SEV-Erfolg bei der Zugreinigung

Erschwerniszulage wird weiter ausbezahlt

Die Leitung Zugbereitstellung des Personenverkehrs SBB wollte für die Mitarbeitenden der Zugreinigung die Arbeitserschwerniszulage – besser bekannt als «Schmutzzulage» – für das Reinigen von WCs und für das Ablaugen von Graffitis ab Anfang dieses Jahres streichen. Gegen diesen unverständlichen, inakzeptablen Angriff auf die tiefsten Einkommen bei der SBB hat der SEV bei der Leitung Zugbereitstellung sofort interveniert. In einer weiteren Phase hat er den Konflikt auf eine höhere Unternehmensebene eskaliert und publik gemacht.

Nach zwei Verhandlungsrunden, nun mit dem Leiter Bahnproduktion und dem Leiter des Geschäftsbereichs Kundenbegleitung und Cleaning (KBC), ist letzte Woche eine Lösung für das Jahr 2019 gefunden worden. Wie die Erschwerniszulage ab dem Jahr 2020 ausbezahlt werden soll, ist Gegenstand weiterer Verhandlungen, die bis September abgeschlossen werden sollen. Ein vom SEV mitunterzeichnetes Schreiben der SBB an die Mitarbeitenden Cleaning und Rangier mit Cleaningtätigkeiten erklärt den Inhalt der Vereinbarung wie folgt:

Liebe Mitarbeitende

Im Juli 2019 werden die Erschwerniszulagen für das Jahr 2019 ausbezahlt. Dies betrifft die Reiniger und Rangierer mit Reinigungsleistungen «Reinigen von WC in Reisezugwagen» sowie «Ablaugen von Graffitis an Fahrzeugen innen und aussen».

Wie bereits kommuniziert wurde, sind die SBB und die Gewerkschaft SEV in den letzten Wochen zusammengesessen und haben eine Lösung für 2019 vereinbart. Grundsatz dabei ist, dass Ihr als Mitarbeitende für die anspruchsvolle und wichtige Arbeit nicht weniger als bisher ausbezahlt erhaltet. Da die Daten nicht mehr in den Tourenplanungen hinterlegt sind, können wir die Zulagen in 2019 nicht mehr für jeden Mitarbeitenden einzeln berechnen. Deshalb haben wir gemeinsam beschlossen, jedem Mitarbeitenden die Zulagen gemäss den persönlichen Ansprüchen aus den Vorjahren auszuzahlen.

  • Dies bedeutet für jeden Mitarbeitenden, dass er/sie den höheren Betrag aus dem Jahr 2017 oder 2018 erhält. Mindestens werden 10 CHF ausbezahlt.
  • Mitarbeitende, die erst seit diesem Jahr berechtigt sind für die Zulagen, erhalten den Durchschnitt ihrer Kollegen aus dem Jahr 2018.
  • Mitarbeitende, die erst seit 2019 im Unternehmen sind, erhalten ebenfalls den Durchschnitt entsprechend der Anzahl Arbeitsmonate und Beschäftigungsgrad.
  • Für Sonderfälle werden wir zusammen mit dem SEV im September individuelle Lösungen finden

Für eine nachhaltige Lösung der Auszahlung von Erschwerniszulagen ab 2020 werden die SBB und die Gewerkschaften bis im Herbst eine gemeinsame, faire Lösung verhandeln. Für Fragen stehen Euch Eure Teamleitenden gerne zur Verfügung.

Wir bedanken uns herzlich bei Euch allen für Euren täglichen grossen Einsatz für saubere Züge für unsere Kundinnen und Kunden.

Es geht nicht nur ums Geld

Editorial von Manuel Avallone, Vizepräsident SEV

Am 1. Februar 2019 teilte die Leitung Zugbereitstellung des Personenverkehrs SBB dem Personal mit, dass sie nicht verpflichtet sei, für das Reinigen von WCs eine Arbeitserschwerniszulage zu bezahlen. Diese werde seit Anfang Jahr nicht mehr automatisch erfasst. Sobald das weitere Vorgehen definiert sei, werde informiert.

Dem SEV, der sofort intervenierte, sagte die SBB ungeschminkt: Die Mitarbeitenden der Zugreinigung sollten die «Schmutzzulage» von CHF 1.45 pro Stunde für das Reinigen von WCs nicht mehr erhalten, und auch nicht für das Ablaugen von Graffitis. Begründung: Diese Tätigkeiten seien in den Anfang 2018 geänderten Stellenbeschrieben erfasst. Damit gehörten diese Tätigkeiten zum Aufgabengebiet und seien somit keine Arbeitserschwernis. Ihre Abgeltung sei mit der Zuordnung der Mitarbeitenden zu einem Anforderungsniveau berücksichtigt.

Diese fragwürdige Regel hat die SBB aber einseitig in die Weisung P 142.5 geschrieben, und der SEV ist damit überhaupt nicht einverstanden. Es geht nicht an, dass die SBB mit solchen Tricks wohlberechtigte Vergütungen streicht. Das Reinigen von WCs und das Ablaugen von Graffitis sind auf jeden Fall Tätigkeiten, «bei denen das Personal einer übermässigen Beschmutzung ausgesetzt ist oder die widerlich oder in anderer Weise besonders unangenehm sind». So definiert das nach wie vor gültige Reglement R 113.2 über die Vergütung für besondere Arbeitserschwernisse diesen Begriff.

Besonders stossend ist, dass die SBB hier ausgerechnet bei den Mitarbeitenden mit den tiefsten Löhnen sparen wollte, für die jeder Franken zählt. Die rund 510 Betroffenen sollten auf rund 200 000 Franken verzichten – obwohl die SBB letztes Jahr 568 Mio. Gewinn gemacht hat …

Der SEV wehrt sich hier auch gegen die Tendenz, dass sich die Chefetage nach dem Prinzip des Selbstbedienungsladens ihre Löhne erhöht und bei denen, welche die Dreckarbeit machen, mit «Schlaumeyereien» Zulagen streicht und sonst spart.

Die Intervention des SEV und die öffentliche Empörung über diesen Angriff auf die WC-Reiniger/innen haben nun zu einer vernünftigen Lösung für das Jahr 2019 geführt. Die SBB tut gut daran, auch für die kommenden Jahre zu einer Lösung Hand zu bieten, die die Mitarbeitenden als gerecht empfinden und die sie bei ihrer wichtigen Arbeit motiviert. Denn es geht bei dieser Zulage nicht nur ums Geld, sondern auch um hochverdiente Wertschätzung.