| Aktuell / SEV Zeitung

Rhätische Bahn

FAV RhB erneuert: die Eckpunkte stehen

Nicht ganz so lange wie bei der SBB, aber ebenfalls intensiv und kontrovers sind die Diskussionen zur Erneuerung des Firmenarbeitsvertrages (FAV) zwischen SEV, Transfair und der RhB gelaufen. Doch nun haben sich die Vertragspartner geeinigt und das Werk kann am 1. April 2019 in Kraft treten. Es bringt insbesondere eine Reduktion der Jahresarbeitszeit, einen beschleunigten Lohnanstieg für jüngere Mitarbeitende und die Möglichkeit, sich mehr Freizeit zu gönnen.

Insgesamt sind die RhB-Anstellungsbedingungen auf gutem Niveau weiter verbessert worden.

Eine Gesamtversammlung des SEV zu Beginn der Verhandlungen, drei FAV-Konferenzen, drei Verhandlungsrunden, zahlreiche Arbeitsgruppensitzungen und ebenso zahlreiche Sektions- und Gruppenversammlungen hat es gebraucht, damit der erneuerte FAV RhB zustande gekommen ist. Insgesamt hat sich der SEV fast ein Jahr lang darum bemüht, ein Verhandlungsresultat zu erreichen, das die Anstellungsverhältnisse seiner Mitglieder bei der RhB weiter verbessert und gleichzeitig bei allen Vertragsparteien mehrheitsfähig ist. Das mittlerweile von den Sektionsversammlungen und vom Verwaltungsrat der RhB abgesegnete Paket sieht folgende zentralen Punkte vor:

  • Die Anpassungen aus der Revision des Arbeitszeitgesetzes (AZG) werden mit dem neuen FAV auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt. Die Zuschläge für Auswärtspausen in den ersten 60 Minuten fallen weg. Für Auswärtspausen gilt neu ab der 61. Minute ein Zuschlag von 50% bzw. ab der 121. Minute ein Zuschlag von 100%. Im Betriebsdienst gilt zudem ein Zuschlag für Pausen am Dienstort von 50% ab der 121. Minute. Zudem werden beim fahrenden Personal die Nebenarbeitszeiten erhöht und in einer BAR festgehalten.
  • Die Jahresarbeitszeit wird von 2106 auf 2075 Stunden gesenkt.
  • Lohn: Dank einer überarbeiteten Lohnsteuerungstabelle beschleunigt sich die Lohnentwicklung für jüngere Mitarbeitende. Dieses Modell tritt schon auf den 1. April 2019 in Kraft. Bis ins Jahr 2021 gewährt die RhB die im neuen FAV hinterlegte individuelle Lohnentwicklung. Bis im April 2022 wird im Gegenzug auf generelle Lohnmassnahmen verzichtet, womit die Minimal- und Maximallöhne bis zu diesem Zeitpunkt unverändert bleiben.
  • Bereits ab dem 10. Dienstjahr wird eine Treueprämie ausgerichtet. Im Gegenzug wird die Treueprämie im 15. Dienstjahr halbiert. Die Treueprämie kann zudem neu auf Wunsch statt in Geld im vollen Umfang in Zeit bezogen werden. Die Bezugsdauer beträgt fünf Jahre.
  • Mit dem revidierten FAV werden neue, den Bedürfnissen der Mitarbeitenden entsprechende Arbeitszeitmodelle eingeführt, mit denen der oder die Mitarbeitende ab 1. Januar 2020 durch Lohnreduktion zusätzlich eine bis zwei Ferienwochen beziehen kann:
    Lohn 98% = + 1 Ferienwoche
    Lohn 96% = + 2 Ferienwochen
  • Der neue FAV garantiert ab Alter 60 einen Anspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrades auf 80%.

Wie geht es weiter?

Bis Anfang März wird auf Basis des ausgehandelten Gesamtpakets der neue FAV abschliessend redigiert und dann von den Verhandlungsparteien RhB, SEV und Transfair unterzeichnet. Bis zur offiziellen Vertragsunterzeichnung sollen zudem die BAR-Verhandlungen abgeschlossen sein.

Bewertung

Das Fazit der Verhandlungen fällt durchzogen aus. Insgesamt sind die Anstellungsbedingungen bei der RhB auf gutem Niveau weiter verbessert worden. Allerdings wird es sich erst in den kommenden Jahren weisen, wie sich die Anpassungen bei den Pausenregelungen/AZG insbesondere beim fahrenden Personal tatsächlich auf die Arbeitszeit auswirken. Entscheidend wird zudem sein, dass die Personalbestände so angepasst werden, dass sich die neuen Arbeitsmodelle auch umsetzen lassen. Dies wird nicht ohne zusätzliche Investitionen ins Personalbudget möglich sein. Eine bessere Balance von Arbeitszeit und Sozialleben wünschen sich gemäss der Mitarbeiterumfrage 2017 der RhB nämlich viele Angestellte.

Ebenfalls wird sich zeigen, ob die jetzt vorgenommene Beschleunigung des Lohnanstieges reichen wird, um die Abwanderung zu anderen Bahnunternehmungen zu stoppen. Ansonsten wird die RhB nicht um weitere Anpassungen herumkommen.

Peter Peyer