SBB-Sparprogramm Railfit 20/30
GAV-Ausschuss genehmigt Vereinbarung zu Berufsinvalidität und Risikobeiträgen
Die Vereinbarung, welche die Gewerkschaften letzte Woche mit der SBB zur Berufsinvalidität und zur Aufteilung der Risikobeiträge der Pensionskasse zwischen der SBB und ihren Mitarbeitenden ausgehandelt haben, ist heute Nachmittag vom GAV-Ausschuss des SEV klar genehmigt worden.
Was sieht die Vereinbarung mit der SBB vor?
- Die Berufsinvalidität bleibt bis 2022 unverändert bestehen. Danach kann die SBB nichts daran ändern, ohne vorher mit der Arbeitnehmerseite Gespräche zu führen. Die SBB-Leitung hatte die Vereinbarung zur Berufsinvalidität auf Ende 2016 gekündigt.
Dies ist ein ausgezeichnetes Verhandlungsergebnis, denn ohne diese Einigung hätten die meisten Mitarbeitenden, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, keinen Schutz mehr gehabt. Die SBB muss nun mit ihren Sozialpartnern sprechen, wenn sie an der Berufsinvalidität etwas verändern will.
- Bei den Risikobeiträgen der Pensionskasse bleibt die Disparität bestehen, doch muss das Personal ab 2017 rund 0,4% des Bruttolohns (bzw. 0,5% des versicherten Lohns) beitragen. Der Arbeitgeber trägt ¾ der Prämie, die Mitarbeitenden ¼. Bisher bezahlte die SBB die ganze Risikoprämie. Die SBB-Leitung hatte eine 50:50-Aufteilung gewünscht.
- Die Pensionskasse SBB trägt ihre Verwaltungskosten ab dem 1. Januar 2017 selber. Bisher wurden diese von der SBB getragen.
- Ausserdem wird eine neue Expertengruppe eingesetzt. Ihre Aufgabe wird es sein, den Reintegrationsprozess bei der SBB zu analysieren mit dem Ziel, diesen Prozess zu vereinfachen und die Reintegration zu verbessern.
Der SEV wird nach den Festtagen erneut Personalversammlungen organisieren, um dieses Verhandlungsresultat seinen Mitgliedern im Detail zu erklären und mit ihnen die nächsten Schritte gegen Railfit zu besprechen.