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Lohnstreit bei Swissport

SEV-GATA ruft Einigungsamt an

Die Mitarbeitenden von Swissport Zürich haben für 2024 keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten. Weil sie diesen dringend benötigen und weil die Finanzzahlen des Unternehmens zeigen, dass dieses den vollen Ausgleich wirtschaftlich verkraften kann, ruft nun SEV-GATA – die Luftverkehrsabteilung des SEV – zusammen mit den beiden anderen Sozialpartnern von Swissport Zürich das kantonale Einigungsamt als Schiedsgericht an.

Das Swissport-Personal verdient grösstenteils 4000 bis 5000 Franken pro Monat und braucht somit den vollen Teuerungsausgleich. Foto: © Swissport.

Bei den Lohnverhandlungen im Dezember wollte Swissport nur den im GAV garantierten minimalen Ausgleich von 80 % der Teuerung gewähren – das heisst 1,76 % statt des vollen Ausgleichs von 2,2 % am Stichtag 31. Oktober 2023.

Petition nicht erhört

Daraufhin lancierte SEV-GATA zusammen mit dem VPOD und dem Kaufmännischen Verband Ende Jahr eine Petition, die den vollen Teuerungsausgleich und zudem eine Prämie von 1000 Franken forderte. Trotz über 1300 Unterschriften von Mitarbeitenden und Angehörigen lehnte die Swissport-Leitung aber den vollen Teuerungsausgleich weiterhin ab und gewährte lediglich eine Prämie von 500 Franken.

Voller Teuerungsausgleich tragbar

Doch die Finanzzahlen, die die Leitung Ende April den Gewerkschaften präsentiert hat, zeigen, dass Swissport den vollen Teuerungsausgleich verkraften kann. Somit hat die Leitung gegen den GAV-Artikel 3.2 lit. d verstossen, der verlangt, dass bei den jährlichen Gesprächen über die Anpassung der Löhne «neben den Lebenshaltungskosten die gesamt- und die betriebswirtschaftlichen Umstände miteinbezogen» werden müssen. Denn die Mitarbeitenden, die grösstenteils 4000 bis 5000 Franken pro Monat verdienen, sind angesichts der gestiegenen Krankenkassenprämien, Mieten, Energiepreise und sonstigen Lebenskosten dringend auf den vollen Teuerungsausgleich angewiesen. Und Swissport kann diesen bezahlen.

Doch Swissport will darüber nicht mehr diskutieren. Deshalb rufen die Gewerkschaften nun das Einigungsamt des Kantons Zürich an, das im GAV bei Streitfällen über die Auslegung und die Anwendung des GAV als Schiedsgericht vorgesehen ist.

Markus Fischer