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Mobilgeräte für das Personal der SBB und der KTU: Es gelten unterschiedliche Regelungen

Smartphones und Tablets: ein vergiftetes Geschenk?

Immer mehr Arbeitnehmende erhalten vom Arbeitgeber Smartphones oder Tablet-PCs zur Verfügung gestellt. Manche freuts, andere sind misstrauisch und einige würden darauf lieber verzichten. Achtung: Der Gebrauch dieses «Geschenks» birgt gewisse Risiken. Sich dazu ein paar Fragen zu stellen, lohnt sich.

Alle Busfahrer/innen der TPF verfügen seit diesem Sommer über einen Tablet-Computer. Bis im Dezember sollen sich auch die Widerspenstigsten damit anfreunden…

Smartphones, Tablets und andere Geräte für die vernetzte Kommunikation heben die Grenze zwischen Privat- und Berufsleben auf. Damit geht heute jedes Unternehmen nach eigenem Gutdünken um, sodass es fast alles gibt: Arbeitgeber, die vom Personal erwarten, dass es ein Smartphone hat, aber nichts dazu beitragen. Solche, die das Personal mit Smartphones ausrüsten, die nur beruflich genutzt werden dürfen. Und solche, die dem Personal Geräte zur Verfügung stellen und auch deren private Nutzung tolerieren. Es gibt verschiedenste Spielregeln, und solange sich alle daran halten, geht es recht gut. Was ist aber, wenn Arbeitgeber die Anrufe und Internetaktivitäten ihrer Angestellten überwachen? Wie steht es um deren rechtlichen Schutz? Und was ist, wenn sich Angestellte teure Telefonate erlauben?

Personalüberwachung

Auf Bundesebene ist der Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmenden im Artikel 328 des Obligationenrechts (OR) verankert, und mit dem Artikel 26 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) auch im öffentlichen Arbeitsrecht. Die Arbeitnehmenden werden dadurch öffentlich-rechtlich gegen die Verhaltensüberwachung geschützt. Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz überwachen sollen, dürfen nicht eingesetzt werden. Sind Überwachungs- oder Kontrollsysteme aus anderen Gründen erforderlich, sind sie insbesondere so zu gestalten und anzuordnen, dass die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmenden dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass Überwachungsanlagen beim Personal unangenehme Gefühle auslösen und das allgemeine Betriebsklima verschlechtern. Sie beeinträchtigen das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der Angestellten wie auch ihre Leistungsfähigkeit. Es liegt daher im Interesse aller Beteiligten, Überwachungssysteme nicht oder möglichst zurückhaltend einzusetzen.

Telefonische Überwachung

Das Telefon gehört zu den meistgebrauchten Kommunikationsmitteln am Arbeitsplatz und wird in der Regel sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke gebraucht. Der Arbeitgeber ist im Zusammenhang mit der Überwachung des Telefonverkehrs gehalten, die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden, insbesondere ihre Privatsphäre, zu schützen und zu achten. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte mahnt auf seiner Internetseite: «Wenn kein Nutzungsreglement erlassen wird, besteht Unklarheit über die Berechtigung zur privaten Telefonnutzung. Ohne ausdrückliche Einschränkung oder Verbot privater Telefongespräche am Arbeitsplatz darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass das private Telefonieren im Rahmen des Verhältnismässigen zulässig ist und keine Überwachung vorgenommen wird. Die Interessen – auch die finanziellen – des Arbeitgebers müssen jedenfalls gewährleistet bleiben.»

Vom Arbeitgeber ein Smartphone zu erhalten, ist mit gewissen Risiken verbunden. Bevor man mit dem Telefonieren und Surfen loslegt, sollte man sich gut informieren, welche Regeln für den Gebrauch gelten. Diesen Regeln gehen wir in diesem «Dossier» bei drei Schweizer Verkehrsbetrieben nach.

Juristin warnt: «Es gibt Gefahren»

Franziska Schneider, Rechtsschutzteam SEV: «Wenn das Smartphone dem Arbeitgeber gehört, ist er es, der die Kontrolle hat.»
Für Franziska Schneider vom Rechtsschutzteam SEV ist die Abgabe von Smartphones kein Geschenk, da es sich dabei vor allem um ein Arbeitsinstrument handelt. Und die Vermischung von Arbeit und Privatleben sei nicht gut. «Es gibt Gefahren, denn alles ist sichtbar, alles ist möglich», erklärt sie. «Der Arbeitgeber kann alles kontrollieren: wann man telefoniert, beispielsweise. Gehört das Smartphone den Arbeitnehmenden, haben sie die Kontrolle darüber. Gehört es dem Arbeitgeber, hat er die Kontrolle.» Auf keinen Fall dürfen Arbeitgeber vom Personal verlangen, dass es sich permanent überwachen lässt und stets erreichbar ist. Doch die Versuchung, über die Grenze des Zulässigen hinaus alles Machbare zu machen, ist gross. Man muss also gut aufpassen, trotz aller Beteuerungen der Arbeitgeber.

Henriette Schaffter / Fi

Zögern Sie nicht, bei Fragen das Rechtsschutzteam SEV zu kontaktieren.

So läuft’s bei den TPF und den TPG

Bei den Freiburger Verkehrsbetrieben TPF wurden seit diesem Frühling die Chauffeure mit Tablet-PCs ausgerüstet. Deren Gebrauch regelt das Reglement «Informatik-Charta», das für alle Mitarbeitenden gilt. Die Chauffeure haben zudem in jedem Fahrzeug Zugriff auf ein Telefon, das sie bei Bedarf benutzen können. Auch Betriebs- und Infrastrukturangestellte sind mit Mobiltelefonen ausgerüstet worden.

Nur zum beruflichen Gebrauch

Die Mobiltelefone und Tablets dürfen ausschliesslich zu beruflichen Zwecken verwendet werden. Die besuchten Internetseiten werden nicht gespeichert, und der Zugriff auf dieses Protokoll ist nur mit Zustimmung des/r Mitarbeitenden möglich. Dasselbe gilt für das Protokoll der Telefongespräche. Wenn direkte Vorgesetzte extremen Missbrauch feststellen, kann die Informatikabteilung mit dem Einverständnis des/r Betroffenen den Gerätegebrauch überwachen. Auf den Tablets und Smartphones ist das Lokalisierungssystem standardmässig aktiviert, damit gestohlene Geräte aufgespürt werden können. Der Zugriff auf die Geodaten ist gesichert und nur auf Antrag der Mitarbeitenden und ihrer direkten Vorgesetzten möglich, wenn ein Gerät verloren oder gestohlen wurde. Die Benutzer/innen können die Geolokalisierung jederzeit ausschalten.

Die Tablets haben ein Data-Abonnement, das Zusatzkosten verunmöglicht. Auf den Smartphones sind das Roaming und zahlungspflichtige Nummern nicht von vornherein blockiert. Bei übermässigem Gebrauch können die direkten Vorgesetzten ihre Mit- arbeitenden zur Rede stellen. Während der Arbeitszeit muss man erreichbar sein, sofern die Entgegennahme eines Anrufs oder einer SMS kein Risiko bedeutet (wie beim Lenken eines Fahrzeugs). Informationen sind bei Dienstantritt anzuschauen. Die Informatik-Charta verbietet es, pornografische Bilder anzuschauen, zu öffnen, zu speichern oder weiterzuleiten. Deshalb kontrolliert und blockiert die Informatikabteilung den Zugriff auf pornografische Angebote. Bei Verstössen gegen die Charta ergreift die Direktion geeignete Massnahmen, nach Anhörung des/der Betroffenen. Es sind die Massnahmen, die der GAV oder das Obligationenrecht OR vorsehen. Dazu gehört vor allem die Geräterückgabe bis zur Auflösung des Arbeitsvertrags.

Jederzeit informiert

Vor der Einführung der Tablets waren Informationen über Rundschreiben und Anschlagbretter weitergegeben worden. Mit den Tablets sind die Chauffeure nun jederzeit auf dem neusten Wissensstand. Ziel ist, den Zugang auf Informationen und ihren Austausch zu vereinfachen. Die Tablets bieten auch neue Möglichkeiten für die Weiterbildung.

TPG geben Mobilgeräte nur an bestimmte Personalkategorien ab

Bei den Genfer Verkehrsbetrieben (TPG) erhalten die Chauffeure vom Unternehmen kein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt, sondern kommunizieren während der Arbeit vor allem über den Bordfunk. Nur bestimmte Personalkategorien werden mit Mobilgeräten ausgerüstet, wie TPG-Sprecherin Isabel Pereira erklärt:

«Unser Unternehmen gibt Smartphones nur an Mitarbeitende ab, die oft draussen vor Ort tätig sind. Der private Gebrauch dieser Geräte wird toleriert, wenn er vernünftig bleibt. Sobald aber der Rechnungsbetrag eines Mitarbeiters ein gewisses Niveau erreicht, werden interne Massnahmen ausgelöst: Der Mitarbeiter wird sensibilisiert und dazu aufgefordert, auf seine Telekommunikationskosten zu achten.»

Die besuchten Internetseiten werden nicht gespeichert, doch die Liste der Telefongespräche ist beim Telecom-Operateur vorhanden und wird von diesem aufbewahrt, wie für persönliche Abos auch. Zwei für den Telecom-Bereich zuständige TPG-Mitarbeitende sind von der Direktion befugt, bei Bedarf auf diese Daten zuzugreifen. Eine Geolokalisierung seitens der Un- ternehmung gibt es nicht.

Verwarnungen

Wenn Angestellte hohe Zusatzkosten verursachen, die sie nicht beruflich begründen können, wird ihnen dafür Rechnung gestellt. Der Gebrauch der Informatikinstrumente ist in einer Charta geregelt. Über das Risiko hoher Kosten, wie sie zum Beispiel das Roaming im Ausland verursacht, wird regelmässig informiert.

Keine Kontrolle der besuchten Internetseiten

Was geschieht, wenn TPG-Mitarbeitende auf dem Mobilgerät, das sie vom Unternehmen erhalten haben, pornografische Bilder anschauen? «Nichts», antwortet Isabel Pereira, «denn wir kontrollieren nicht, welche Art von Daten unsere Mitarbeitenden auf ihre Mobilgeräte laden.»

Die Smartphones seien für die da- mit ausgerüsteten Mitarbeitenden vor allem ein Arbeitsinstrument, das während der Arbeitszeit zu benutzen sei und das ihnen – wie auch dem Unternehmen – das Leben erheblich erleichtere.

Werde die Entgegennahme des Mobilgeräts verweigert, müssten Alternativen gefunden werden, die oft weniger attraktiv seien – wie zum Beispiel die Benutzung des privaten Mobiltelefons oder eine Einschränkung der Kommunikation. In gewissen Fällen könnten diese Mitarbeitenden sogar ihren Auftrag nicht mehr erfüllen.

Hes/Fi

Kommentare

  • Roberto Bertazzi

    Roberto Bertazzi 01/09/2015 10:46:22

    Es ist auch in einem höchst kreativen Umfeld (Universitätsspital Basel) möglich mit unendlich vielseitigen Mobiles, Arbeitsabläufe zu optimieren und Nutzer zu unterstützen bzw. auf Ihre Bedürftnisse einzugehen.
    Dabei steht ein angenehmeres Arbeiten im Vordergrund. Es muss sich für beide Seiten lohnen.
    Rund ein drittel private Geräte, der aktuell 1400 Mobiles, sprechen eine klare Sprache.
    Dabei ist Raum für private Bedürftnisse, wie auch die Umsetzung von klaren Firmenvorgaben, welche nötige Sicherheitsaspekte abdeckt (Gerät, Daten, App, Mail, Zugänge ect.).
    Es ist eine WIN-WIN-Situation.
    Die Vorteile überwiegen derart, dass wir aktuell ein exponentielles Wachstum bei der, für privat freiwilligen, Registrierung auf unserer MDM (mobile device management) haben.
    In 95% aller Fälle benötige ich nur noch mein Mobile, sei es im privaten Umfeld, für Enterainement, für Kulturelles, für in-house Daten (Patienteninformationen), wie auch für die Administration. Dies hochsicher, schnell und weltweit.
    https://www.youtube.com/watch?v=XMnaJ4Mbnws&list=FLHfD12xwiQtO06bZB0AnrwQ
    ....... wenn Leitung und Technik kooperieren - dann funktioniert es auch.
    http://www.swissict-award.ch/finalisten-2015/swiss-ict-award-2015/unispital-basel/