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Lohnverhandlungen 2026: Der SEV zieht Bilanz

Der SEV hat im Herbst 2025 in rund 70 Verkehrsunternehmungen Lohnverhandlungen geführt, einige laufen noch. Was dabei die besonderen Herausforderungen waren, wie die Resultate bei einzelnen Unternehmungen ausgefallen sind und wie Zuständige im SEV diese bewerten, liest du hier.

Zur Ausgangslage für die Lohnverhandlungen 2026 hält Gewerkschaftssekretär Michael Buletti vom SEV-Lohnteam fest, dass die Teuerung im Jahr 2025 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich tiefer war: Sie betrug gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) im September noch 0,2 % und ist im November gegen Null abgeflacht, die durchschnittliche Jahresteuerung betrug 0,2%. «Das machte die Begründung von Lohnforderungen allein mit Blick auf Teuerungsausgleiche eher schwierig» so Buletti weiter. «Zwar haben gemäss LIK die Arbeitnehmer:innen in den letzten Monaten kaum Kaufkraft verloren, doch die Krankenkassenprämien sind erneut gestiegen, was viele Haushaltbudgets massiv belastet, ohne dass dies der LIK ausweist. Doch darauf wollen erfahrungsgemäss viele Arbeitgeber:innen bei den Verhandlungen nicht eingehen. Eine weitere Schwierigkeit war der anhaltende Spardruck, der auf den Verkehrsunternehmen lastet. Geholfen hat, dass der Arbeitsmarkt nach wie vor ziemlich angespannt ist, vor allem in handwerklichen Berufen.» Zwar hat die SBB neulich kommuniziert, dass die Zahl der Bewerbungen auf ihre Stellen in letzter Zeit stark gestiegen sei. «Das gilt aber nicht für die ganze SBB», stellt Michael Buletti klar. «Bei SBB Infrastruktur zum Beispiel bleibt der Mangel an Personal mit spezifischen Fachkenntnissen weiterhin ein grosses Problem.»

Ausgewählte Lohnresultate

SBB / SBB Cargo: Nach intensiven Verhandlungen konnte der SEV erreichen, dass die SBB dieses Jahr 1,5 % der Lohnsumme zur Finanzierung der Lohnaufstiege gemäss Lohnsystem bereitstellt. «Das ist ein wichtiger Schritt für all jene Kolleginnen und Kollegen, die sich im Lohnaufstieg befinden», kommentiert der für die SBB zuständige SEV-Vizepräsident Patrick Kummer. Für den SEV stand diesmal die Mittelbereitstellung für das Lohnsystem im Fokus, nachdem 2025 der volle Teuerungsausgleich erzielt wurde. Denn die SBB stellte damals für die individuellen Aufstiege gemäss Lohnsystem nur 0,7 % bereit statt der nötigen 1,1 % – nebst Teuerungsausgleich und Einmalzahlung.

Zwar forderte der SEV auch diesmal eine zusätzliche generelle Massnahme, die auch den Kolleginnen und Kollegen am Lohnmaximum einen direkten Mehrwert gebracht hätte. Das wollte die SBB aber nicht, und ein Schiedsgerichtsverfahren hätte kaum zu einer zusätzlichen generellen Massnahme geführt, sondern lediglich das Verfahren verlängert. Deshalb hiessen die Delegierten im GAV-Ausschuss des SEV das Lohnresultat gut, das rund drei Vierteln der SBB-Mitarbeiter:innen eine spürbare finanzielle Verbesserung bringt. Die Mitarbeiter:innen am oder über dem Lohnmaximum (rund ein Viertel) haben immerhin 2025 den vollen Teuerungsausgleich erhalten.

SBB Cargo International: In den letzten Monaten waren strukturelle Anpassungen nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Stabilität des Unternehmens zu sichern. Gründe waren und sind das generell schwierige wirtschaftliche Umfeld für die Güterverkehrsbranche, Baustellen auf der Nord-Süd-Achse und das Ende der Rollenden Landstrasse Ende 2025. Statt einer generellen Lohnerhöhung wurde darum eine andere Form der Anerkennung gewählt: Alle Mitarbeiter:innen erhalten einmalig einen zusätzlichen Ferientag und jene mit Zeiterfassung einen zusätzlichen Ruhetag.

BLS: Generell gibt es für alle 0,2 % Teuerungsausgleich. Zudem werden 0,4 % der Lohnsumme für eine Einmalprämie von 400 Franken eingesetzt, die dem Beschäftigungsgrad entsprechend mit dem Dezemberlohn 2025 ausbezahlt wurde. Für individuelle Erhöhungen gemäss Lohnsystem, wie im GAV vorgesehen, fliessen 0,9 %. Somit steigt die Lohnsumme insgesamt um 1,5 %. Kommentar von SEV-Gewerkschaftssekretärin Katrin Leuenberger: «Mit dem Teuerungsausgleich wurde eine generelle und somit nachhaltige Lohnerhöhung für alle GAV-Mitarbeiter:innen erreicht. Natürlich forderten wir mehr und haben intensiv verhandelt. Die BLS betonte, dass BLS Cargo in gröberen Schwierigkeiten steckt, was Auswirkungen aufs Konzernergebnis haben wird. Ausserdem bleibt der finanzielle Druck seitens der Politik weiterhin hoch. In diesem Kontext ist das Resultat akzeptabel und darf sich mit gesamthaft 1,5 % auch im Branchenvergleich sehen lassen.»

Südostbahn: Erhöhung der Lohnsumme um 1,25 %, wovon 0,7 % für die Erfüllung des Lohnsystems. Zudem steigt die Lohnsumme um 0,33 % für Mitarbeiter:innen mit Funktionswechsel und Fördermassnahmen. Ausserdem gibt es eine Einmalprämie von 250 Franken bei 100 %-Pensum bzw. entsprechend Pensum. Hinzu kommt die Erhöhung der Zeitgutschriften für Gewerkschaftsarbeit.

Rhätische Bahn: 1,2 % individueller Aufstieg fürs Lohnsystem, Anerkennungsprämie von 500 Franken für Pensen von 51–100 %, 250 Franken für Pensen von 21–50 %, für die übrigen 100 Franken. Zurzeit steht die Abstimmung der SEV-Mitglieder zum Resultat noch aus.

Matterhorn Gotthard Bahn (MGB): 1,2 % der Lohnsumme für individuelle Aufstiege, Einmalprämie von 500 Franken brutto bei Beschäftigungsgrad > 50 %, bei 50 % und tiefer 250 Franken; Anpassung der Sonntagszulage von 11 auf 12 Franken / Stunde, Erhöhung der Nachtdienstzulage von 6.70 auf 7 Franken / Stunde.

Aargau Verkehr AG: 1,05 % Reallohnerhöhung; 0,95 % individuelle Stufenanstiege; für ausserordentlichen Dienstantritt neu 50 Franken (bisher 40); Rückzahlung des Überschusses der Krankentaggeldversicherung an die Mitarbeitenden.

Appenzeller Bahnen: 1 % individuell für den Lohnaufstieg und 300 Franken Bonus für alle unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

STI Bus AG (Verkehrsbetriebe Thun): Individuelle Aufstiege und Beförderungen gemäss Lohnsystem. Der geforderte Teuerungsausgleich (Referenzmonat Oktober = 0,1 %) wurde nicht gewährt, wird bei den nächsten Lohnverhandlungen berücksichtigt. Neu werden ab 1.1.2026 die Sonntagszulagen für jede am Sonntag gearbeitete Zeit gewährt, die Mehrkosten (ca. 18 000 Franken) trägt die STI. Zudem wird das Wochenende vor den Ferien grundsätzlich «frei» garantiert, falls gewünscht.

CGN (Lac Léman): 0,5 % generell für Teuerung und Anstieg der Krankenkassenprämien, 2,3 % individuell gemäss Lohnsystem.

Swiss: Generelle Basislohnerhöhung um 1 % bzw. mind. 60 Franken (mal 13) pro Vollzeitstelle; alle Salärbänder inkl. Lohnkurven Technik werden entsprechend angehoben, wie auch weitere Vereinbarungen und Dokumente. Zusätzlich 0,5% für individuelle Anpassungen. Kommentar von SEV-Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn: «Während wir die Situation und Zukunft der Swiss als durchaus stabil erachten, macht die Swiss Unsicherheiten, Gewinnrückgang und Sparauflagen des Mutterkonzerns geltend. Entsprechend war unsere Lohneingabe höher als das Resultat. Doch das Resultat lässt sich in der Schweizer Lohnrundenlandschaft sehen und hat mit dem Sockelbetrag von 60 Franken eine soziale Komponente. Unser Widerstand bei den gescheiterten Lohnverhandlungen für das Jahr 2024 zeigt doch erste Früchte: Der Verhandlungston hat sich verändert.»

Gesamtbewertung

In Anbetracht der erwähnten Umstände (tiefe Teuerung vereinfacht Lohnverhandlungen nicht, Unternehmen stehen unter Kostendruck) bewertet Michael Buletti die SEV-Abschlüsse insgesamt als akzeptabel, insbesondere im Vergleich mit den anderen Branchen: Dort sind die meisten Abschlüsse deutlich unter einer Lohnsummenerhöhung von 1,5 % geblieben, wie sie bei der SBB, der BLS oder der Swiss erzielt wurde. Allerdings sind Abschlüsse mit unterschiedlichen Anteilen von individuellen und generellen Erhöhungen nur bedingt vergleichbar. «Gesamtarbeitsverträge mit Lohnsystemen, in denen die Lohnentwicklung klar geregelt ist, wie sie in unseren Sozialpartnerschaften oftmals die Regel sind, sind sicher besser als GAV, die lediglich einen Mindestlohn enthalten», sagt Michael Buletti.

Aufgelaufene Teuerung

Ein Problem bleibt bestehen: Die in den Jahren vor 2025 aufgelaufene Teuerung konnte in den meisten Unternehmen noch nicht voll ausgeglichen werden. Das ist ein allgemeines Problem, wie eine Statistik des SGB zeigt: 2016 bis 2024 sind die mittleren Löhne (ohne Kaderfunktion) in der Schweiz im Schnitt aller Branchen real um 0,6 % gesunken, im Segment «Landverkehr» (das aber nicht nur den öffentlichen Verkehr umfasst) sogar um 2 %. «Wir müssen uns überlegen, wie wir den in der Vergangenheit entstandenen Reallohnverlust aufholen können», sagt Michael Buletti. Dafür wird laut SEV-Präsident Matthias Hartwich im nächsten Herbst wohl auch der SEV eine verstärkte Mobilisierung ins Auge fassen müssen. Denn der Spardruck auf die Verkehrsunternehmen dürfte anhalten, was die kommenden Lohnverhandlungen nicht vereinfacht.

Markus Fischer

Lohnverhandlungen beim SEV generell

Dass der SEV jährlich Lohnverhandlungen mit den Verkehrsunternehmungen führt, ist in der Regel auf eine entsprechende Klausel in den jeweiligen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zurückzuführen. Je nach Unternehmen sind darin auch Kriterien vereinbart, die den Lohnverhandlungen zugrunde liegen, wie etwa die Berücksichtigung der Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens oder der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt.

Diese Kriterien sind bei der Lohnforderung zu berücksichtigen. Die Lohnforderungen des SEV werden von Mitgliederversammlungen oder in grösseren Unternehmen von Gremien, bestehend aus delegierten Mitgliedern, aufgestellt. Beispielsweise bei der SBB ist dies der GAV-Ausschuss mit Delegierten aus allen SBB-Unterverbänden, bei der BLS der Zentralvorstand BLS. Die Lohnforderungen werden den zuständigen Gewerkschaftssekretär:innen als Mandat übergeben und beim jeweiligen Unternehmen im Vorfeld der Verhandlungen eingegeben. Nach meistens mehreren Verhandlungsrunden zwischen den Sozialpartnern kann denselben Mitgliederversammlungen oder Gremien oftmals ein Resultat zur Genehmigung (oder Ablehnung) vorgelegt werden. Manchmal stimmt die Gesamtheit der betroffenen SEV-Mitglieder über ein Resultat ab.

Sehr selten kommt es vor, dass sich die Sozialpartner nicht auf ein Resultat einigen können. In diesem Fall sehen viele GAV die Möglichkeit vor, ein Schiedsgericht anzurufen, das einen Vorschlag zur Einigung erstellt oder auch eine verbindliche Entscheidung fällt.