Schifffahrt in Not
SEV fordert Bundeshilfe auch für die URh
Die Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) hat letztes Jahr wie alle Schiffsbetriebe unter der Coronakrise gelitten. Ihr Personal war insgesamt sechs Monate in Kurzarbeit, und die Einnahmeausfälle haben die Unternehmung in eine sehr schwierige finanzielle Lage gebracht. Trotzdem hat die URh bisher vom Bund, abgesehen von den Kurzarbeitsentschädigungen, keine Unterstützung erhalten.
Zwar hat das Parlament im letzten Herbst Coronahilfen für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und des touristischen Verkehrs beschlossen. Doch die URh fällt juristisch unter keine dieser beiden Kategorien: Ihr Angebot ist kein bestellter Regionaler Personenverkehr, aber auch kein rein touristischer Verkehr, weil sie einen kantonalen Leistungsauftrag hat. «Damit die URh solche Coronahilfen erhielte, müsste der Artikel 28a des Personenbeförderungsgesetzes angepasst werden», erklärt Edith Graf-Litscher, SEV-Gewerkschaftssekretärin und Nationalrätin (SP/TG).
Ein rascherer Weg wäre ihr Zugang zu den im Covid-19-Gesetz vorgesehenen Härtefallentschädigungen. Doch zurzeit verbietet die Covid-19-Härtefallverordnung Beiträge an Unternehmen, an deren Kapital Bund, Kantone oder Gemeinden insgesamt zu mehr als 10 % beteiligt sind. Und an der URh sind der Kanton Thurgau zu 15,3 % und der Kanton Schaffhausen zu 17,6 % beteiligt … Daher fragte Edith Graf-Litscher zusammen mit Nationalrat Thomas Hurter (SVP/SH) den Bundesrat an, ob dieser Ausschluss von Unternehmen mit Minderheitsbeteiligungen der öffentlichen Hand wirklich gerechtfertigt ist, und ob dies nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Die Antwort des Bundesrats stand bei Redaktionsschluss noch aus.
Markus Fischer