Berner Oberland und im Jura. Vor der Lancierung der Phase 2 hätte SBB Cargo gemäss der Leitfaden-Vereinbarung, die sie mit uns Gewerkschaften ergänzend zum GAV abgeschlossen hat, ein weiteres Konsultationsverfahren durchführen müssen. Indem SBB Cargo das unterliess, hat sie die Leitfaden-Vereinbarung gravierend verletzt – und damit die Sozialpartnerschaft.
Was fordert der SEV nun?
SBB Cargo muss sämtliche Massnahmen der Projektphase 2 sistieren und mit uns Gewerkschaften ein ordentliches Leitfadenverfahren durchführen. Dazu gehört auch eine gemeinsame Bilanzierung der bisherigen Bedienpunkte-Überprüfung.
Würde die Verkürzung der Phase 2 bewirken, dass Mitarbeitende rascher ihre Stelle verlieren und dass für sie mangels Zeit keine gute Lösungen gefunden würden?
Der SEV wird auf jeden Fall für gute Lösungen fürs Personal kämpfen. Zuerst aber kämpfen wir dafür, dass es gar nicht so weit kommt, dass Bedienpunkte des WLV nur noch unregelmässig oder nicht mehr bedient werden. Weder Knowhow noch Infrastruktur dürfen jetzt «zurückgebaut» werden. Eine zukunftsträchtige Strategie soll wieder zu neuen Kunden führen, und dann werden wohl viele Bedienpunkte wieder gebraucht. Fi