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AAGU

Die Mitglieder haben dem GAV von Auto AG Uri zugestimmt

Nach intensiven Verhandlungen konnte der SEV mit der Auto AG Uri (AAGU) eine Einigung über den neuen GAV 2025 erzielen.An ihrer Versammlung vom 7. November in Erstfeld stimmten die Mitglieder der SEV-VPT-Sektion AAGU dem neuen GAV zu. Wer nicht teilnehmen konnte, gab seine Stimme in einer personalisierten Online-Abstimmung ab. Schliesslich wurde der Sektionsvorstand erneuert: Gewählt wurden Sonja Arnold als Präsidentin sowie Sandra Zurfluh und Silvia Bunschi als weitere Mitglieder des Vorstands.

Eines der zentralen Ergebnisse der GAV-Verhandlungen ist die Einführung einer betrieblichen 5-Tage-Woche. Eine Neuerung, die den Mitarbeitenden mehr Planungssicherheit und eine bessere Work-Life-Balance ermöglichen soll. Auch die Zahl der garantierten arbeitsfreien Tage wird dadurch erhöht. Weiter macht der neue GAV eine klare Unterscheidung zwischen Mehr- und Überzeit und regelt die jeweilige Entschädigung. Auch die Zulagen für Früh- und Spätdienste wurden angepasst und die Ausgleichstageregelung verbessert: Künftig dürfen gekürzte Ausgleichstage (22 Stunden) nur in Verbindung mit einem Ruhetag zugeteilt werden. Auch dürfen Dienstschichten neu nur noch auf 13,5 Stunden verlängert werden, sofern aufgrund unvorhersehbarer Einsätze erforderlich und mit den Mitarbeitenden abgesprochen. Ein weiterer wichtiger Punkt der Verhandlungen war die Ruheschicht. Diese kann künftig – nur in Absprache mit den Mitarbeitenden – noch einmal zwischen zwei dienstfreien Tagen auf 9 Stunden verkürzt werden. Nicht abschliessend geregelt werden konnte das Thema Dienstorte; es wurde in den Verhandlungen fallengelassen.

Insgesamt ist die SEV-Verhandlungsdelegation zufrieden mit dem erzielten Ergebnis. «Das Verhandlungsresultat bringt für die Mitarbeitenden einige Verbesserungen», sagt SEV-Gewerkschaftssekretärin Regula Pauli. Das sehen auch die SEV-Mitglieder so, die den GAV mit grosser Mehrheit angenommen haben. Vorbehältlich der Zustimmung des AAGU-Verwaltungsrats tritt der neue GAV per 1. Januar 2025 in Kraft.
 

Eva Schmid