Diskriminierung bei der SBB: Rekurs beim Bundesgericht
Strafe wegen Schwangerschaft
Im Mai 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage einer SBB-Angestellten zurückgewiesen. Diese hatte wegen Lohndiskriminierung gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Darauf wurde beim Bundesgericht Rekurs eingelegt – das Urteil wird bald gefällt werden.
Unser Mitglied, eine Mitarbeiterin der SBB, hatte in den Jahren 2010 und 2014 Mutterschaftsurlaub. Diese Absenzen hatten negative Auswirkungen auf ihren Lohn, denn sie erhielt keine Lohnerhöhung. Das Unternehmen begründete dies damit, dass sie länger als sechs Monate abwesend gewesen sei, was eine korrekte Evaluation ihrer Leistung verunmöglicht habe. Die Zugbegleiterin fühlte sich diskriminiert und wandte sich an den SEV.
Das SBB-Reglement sieht vor, dass eine Person nach mehr als sechsmonatiger Absenz innerhalb eines Jahres keinen Anspruch auf eine Lohnerhöhung hat. Der Mutterschaftsurlaub ist jedoch nicht als Abwesenheitsgrund gelistet.
Negativer Entscheid der ersten Instanz im Mai
Im Mai 2016 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass seitens der SBB keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliege.
An dieser Stelle ist zu präzisieren, dass die Klägerin mehr als sechs Monate abwesend war, vier davon im Rahmen des Mutterschaftsurlaubs, doch auch einige Wochen aus anderen Gründen, die jedoch teilweise mit der Schwangerschaft zusammenhingen. Zum Beispiel im Jahr 2010 wurde die Betroffene von ihrer Arbeitspflicht befreit, weil sie ihren Beruf als Zugbegleiterin aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft nicht mehr ausüben konnte. Die SBB fand damals keine andere Tätigkeit für sie, die sie noch hätte ausüben können.
Rekurs beim Bundesgericht im September eingelegt
Weder die Gewerkschaft noch die Klägerin waren einverstanden mit dem Urteil: Im September wurde beim Bundesgericht in Lausanne Rekurs eingelegt. Es hat darüber noch nicht entschieden. Falls es ihn ablehnt, könnte die Klage noch an eine internationale Instanz weitergezogen werden.
Offensichtliche Diskriminierung einer Frau
Das erstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts behandelt Absenzen aufgrund einer Schwangerschaft gleich wie jene aufgrund von Krankheit. «Wenn der Mutterschaftsurlaub zu der sechsmonatigen Absenz gezählt wird, die eine Lohnerhöhung verhindert, dann handelt es sich um eine Diskriminierung der Frauen», erklärt Vincent Brodard, der im Rechtsschutzteam SEV für den Fall zuständig ist. Für Brodard widerspricht diese SBB-Regelung klar dem Artikel über den Mutterschaftsschutz im GAV. Genau wie der Mutterschaftsurlaub nicht an den Ferienanspruch geknüpft ist, darf er auch das Recht auf Lohnerhöhungen nicht beeinflussen.
Das Bundesgericht hat sich nun an das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann gewandt und wartet auf dessen Einschätzung des vorliegenden Falls. Der Entscheid des Bundesgerichts sollte in einigen Wochen oder Monaten vorliegen.
Henriette Schaffter/kt
Kommentare
Nani Moras 15/03/2017 11:33:15
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass das mühsam Erreichte aufmerksam und immer wieder verteidigt werden muss. Danke an die Betroffene für den Mut sich zu wehren (das ist nicht selbstverständlich) und den langen Atem sowie an den SEV für die Hartnäckigkeit.