Lohnverhandlungen
Aussergerichtliche Einigung mit der Zentralbahn
Der Termin des Schiedsgerichts vom 2. Mai 2024 stand fest, die Vorbereitungen waren auf Kurs. Noch vor diesem finalen Verhandlungstermin ersuchte Michael Schürch, Geschäftsführer der Zentralbahn, den SEV um ein Vieraugengespräch, um Möglichkeiten für eine Einigung auszuloten. Dies ist gelungen! Es konnte eine für beide Seiten annehmbare, «aussergerichtliche» Einigung erzielt werden.
Damit haben die Verhandlungspartner Hand geboten, um die festgefahrene Verhandlungssituation zu deblockieren. Die Diskussion und der Entscheid im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens entfallen.
Der SEV begrüsst die Einigung, hätte doch der Gang ans Schiedsgericht auch einige Unbekannte mit sich gebracht. «Es ist sehr ungewiss, ob der Entscheid des Schiedsgerichts wirklich besser ausgefallen wäre als der nun verhandelte Konsens», gibt der zuständige SEV-Gewerkschaftssekretär Toni Feuz zu bedenken. Die vereinbarten Lohnmassnahmen umfassen nebst den individuellen Aufstiegen auch mehr als den vom SEV geforderten Teuerungsausgleich 2023 sowie eine Einmalprämie von 1000 Franken (für Mitarbeitende ab einem Beschäftigungsgrad von 51%) resp. 500 Franken (für Lernende und Mitarbeitende mit BG bis 50%). Die Prämie ist aufgrund der Verhandlung durch den SEV so fix geregelt und wird nicht weiter an den Beschäftigungsgrad angepasst. Die Lohnmassnahmen werden rückwirkend per 1. Mai 2024 umgesetzt.
«Diese Einigung zeigt, dass in einer funktionierenden und gelebten Sozialpartnerschaft auch in herausfordernden Situationen Lösungen gefunden werden können», ist Toni Feuz überzeugt. «Mit dieser Erkenntnis werden wir auch die laufenden Gespräche zu den GAV-Verhandlungen in Angriff nehmen.»
Die Lohnverhandlungen 2023 mit der Zentralbahn sind damit abgeschlossen. Als nächstes wird der SEV versuchen, frischen Wind in die zuletzt festgefahrenen GAV-Verhandlungen zu bringen.