Widerstand hat sich gelohnt
Neuer Firmenarbeitsvertrag bei Schifffahrt Untersee und Rhein
Die Verhandlungen der letzten Monate waren intensiv. Doch der Widerstand des Personals hat sich gelohnt. Der neue FAV der Schweizerischen Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) hat für das Personal nur leichte Einbussen zur Folge.
Ende September lehnte das Personal der URh einstimmig einen massiven Abbaukatalog ab, der ganz direkt auf Leistungen für das Personal zielte (Streichung von Ferientagen, massive Kürzung der Dienstaltersgeschenke, Wegfall Gratis-Abgabe GA, ungenügende Bezahlung von Wegzeiten etc.) Das Personal bewies Standhaftigkeit und liess sich von den Drohungen und Einschüchterungsversuchungen des Sanierers nicht beeindrucken.
Verhandlungsbereitschaft
Gleichzeitig betonten Personal und SEV immer wieder ihre Verhandlungsbereitschaft und den Willen, sich an der Sanierung der URh zu beteiligen. Das Personal wollte und will seinen Beitrag für eine gesicherte Zukunft des Unternehmens leisten. Im Verlauf der letzten Wochen zeichnete sich langsam aber sicher eine Verhandlungslösung ab. Statt einen komplett neuen FAV einzuführen (wie das die URh wollte), sollten am bisherigen FAV punktuelle Anpassungen vorgenommen werden. Mit dem Wechsel der Verhandlungsgrundlage war bereits ein wesentlicher Teil der ursprünglichen Verschlechterungsvorschläge der URh vom Tisch. Die verbleibenden Differenzen konnten in weiteren Verhandlungsrunden bereinigt werden. Am 21. Dezember erteilte schliesslich eine weitere Personalversammlung der URh ihren Segen zu einem neuen FAV. Dieser tritt schon auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Änderungen am FAV
Die wesentlichsten Änderungen am FAV betreffen die Zulagen für besondere Einsätze. Ein Teil davon wurde neu zusammengefasst, während andere entfallen. Die Pauschalgutschriften für Auf- und Abrüstzeiten werden aus dem FAV genommen. Stattdessen werden von Geschäftsleitungsvertretern in Abstimmung mit Personalvertretern die effektiv dafür notwendigen Zeiten bemessen und entschädigt. In diesen beiden Bereichen ist das Personal bereit, Einbussen in Kauf zu nehmen.
Ein weiteres Anliegen der URh war es, das bisherige Lohnsystem aus dem FAV zu streichen und die Lohnentwicklung komplett dem Gutdünken der Geschäftsleitung zu überlassen. Die ersatzlose Streichung eines Lohnsystems ist für den SEV eigentlich ein No go. In der speziellen Situation bei der URh konnten wir uns jedoch auf einen Kompromiss einigen. Das bisherige Lohnsystem wird zwar aus dem FAV gestrichen. Die Vertragsparteien haben sich aber dazu verpflichtet, im Verlauf des nächsten Jahres über die Einführung eines neuen Lohnsystems zu verhandeln. Aus Sicht des SEV ergibt sich daraus die Gelegenheit, die gesamte Lohnstruktur der URh einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Handlungsfreiheit gewonnen
Schliesslich akzeptierte die URh einen Antrag des SEV, die Friedenspflicht komplett aus dem FAV zu streichen. Nach den Erfahrungen der letzten Monate wurde diese Einschränkung des gewerkschaftlichen Handlungsspielraums als unangemessen beurteilt.
Felix Birchler, Regionalsekretär SEV