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Versicherungen: Mach du doch das für mich …
Wie schön ist es doch, wenn du etwas nicht selber tun musst, wenn du jemanden hast, der hinter dir aufräumt, den Kühlschrank füllt oder einfach mal Taxi spielt. Das kennst du – vielleicht – noch von früher. Heute kannst du für alles eine Versicherung haben, die es dann richten kann und soll. Also einfach den Versicherungsantrag ausfüllen und die Sache schnell vergessen. Schliesslich hast du dafür bezahlt. Ist es wirklich so einfach?
Inzwischen gibt es für fast alle Lebensbereiche eine Versicherung. Du musst dir nicht mehr die Frage stellen, ob eine Versicherung überhaupt möglich ist, sondern welche Versicherung du dir leisten kannst. So soll es ja Menschen geben, die ihre Beine oder sogar ihren Hintern versichert haben. Aber ganz ohne eigenes Zutun lassen sich Versicherungsfälle nicht erledigen.
Der Antrag
Ein Antrag auf Versicherungsleistung musst du wahrheitsgetreu ausfüllen. Versicherte müssen, um an Leistungen zu kommen, nicht nur ein Antragsformular ausfüllen, sondern dabei auch bei der Wahrheit bleiben. Unwahre Angaben können durchaus strafrechtliche Relevanz haben oder dazu führen, dass die Versicherung aufgelöst wird. Vorsicht ist besonders bei medizinischen Fragebogen geboten, z. B. für Lebensversicherungen oder Pensionskassen. Willentliches Verschweigen von vorbestehenden Gesundheitsproblemen kann zur sofortigen Auflösung der Police oder zur Einschränkung der Leistung führen.
Die Leistungsabklärung
Damit Versicherte ihre Leistungen erhalten können, muss die Versicherung abklären, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Je nachdem müssen noch Unterlagen eingereicht werden oder allenfalls sogar Untersuchungen stattfinden. Hier können sich Versicherte auch nicht einfach zurücklehnen und auf den Entscheid warten. Es besteht hier eine Mitwirkungspflicht, die in aller Regel von den Versicherten persönlich zu leisten ist. Eine Delegation ist nur selten möglich.
Die Leistung
Wenn es dann soweit ist, richtet die Versicherung die versicherte Leistung aus. Doch auch hier kann noch eine Pflicht zur Mitwirkung bestehen. So sind beispielsweise Veränderungen in den Lebensumständen oder von Ausbildungen zu melden.
Auch wenn du dir vielleicht manchmal die Jugendzeit zurückwünschst, in der alles Umständliche den Eltern überlassen werden konnte, geht das später nicht mehr so einfach. So sind mit dem Bezahlen der Police noch nicht alle Pflichten erfüllt. Wo Mitwirkung gefordert ist, muss diese auch selber erbracht werden, sonst wird es nichts mit den Leistungen.
Rechtsschutzteam SEV