Asbest in Reisezugwagen der SBB
SEV fordert lebenslange Absicherung der Betroffenen
Mit Empörung hat der SEV heute erfahren, dass Mitarbeitende der Industriewerke Olten und Bellinzona bei Revisionsarbeiten am Wagentyp Bpm 51 Asbest ausgesetzt wurden. Grund dafür sind fehlerhafte Abklärungen bei früheren Arbeiten. Der SEV verlangt, dass lückenlos abgeklärt wird, wer alles mit dem Asbest in Kontakt kommen konnte, und die lebenslange, unverjährbare Betreuung der Betroffenen.
Asbest ist eine äusserst heimtückischer Stoff, dessen schädliche Auswirkungen bei Menschen häufig erst stark verzögert sichtbar werden. Dies ist zu berücksichtigen beim Verarbeiten des nun aufgetauchten Asbestfalls bei der SBB.
«Es ist empörend, dass das Personal aufgrund fehlerhafter Abklärungen in Lebensgefahr gebracht wurde», betont SEV-Vizepräsident Manuel Avallone. Er fordert, dass nun lückenlos aufgezeigt werden muss, welche Bereiche in welchen Industriewerken während des gesamten Lebenszyklus der betroffenen Wagen mit den Schadstoffen in Kontakt gekommen sein können. «Unabhängig von einer allfälligen juristischen Verjährung müssen alle Betroffenen Anrecht auf lebenslange Betreuung haben», betont Avallone weiter.
Es ist davon auszugehen, dass auch bei früheren Revisionsarbeiten ohne die nötigen Sicherheitsvorkehrungen gearbeitet wurde und deshalb auch früher schon Mitarbeitende der SBB mit Asbest in Kontakt kamen. Die Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht der SBB muss deshalb auch jene Mitarbeitenden betreffen, die das Unternehmen in der Zwischenzeit verlassen haben oder pensioniert worden sind.
Als selbstverständlich erachtet es der SEV, dass an den Arbeitsorten der Revisionen alles unternommen wird, um die Asbestbelastungen in den Räumen zu beseitigen. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss eine dauerhafte Betreuung garantiert sein.
Im übrigen fordert der SEV alle Schweizer Bahnen auf, erneut zu überprüfen, ob bestehende Asbestabklärungen noch gültig sind. Er richtet das Augenmerk besonders auch auf Ersatzmaterial aus der Bauzeit der jeweiligen Fahrzeuge, das möglicherweise gelagert, aber nie auf Asbest überprüft wurde.