Regionaler Personenverkehr
Vernehmlassungsantwort des SEV zum RPV
Der Bundesrat hat Ende 2020 einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des Regionalen Personenverkehrs (RPV) für 2022–2025 in die Vernehmlassung gegeben. Der SEV ist mit den Regierungsvorschlägen nur teilweise zufrieden.
Der SEV begrüsst die Anwendung des Instruments des Verpflichtungskredits (anstelle eines unverbindlicheren Zahlungsrahmens) zur Finanzierung des RPV für weitere vier Jahre. Diese Art der Beteiligung des Bundes schafft die gerade in der jetzigen Zeit für alle Beteiligten nötige Planungssicherheit. Letztere wird allerdings durch die geplante Angebotsbestellung für zunächst nur zwei Jahre unnötig gemindert. Eine einmalige Bestellung über die ganze vierjährige Periode des Verpflichtungskredits wäre im Sinne einer weiteren Erhöhung der Planungssicherheit klar zu bevorzugen.
Was den vorgeschlagenen Finanzrahmen von 4398 Millionen betrifft, ist dessen Steigerung von voraussichtlich fast 400 Mio. im Vergleich zur Periode 2018–2021 zunächst positiv zu beurteilen. Diese Erhöhung erlaubt es, im RPV wichtige Angebotsverbesserungen umzusetzen und bei einigen Transportunternehmen neues Rollmaterial zu beschaffen. So entfallen gemäss erläuterndem Bericht fast 40 %der geplanten Abgeltungssteigerungen auf das Rollmaterial.
Der Ausbau des Finanzrahmens ist allerdings in mehrerlei Hinsicht zu relativieren:
- Im Zeitraum 2007–2019 nahmen die Abgeltungen jährlich durchschnittlich um 2,2 % zu, in der Periode 2022–2025 sollen sie jedoch nur um durchschnittlich 1,95 % steigen.
- Die konstant gebliebene Unterstützung von 5 Millionen für «Innovationen zur Verbesserung der Effizienz und Qualität im RPV» ist unseres Erachtens deutlich zu tief bemessen.
- Um erwarteten Erhöhungen der nötigen Abgeltungen für die bis anhin nicht in die Bedarfsumfrage eingebundenen Unternehmen gerecht zu werden, geht das Bundesamt für Verkehr weiterhin von einer durchschnittlichen Zunahme der gesamten Abgeltungen von einem Prozent pro Jahr aus. Warum das BAV keine höhere Zunahme vorsieht, ist nicht nachvollziehbar, soll doch neu auch die Beschaffung von Fahrzeugen unterstützt werden, die weniger oder keine fossilen Treibstoffe verbrauchen.
- Es ist unverständlich, dass der Bundesrat mit seinem vorläufigen Beschluss nicht einmal den vom BAV eruierten Abgeltungsbedarf anerkennt. Denn dieser läge bei gesamthaft 4462 Millionen anstelle der veranschlagten 4398 Millionen.
- Zudem unterstützt der SEV die Forderung des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV), dass in einem separaten Artikel des Bundesbeschlusses die spätere Finanzierung der coronabedingten Verminderung von Nachfrage und Ertrag in den Jahren 2022–2025 verbindlich in Aussicht gestellt werden muss.
Daniela Lehmann, Koordinatorin Verkehrspolitik SEV