Deine Vorteile

Berufsrechtsschutz

Als SEV-Mitglied hast du Anrecht auf die Dienstleistung Rechtsberatung/ Berufsrechtsschutz gemäss Reglement über den SEV-Berufsrechtsschutz.

Grundsätzlich hat jedes Mitglied des SEV Anspruch auf Unterstützung bei Problematiken im Zusammenhang mit dem Beruf.

Wir unterstützen dich:

  • wenn es Probleme mit dem Vorgesetzten oder im Team gibt, 
  • wenn gesundheitliche Probleme da sind, 
  • wenn arbeitsrechtliche Massnahmen oder gar die Kündigung droht
  • wenn die Invalidenversicherung, die Suva, die Ergänzungsleistungen oder auch die Krankenkasse involviert ist,
  • bei Unfällen auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg,
  • bei Auseinandersetzungen zu Ansprüchen an die Pensionskassen, die AHV/IV, die Ergänzungsleistungen (EL) und die Hilflosenentschädigung
  • bei Angelegenheiten zur Fahrvergünstigung für das Personal (FVP)
  • bei anderen Problemen, die direkt aus dem Arbeitsvertrag bzw. dem Arbeitsplatz entstehen.

Kein Anspruch auf Unterstützung haben Familienmitglieder - auch dann nicht, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen. In besonderen Fällen kann eine Rechtsberatung (Tarif 150 CHF/h) gewährt werden.

Für Angehörige verstorbener Mitglieder kann der Rechtsschutz gewährt werden, wenn noch Ansprüche im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bestehen. Ausgenommen sind erbrechtliche Fragen.

Der Berufsrechtsschutz ist keine Versicherung, sondern eine Dienstleistung für die Mitglieder des SEV. Somit bestimmt der SEV über den Umfang und die Dauer der Leistung und kann auch gemäss Reglement Gesuche ablehnen.

Probleme privatrechtlicher Natur – auch für Familienangehörige im gleichen Haushalt - können über den Coop-Multirechtsschutz zu günstigen Bedingungen versichert werden. 

Das Reglement über den SEV-Berufsrechtsschutz regelt die Details.

Wie reiche ich ein Rechtsschutzgesuch ein und was passiert damit?

Anmeldung

Um Leistungen des Berufsrechtsschutzes zu erhalten, benötigt das Rechtsschutzteam des SEV eine Fallanmeldung bzw. das Gesuch um Berufsrechtsschutz. Das Gesuchformular für den Berufsrechtsschutz kann hier heruntergeladen werden.

Das Gesuch und die Vollmacht sind auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben. Die Originalpapiere sind per Post an den SEV, Steinerstrasse 35, Postfach, 3006 Bern zu schicken.

Ein Gesuch kann auch per Mail eingereicht werden. (Formular ausdrucken, ausfüllen, einscannen und an  senden). 

Dem Gesuch sind alle wichtigen bzw. vorhandenen Unterlagen beizulegen sowie ein kleiner Beschrieb der Situation. Je besser das Rechtsschutzteam dokumentiert und informiert ist, umso schneller und präziser kann auch die Unterstützung erfolgen. 

Achtung:
Wird gleichzeitig mit dem Beitritt zum SEV auch ein Gesuch um Berufsrechtsschutz eingereicht, wird vor der Bewilligung eine rückwirkende Beitragszahlung gültig. Dies beträgt höchsten zwei Jahresmitgliederbeiträge

Die Leistungen

Die Leistungen des SEV-Rechtsschutzteams umfassen

  • die Rechtsberatung
  • die Intervention des SEV
  • die Zuteilung eines Rechtsbeistandes

Das Rechtsschutzteam ergreift alle Massnahmen die zur Wahrung der Interessen des Gesuchstellers nötig und möglich sind. Massnahmen die keine Aussicht auf Erfolg haben, können abgelehnt werden.

Vertrauensanwalt

In besonderen Fällen kann ein Vertrauensanwalt des SEV beauftragt werden. Der SEV übernimmt nur dann die Kosten für den Vertrauensanwalt, wenn

  • das Mitglied ein Gesuch um Berufsrechtsschutz eingereicht hat
  • das Gesuch bewilligt wurde
  • der SEV den Vertrauensanwalt bezeichnet.

Anwälte, die vor der Einreichung des Gesuches direkt vom Gesuchsteller beauftragt wurden, werden nicht durch den SEV entschädigt. Eine Ausnahme sind die Anwälte der ersten Stunde.

Mitwirkung

Damit das Rechtsschutzteam effiziente und wirkungsvolle Unterstützung leisten kann, ist es auf die Zusammenarbeit mit dem Gesuchsteller angewiesen. 

Der Gesuchsteller reicht sämtliche, für die Bearbeitung wichtigen Unterlagen ein und informiert jeweils sofort über alle wichtigen Vorkommnisse.

Abschluss

In dem Moment, in dem keine weiteren Interventionen oder Massnahmen mehr nötig oder möglich sind, wird das Rechtsschutzdossier geschlossen.

Das Rechtsschutzdossier kann auch geschlossen werden, wenn die Zusammenarbeit mit dem Gesuchsteller erheblich erschwert oder unmöglich geworden ist.

Rekursrecht

Ist der Gesuchsteller mit einem Entscheid des Rechtsschutzteams nicht einverstanden, kann er innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der entsprechenden Mitteilung beim Vorstand SEV Rekurs einlegen. Der Vorstand entscheidet endgültig.

Das Rekursrecht bezieht sich insbesondere auf die Fallschliessung und die Kostenübernahme von Anwälten.