Bericht des Bundesrats zum künftigen Eignermodell für SBB Cargo
Bund soll und muss Eigner von SBB Cargo bleiben
Der Bundesrat kommt bei seinem Vergleich von Eignermodellen für SBB Cargo zum Schluss, dass der Bund aus volkswirtschaftlichen, verkehrs- und staatspolitischen Gründen Mehrheitsaktionär von SBB Cargo bleiben muss. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV begrüsst die Einsicht, dass eine Privatisierung nicht zielführend wäre. Der SEV findet aber, dass neben dem vom Bundesrat favorisierten Verbleib von SBB Cargo im Konzern SBB auch das Modell einer direkten Unterstellung unter den Bund weiterzuverfolgen ist.
«SBB Cargo gehört in die Hand des Bundes, weil Mobilität für Mensch und Güter Bestandteil einer Grundversorgung ist», erklärt Philipp Hadorn, der beim SEV für SBB Cargo zuständig ist und als Nationalrat über die Vorlage ‘Organisation der Bahninfrastruktur’ (OBI) mitentscheiden wird, mit welcher der bundesrätliche Bericht zusammenhängt. «Kann der SBB-Konzern den Güterverkehr als Service public nicht mehr sicherstellen, hat der Bund in die Bresche zu springen.»
Zum Vorschlag des Bundesrats, private Minderheitsbeteiligungen an SBB Cargo zuzulassen, stellt Philipp Hadorn folgende Bedingung: «Sollten Kunden oder andere Dritte Miteigner von SBB Cargo werden können, gilt es diese auch an den Investitionen und am Betriebsrisiko zu beteiligen.»
Bitte keine Schnellschüsse
Philipp Hadorn sieht keinen sofortigen Änderungsbedarf beim Eignermodell von SBB Cargo, um den Güterverkehr auf der Schiene zu stärken. «Genau zu diesem Zweck ist Anfang 2017 schon das Gütertransportgesetz revidiert worden. Damit erhält der Güterverkehr zum Beispiel bessere Trassen, doch gilt der erste Netznutzungsplan erst für den Fahrplan 2018. Deshalb soll man erst einmal die Wirkung dieser Revision evaluieren, bevor man weitere, folgenschwere Massnahmen trifft», fordert Hadorn. «Ein übereilter Beschluss wäre fehl am Platz, auch bei den Eigentumsverhältnissen bei SBB Cargo International.»
Dieser Meinung ist auch SEV-Gewerkschaftssekretärin und Nationalrätin Edith Graf-Litscher. «Es macht Sinn, das Eignermodell ausserhalb der OBI-Vorlage zu diskutieren und nun deren übrigen Punkte umzusetzen. So kann man sich für die Prüfung des Eignermodells genügend Zeit nehmen. Das ist wichtig und nötig», betont die Vizepräsidentin der nationalrätlichen Verkehrskommission. «Denn ein Schnellschuss könnte nach hinten losgehen, nämlich den Schienengüterverkehr schwächen statt stärken, und damit eine Verlagerung auf die Strasse bewirken.»
Weitere Auskünfte:Philipp Hadorn, Gewerkschaftssekretär SEV und Nationalrat Edith Graf-Litscher, Gewerkschaftssekretärin SEV und Nationalrätin Manuel Avallone, Vizepräsident SEV (zuständig für die SBB) |
|
Bundesrat will Verwaltungsrat stärken und eine Aktienminderheit an Dritte verkaufen
In Erfüllung eines Postulats der ständerätlichen Verkehrskommission prüfte der Bundesrat Eignermodelle für SBB Cargo:
- Tochtergesellschaft der SBB in mehreren Varianten: Status quo (Aktien zu 100 % im Besitz der SBB, Verwaltungsrat ganz durch SBB); VR mit Dritten; Dritte halten Aktienminderheit; oder Dritte halten Aktienmehrheit.
- Herauslösung aus der SBB und Direktunterstellung beim Bund in drei Varianten: alle Aktien beim Bund; Aktienmehrheit beim Bund und Aktienminderheit bei Dritten; oder Aktienmehrheit bei Dritten.
- Vollständige Privatisierung.
Der Bundesrat favorisiert das Modell 1 mit stärkerem VR (mit Dritten und mehr Kompetenzen) und mit einer Aktienminderheit Dritter. Erhielten Dritte die Ak- tienmehrheit, drohe ein starker Abbau der Angebote von SBB Cargo, was für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt nachteilig wäre, warnt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung.
Fi