Link zum Recht
Was gilt bei Unfällen beim Risikosport?
Karoline arbeitet in der Buchhaltung einer kleinen öV-Unternehmung und ist in ihrer Freizeit eine begeisterte Bikerin. Sofern es am Wochenende nicht hagelt, ist sie mit ihrer Mountainbikegruppe unterwegs. Sie ist sehr fit und trainiert mehrfach pro Woche Kraft und Ausdauer. Doch eines schönen Samstags im Januar passiert es: Karoline stürzt mit ihrem Bike und zieht sich eine Handverletzung zu, die eine Operation zur Folge hat. Zwar muss sie nur zwei Tage im Spital bleiben, ist dann aber 2 Wochen zu 100% und die zwei darauffolgenden Wochen zu 50% krankgeschrieben und muss anschliessend in die Physiotherapie.
Anfang Jahr hat die Buchhaltung wegen dem anstehenden Jahresabschluss viel zu tun und Karolines Chef ist nicht erfreut darüber, dass seine beste Mitarbeiterin nun teilweise ausfällt. Er sagt ihr, es sei nicht gewiss, dass die Suva zahle, schliesslich betreibe Karoline eine Risikosportart, deren Folgen die Suva nicht übernehmen müsse. Und die Physiotherapie müsse sie, sobald sie wieder 100% arbeite, in ihrer Freizeit machen, auch wenn die Termine in den normalen Arbeitszeiten stattfinden.
Verunsichert ruft Karoline den SEV an und fragt, ob ihr Chef recht habe. Der SEV kann teilweise beruhigen: Sofern klar ist, dass Karoline ihren Sport in vernünftigen Grenzen ausübt und keine sogenannten absoluten Risiken eingeht, zahlt die Suva.
Suva kürzt Leistung, wenn man bewusst Risiken eingeht
Nur wenn sich herausstellen würde, dass Karoline bewusst Risiken einging – wie z.B. mit ungenügender Ausrüstung unterwegs war oder bei sehr schlechtem Wetter eine exponierte Tour unternommen hat –, könnte die Suva die Zahlungen kürzen. Denn sie muss auch nicht für relative Risiken geradestehen. Als absolutes Risiko wertet die Suva etwa das sogenannte Downhill-Biking, also eine steile Abfahrt in einem schwierigen Gelände mit vielen Hindernissen, die in grosser Geschwindigkeit absolviert werden muss. Bei solchen Unfällen verweigert die Suva die Zahlung.
Diese Sportart hat Karoline allerdings noch nie versucht, da sie auch ein spezielles, darauf ausgerichtetes Fahrrad voraussetzt. Karoline hat ein normales Mountainbike und fährt normale Strecken, zudem fährt sie auch mit einer guten Ausrüstung. . Und: ihr Unfall passierte auf einer schnee- und eisfreien Strasse.
Physiotherapie in der Freizeit
Was die Physiotherapie angeht, hat der Chef allerdings recht: Karoline kann die daraus entstehenden Fehlzeiten nicht als Arbeitszeit verbuchen.
Da Karoline sich von der Operation gut erholt hat, will sie in der Zeit, in der sie krankgeschrieben ist, von zu Hause aus arbeiten. Ihr Chef ist sehr dafür. Der SEV-Rechtsschutz allerdings findet dies keine gute Idee, da dies den Heilungsprozess verzögern kann und die Suva ihre Taggeldzahlungen einstellen kann, wenn entgegen ärztlicher Anordnung gearbeitet wird.
Arbeitsunfähigkeit vom Arztbeurteilen lassen
Nach einem Gespräch mit Karoline und ihrem Chef klärt sich aber auch dieses Problem: Karoline lässt sich wöchentlich vom Arzt das Ausmass ihrer Arbeitsunfähigkeit beurteilen. Er sagt auch, welche Arbeiten sie von zu Hause aus machen kann und welche sie besser sein lässt. Und weil Karoline so fit ist, kann sie nach einer Woche auch schon 20% und nach zwei Wochen 70% arbeiten. Die Physiotherapietermine halten sich auch in engeren Grenzen, als anfangs angenommen. Der Jahresabschluss wird jedenfalls rechtzeitig fertig!