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Entlastungspaket 27

RPV-Kürzungen abgewendet, Kostendruck bleibt

In der Frühlingssession haben National- und Ständerat einschneidende Kürzungen im öffentlichen Verkehr für die nächsten drei Jahre beschlossen. Mit dem Entlastungspaket 27 (EP27) wollte der Bundesrat beim regionalen Personenverkehr (RPV), bei der Elektrifizierung, dem internationalen Schienenpersonenverkehr (IPV) aber auch beim Bahninfrastrukturfonds (BIF) massiv sparen. Die Kürzungen im RPV konnten zwar verhindert werden, trotzdem bleiben die Gelder knapp und der Spardruck hoch.

Schokolade-Fünfliber-Aktion vor dem Bundeshaus, um gegen Kürzungen im RPV zu kämpfen.

Mittwoch, 4. März, 6.45 Uhr, Bundesplatz Bern: Rund ein Dutzend SEV-Mitglieder versammeln sich und überreichen den National- und Ständeratsmitgliedern goldene Schokolade-Fünfliber und einen Flyer mit dem Aufruf, gegen Kürzungen im RPV zu stimmen. Zwei Stunden später beschliesst der Nationalrat, auf die im EP27 vorgeschlagenen Kürzungen zu verzichten. Die Vorlage geht zwischen Nationalrat und Ständerat hin und her. Schliesslich beschliessen beide Räte, weitgehend auf Kürzungen zu verzichten.

Regionaler Personenverkehr

Das vom Bundesrat vorgeschlagene EP27 sah Kürzungen beim öV von jährlich bis 400 Mio. Franken vor. Kürzungen in diesem Umfang haben zwangsläufig grosse negative Auswirkungen auf den öV. Die gekürzten Gelder können von den Transportunternehmen (TU) und den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) unmöglich kompensiert werden. Mittelkürzungen bedeuten Angebotsreduktionen besonders in ländlichen Regionen und Vernachlässigung der Bahninfrastruktur. Beides schadet dem öV langfristig.

Das Parlament hat zwar jährliche Kürzungen beim öV von rund 200 Mio. Franken beschlossen, aber auf Kürzungen beim RPV verzichtet und die Kürzungen beim BIF halbiert. Um das geplante und bereits publizierte RPV-Angebot zu fahren, bleiben die gesprochenen Gelder jedoch knapp, obwohl das Parlament die jährlichen Abgeltungen für die nächsten drei Jahre um rund 60 Mio. Franken erhöht hat. Denn mit der Erhöhung wird lediglich ein Drittel des Fehlbetrags zwischen den bereitgestellten Mittel für die Abgeltungen des RPV und dem 2024 vom BAV geschätzten Abgeltungsbedarf für 2026 bis 2028 kompensiert. Statt 3,85 Mia. Franken sind nur 3,55 Mia. Franken budgetiert. Es droht also weiterhin eine Finanzierungslücke beim RPV. Hinzu kommen noch 40 Mio. jährlich, die fehlen, weil National- und Ständerat die Rückerstattung der Mineralölsteuer für Transportunternehmungen vorzeitig gestrichen haben. Um die Klimaziele zu erreichen, übernimmt der Bund bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit fossilfreien Antriebssystemen im RPV einen Teil der Mehrkosten. Diese Förderung wird jetzt mit der vorzeitigen Aufhebung der Mineralölsteuerrückerstattung für TU im RPV gegenfinanziert. Die TU sind also schon jetzt mit Mehrkosten konfrontiert, statt erst ab 2030.

Für den SEV ist klar, der Kostenruck im RPV wird anhalten. «Wir sind zwar erleichtert, dass das Parlament einen Teil der Kürzungsvorschläge des Bundesrates korrigiert hat. Doch wir sehen, dass der Spardruck damit auf längere Sicht nicht vom Tisch ist», kommentiert SEV-Präsident Matthias Hartwich. «Dieser Druck darf nicht auf das Personal abgewälzt werden, das heute schon am Anschlag ist. Steigt der Kostensenkungsdruck im öV, muss die Politik Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen und entweder darauf verzichten, das Angebot weiter auszubauen, oder die Tarife erhöhen. Beides ist schlecht für die dringend nötige ökologische und soziale Verkehrswende. Für uns ist klar: Wer beim Personal zu sparen versucht, riskiert den sozialen Frieden und provoziert massive Konflikte in unserer Branche.»

Nachtzüge und Bahninfrastrukturfonds

Erst 2024 hat die Stimmbevölkerung mit der Annahme des revidierten CO2-Gesetzes die Anschubfinanzierung für den grenzüberschreitenden Personenverkehr gutgeheissen. Parlament und Bundesrat haben nun beschlossen diese Förderung faktisch zu streichen. Es geht um jährlich rund 20 Mio. Franken, die nun fehlen, um das Angebot von Nachtzügen auszubauen. «Der SEV steht grundsätzlich hinter einem nachhaltigen Angebot von Nachtzügen. Nachhaltig bedeutet für uns aber auch, dass genug Mittel da sind, um das Personal angemessen zu entlöhnen, das die Nachtzüge betreut. Fehlt Geld, droht Lohndumping beim Personal. Und das wollen wir nicht», sagt Matthias Hartwich.

Sowohl beim BIF als auch beim Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) werden die Beiträge gekürzt. Beim BIF hat das Parlament die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen um zwei Drittel gekürzt. Statt 600 Mio. Franken werden in den nächsten 3 Jahren 200 Mio. Franken weniger in den BIF einbezahlt. Kurzfristig mag diese Kürzung verkraftbar erscheinen, doch langfristig muss der BIF im Hinblick auf den Infrastrukturausbau nachhaltig finanziert sein «Es darf nicht sein, dass es plötzlich zu wenig Geld für den Substanzerhalt der Infrastruktur hat. Wir dürfen nicht riskieren, dass wir bei uns deutsche Verhältnisse vorfinden, wo die Instandhaltung der Infrastruktur wegen des Kostendrucks jahrelang auf der Strecke geblieben ist und man auf Substanz gefahren ist, mit den bekannten katastrophalen Folgen», sagt Matthias Hartwich.

Referendum gegen EP27

Ein Referendum gegen das EP27 wäre für die Anliegen des SEV riskant, denn nur Kürzungen, die auch eine Gesetzesänderung erfordern unterlägen einem allfälligen Referendum. Die RPV-Gelder oder die Einzahlungen in den BIF gehören nicht dazu. Sie gehören zu den ungebundenen Ausgaben, über die Bundesrat und Parlament im Budget selbständig entscheiden. Der SEV befürchtet deshalb, dass das Parlament bei einem erfolgreichen Referendum, massiv bei den ungebundenen Ausgaben kürzen würde. Das könnte zu drastischen Kürzungen beim RPV und BIF führen.

Michael Spahr