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SBB / SBB Cargo

Sicherheit und Stabilität haben Vorrang

Der SEV hat den letzten, etwas abgeschwächten Forderungen der SBB zu den personalrelevanten Sparmassnahmen zugestimmt und im Gegenzug die Zusicherung erhalten, dass der bestehende GAV SBB um drei Jahre – bis 2025 – verlängert wird. In einer Zeit, in der niemand sagen kann, ob oder wann sich der öffentliche Verkehr von der Coronakrise erholen wird, ist dies ein Markstein für die Sicherung der Arbeitsplätze. Eine Neuverhandlung des GAV im 2021 hätte mit Sicherheit den Contrat social – also das Verbot der Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen – aufs Spiel gesetzt. Bei SBB Cargo werden die Sparmassnahmen in einer weiteren Verhandlungsrunde diskutiert.

Der GAV SBB wird um drei Jahre verlängert – im Gegenzug zu (abgeschwächten) Sparmassnahmen beim Personal wegen der Covid-Krise.

Die Delegierten der GAV-Konferenz haben sich mit ihrem Entscheid – der von der SBB akzeptiert wurde – für das Äusserste, was an planbarer Stabilität möglich ist, entschieden. Dies ist für das Personal von sehr hohem Wert. Denn die aktuelle Situation ist von hoher Unsicherheit bezüglich Erholung des öV geprägt, wie auch die gesamte wirtschaftliche Situation in vielen Branchen verheerende Folgen haben wird – auch im besten Fall einer baldigen Beendigung der Pandemie. Die Finanzlage der SBB ist zwar besser als jene anderer Branchen, aber auch sie musste massive Ertragseinbussen verzeichnen, was kurzfristig jede GAV-Verhandlung massiv belastet hätte. Angriffe auf weitere Arbeitsbedingungen, nicht nur auf die Lohnentwicklung, wären mit Sicherheit gekommen. Diese Laufzeitverlängerung des GAV setzt nun stattdessen ein starkes Signal für die Mitarbeitenden der SBB und gibt ihnen Stabilität, Sicherheit und Perspektive auf mehrere Jahre hinaus. 

Was bleibt, ist der Verzicht auf mehr als die Hälfte der Lohnanstiege für einen Teil der Mitarbeitenden, und zwar vorab der Jüngeren. Ihr Ärger ist verständlich, tragen sie doch einseitig die grössere Last bei den Sparmassnahmen. Dazu haben uns einige von ihnen bereits vorgerechnet, wie hoch ihr Verlust bis zum Ende der Berufslaufbahn sein wird. Diese Rechnung geht aber von einer Stabilität aus, die nicht berücksichtigt, dass sich nicht nur die Umstände – wie beispielsweise aktuell mit Corona – rasch ändern können. Sondern auch, dass Lohnaufstiege aus anderen Gründen wie etwa Krankheit oder Mutterschaft ausgesetzt werden. Und sie berücksichtigt nicht, dass im Zeitablauf auch Ergebnisse möglich sind, die positive Auswirkungen auf die Löhne haben können. Das Leben, und dazu gehört das Arbeitsleben, ist nur begrenzt planbar, im Positiven wie auch im Negativen. 

Die Vereinbarung im Detail

  • Individuelle Lohnmassnahmen (ILE): 0,3 Prozent der Lohnsumme der SBB werden für den Aufstieg der Mitarbeitenden in den GAV-Anforderungsniveaus A bis I genutzt (anstatt 0,9 Prozent für alle Mitarbeitenden).
  • Zusatzeinheit für schnelleren Aufstieg: Auf die Zusatzeinheit für einen schnelleren Aufstieg für Mitarbeitende im 1. und 2. Drittel gemäss Beschluss anlässlich der letzten GAV-Verhandlungen wird verzichtet.
  • Einmalige Leistungsanteile (ELA): Auf die Ausschüttung von einmaligen Leistungsanteilen (bei Gesamtergebnis A oder B in der Personalbeurteilung 2020) wird 2021 verzichtet.
  • Auszahlung einer ausserordentlichen Einmalprämie im Jahr 2021: Mitarbeitende mit GAV-Vertrag der SBB, deren Anstellungsverhältnis ununterbrochen seit mindestens dem 1. Juli 2020 läuft und welches am 31. Mai 2021 noch immer besteht, erhalten im Jahr 2021 eine Einmalprämie:
    • Für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 50% und mehr: CHF 200.00
    • Für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad bis und mit 49%: CHF 100.00
  • Es werden keine Ferientage gestrichen für das Jahr 2021.

Die Umsetzung der Lohnmassnahmen sowie die Auszahlung der Einmalprämie erfolgt im Mai 2021.

Am 26. Januar findet eine letzte Verhandlungsrunde mit SBB Cargo statt. Dann entscheidet sich, ob ein Resultat zustande kommt, oder der Gang ans Schiedsgericht doch noch nötig wird. Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen wird im Februar eine (Online-) GAV-Konferenz SBB Cargo stattfinden.

Chronologie der Verhandlungen

Die Ausgangslage war zu Beginn der Verhandlungen über die Sparmassnahmen im August noch eine andere. Man rechnete mit einer baldigen Erholung der Frequenzen und der Rückkehr zum Normalbetrieb. Entsprechend hat die GAV-Konferenz im August klar entschieden, dass eine Kürzung der Aufstiege bei den Löhnen ein komplett falsches Signal gebe, haben die Mitarbeitenden der SBB doch während des Lockdown unter teilweise sehr schwierigen Bedingungen gearbeitet. Zudem trifft diese Massnahme nur etwa die Hälfte der Mitarbeitenden und just jene, auf die die SBB in den kommenden Jahren angewiesen ist.

Der SEV hat deshalb eine harte Haltung eingenommen, auch noch, als klar wurde, dass die zweite Coronawelle die Hoffnung auf eine baldige Rückkehr zum Normalzustand zerschlug. Denn unter anderem war die SBB nicht bereit, das von uns geforderte Opfer der Topkader zu beziffern oder auch nur klare Angaben zu machen, ob es proportional sein würde. Der SEV vertrat ganz klar die Haltung, dass wenn Mitarbeitende auf etwas verzichten müssen, ihre Vorgesetzten mit einem entsprechenden Verzicht vorangehen.

Entsprechend scheiterten die Verhandlungen und sowohl die SBB als auch SBB Cargo haben das Schiedsgericht angerufen.

Neues Angebot des SEV

Das Scheitern der Verhandlungen bedeutete GAV-Verhandlungen im 2021, denn der laufende GAV ist per Mai 2022 kündbar. Eine Verlängerung, das hat die SBB immer wieder betont, komme nur in Frage, wenn sowohl Sparmassnahmen als auch Lohnsystem zufriedenstellende Ergebnisse zeitigen würden. Dass wir beim Schiedsgericht – sofern es denn darauf eintreten würde – unsere Haltung durchbringen würden, war kaum denkbar, wir würden also Federn lassen müssen.

Die GAV-Konferenz vom 18. Dezember – die erste in der Geschichte des SEV, die digital durchgeführt wurde – hat diese Situation intensiv diskutiert. Und ist zum Schluss gekommen, der SBB nochmals ein Angebot zu machen. Denn es zeichnet sich überdeutlich ab, dass die finanzielle Lage der SBB im ersten Halbjahr 21 eher schlechter sein würde, als noch im August zuvor, was für GAV-Verhandlungen eine äusserst schwierige Ausgangslage sein würde. Der SEV und nach ihm auch die anderen Personalverbände haben entschieden, auf die Forderungen der SBB einzugehen, unter der Bedingung, dass der GAV um drei Jahre verlängert würde. Und damit das Kündigungsverbot aus wirtschaftlichen Gründen bis 2025 gesichert wäre. Dies ohne abzuwarten, wie die Verhandlungen zum Lohnsystem ausfallen würden.

Am 18. Januar konnte die Vereinbarung finalisiert werden und die SBB wird die Klage vor dem Schiedsgericht zurückziehen.

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Kommentare

  • Eugenio Tura

    Eugenio Tura 20/01/2021 13:54:37

    Herzlichen Dank an alle Beteiligten für das erreichte Resultat in diesen schwierigen Umfeld.

  • Brun Roman Michel

    Brun Roman Michel 15/02/2021 01:04:57

    Herzlichen Dank an Alle Beteiligten, Delegierten SBB SEV mit Ihnen Transfer und Kvöv, dass die Jungen im Aufstieg nachhaltig die Verlierer sein werden. Dafür haben Sich die Delegierten im Maximalen Lohnband noch sich selber ein kleiner Bonus von 100 bis 200 CHF zugesprochen, Sehr Sozial. Ich weiss es ist für alle. Doch die Differenz vom 0.3% bis 0.9% sind ein vielfaches von den 100 oder 200 CHF. Verraten und Verkauft.